2007

Was ist im Jahr 2007 passiert?

Am 03. 07. 2007 parkten gegen 18.00/18.30 Uhr zwei Polizeifahrzeuge vor unserem Haus.

Kurz danach klingelte es an unserer Tür. Einer der Polizisten blieb im Auto und der andere Polizist informierte mich darüber, dass unsere Tochter Susan in Griechenland, in der Eigentumswohnung ihres ehemaligen Lebenspartners tot aufgefunden wurde. Das BKA hätte wohl per Fax um14.00 Uhr informiert, mit der Bitte, die Eltern zu informieren.

  • BKA-AZ: ZD11AR (ZD11KDD) – VG2007-0000284596

Die deutsche Auslandsvertretung in Athen teilte mit Fax vom 03. 07. 2007 um 12.12 Uhr mit …

„… Die griechische Polizeidienststelle in Kypseli – Athen teilte der Botschaft am heutigen 03. 07. 2007 mit, dass die nachfolgende deutsche Staatsangehörige bereits am 30. 06. 2007 in ihrer Wohnung in Kypseli – Athen, Lesvou 39 (Wohnungseigentümer Herr E…. O…) tot aufgefunden wurde … Die Angehörigen werden gebeten, Kontakt mit der deutschen Botschaft in Athen unter der Mobilfunk-Nr. … aufzunehmen.“

Weiterhin hat die deutsche Botschaft in Athen übermitteln lassen:

Es solle von den Eltern eine Entscheidung getroffen werden, ob Überführung oder Beisetzung.

  • Überführungskosten des Leichnams nach Deutschland ca. 3.000 – 4.000 EUR

  • Bestattungskosten in Griechenland ca. 1.500 – 2.600 EUR

  • Einäscherungen finden in Griechenland nicht statt.

  • Deutsche Botschaft in Athen - AZ: RK 513 ST/WAADE

Auf meine Frage an den Polizisten, der die Nachricht übermittelte, was passiert sei, teilte der Polizist mit, dass es keine genaueren Informationen gäbe, unsere Tochter Susan sei wohl von einer vorbeifahrenden Streife am Fensterkreuz erhängt aufgefunden worden.

Für mich war das unvorstellbar … und wie sich später herausstellte, stimmte diese Aussage zum Auffinden des Leichnams nicht. Dazu gibt es in den folgenden Jahrgängen weitere Informationen!

Unmittelbar danach haben wir viele Telefonate mit Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und Verwandten geführt.

Auf Empfehlung von Freunden haben wir mit dem griechischen Pfarrer, Vater Manuel, der auch in Deutschland aktiv ist, Kontakt aufgenommen. Dieser wäre demnächst in Griechenland im Urlaub und würde sich anschließend bei uns melden. Das erfolgte natürlich nicht!

Ab dem kommenden Tag gab es etliche Kontaktaufnahmen der Familie mit Behörden in Deutschland und Griechenland. Der ADAC bot der Familie an, den Leichnam – für die Familie als Mitglied – kostenlos zu übernehmen.

Die Familie stellt in Athen, bei der deutschen Botschaft und in Deutschland, Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg den Antrag auf Überführung, mit Unterstützung des ADAC.

Ich rief am 04. 07. 2007 die Griechenlandzeitung an und wollte eine Anzeige in der dortigen Zeitung platzieren, um Kontakt und Informationen von Freunden und Bekannten zu erhalten. Diese Anzeige wurde nicht angenommen.

Der Vertreter der griechischen Zeitung teilte mit, dass sich Jemand bei mir melden würde. Das erfolgte abends des gleichen Tages: Die Mitbewohnerin von Susan rief an und teilte mit, dass wir umgehend zur Polizei gehen sollten, Susan ist ermordet worden. Gleichzeitig drückte sie ihr Entsetzen aus, dass Susan umgehend (von dem ehemaligen griechischen Lebenspartner beauftragt) beigesetzt wurde. Die Beisetzung erfolgte am 03. 07. 2007, gegen 9.30 Uhr --- also Stunden bevor wir als Angehörige über den Tod informiert wurden. Der Grieche habe eine volle Geldkassette von Susan aus der Wohnung geholt, ohne Erlaubnis der Mitbewohnerin.

Umgehend habe ich die deutsche Botschaft in Athen telefonisch kontaktiert und um Auskunft zur Aussage der Mitbewohnerin gebeten. Gleichzeitig erbat ich den Obduktionsbericht, die Sterbeurkunde und den Polizeiermittlungsbericht.

Die Reaktion war sehr gut. Wir erhielten alle Unterlagen, sogar übersetzt.

Trotzdem ich sofort eine Überführung beantragte, wurde dieses verneint – nur der oberste Staatsanwalt in Griechenland könne eine Exhumierung innerhalb von 3 Jahren genehmigen, was nicht zu erwarten sei – in Griechenland gibt es eine Ruhephase von 3 Jahren.

Innerhalb dieser Zeit habe ich mehrere Anträge in Griechenland gestellt – die später alle nicht mehr auffindbar waren.

Es wurde in Griechenland von Anfang an nicht untersucht – der Grieche, der ehemalige Lebenspartner von Susan - E.O., hat 1600.00 EUR auf den Tisch gelegt und gesagt, dass sie sofort unter die Erde müsse, sie hat sowieso keinen Kontakt zur Familie.

Als der Grieche erfuhr, dass die Familie Fragen stellt und Widersprüche einlegte, hat er 1 Woche nach der Beisetzung in Griechenland ein Schriftstück beantragt und erhalten, dass der Leichnam dringend beerdigt werden musste, um die Bevölkerung nicht zu gefährden, der Leichnam wäre schon zu stark verwest.

Meine Frage auf Obduktion und Bericht: --- bis Mai 2008 lag kein Obduktionsbericht vor, der Leichnam der Susan sei zu stark verwest gewesen und hätte nicht korrekt obduziert werden können

Es soll wohl auch nur auf Alkohol und Drogen untersucht worden sein – beides sei nicht gefunden worden

Nach mehrmaligen Anfragen erhielt ich von der Deutschen Botschaft in Athen die 1 ½ Seiten Inhaltsangabe auf Griechisch zum Obduktionsbericht – den kompletten Bericht habe ich niemals erhalten, den "... wolle man mir nicht zumuten, er sei zu schrecklich?! ..." – mein Widerspruch darauf wurde nicht mehr beantwortet.

Gleichzeitig kontaktierte ich die deutsche Polizei und informierte über die Aussagen der Mitbewohnerin. Mir wurde empfohlen, eine Anzeige wegen Verdacht des Mordes und Raubes bei der zuständigen Kriminalpolizei zu stellen.

Das erfolgte dann am 15.08.2007

  • Tgb-Nr.: 41806 / 129111/07/01

Von dem Zeitpunkt an, gab es lange Wartezeiten: die Zuständigkeit lag in Baden-Württemberg, da sich der letzte Wohnsitz von Susan, bevor sie nach Griechenland ging, dort befand.

Die Polizei riet mir, einen Opferanwalt zu suchen, der unsere Rechte und die unserer toten Tochter umsetzt.

Anwalt, ja was für einen Anwalt nimmt man denn da. Eine Bekannte von Antenne Brandenburg gab mir den Hinweis, mich an den Weissen Ring zu wenden. Ich kannte den WR bis dahin nicht. Nachdem ich Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle aufgenommen hatte, meldeten sich 5 Tage später zwei Vertreter. Es gab sehr nette Gespräche und auch die Bereitschaft zu helfen. Ich erhielt einen Beratungsgutschein vom WR für einen Anwalt meiner Wahl.

Viel später erfuhr ich, dass es keinen Opferanwalt in Deutschland gibt. Der Begriff "Opferanwalt" ist nicht geschützt. Jeder Anwalt, der sich mit Opfern beschäftigt, kann sich Opferanwalt nennen. Das ist natürlich fatal - wenn die fachlichen Kenntnisse für die Opferrechte und den Opferschutz nicht ausreichend vorhanden sind, kann die optimale Unterstützung für Opfer nicht erfolgen.

Uns wurde geraten, einen Anwalt aufzusuchen, der gut mit dem Weissen Ring zusammenarbeitet und der beste Freund des stellv. Vorsitzenden der Geschäftsstelle sein. Dieser Anwalt sei sehr gut.

Wir vereinbarten mit dem Anwalt, Herrn Roland Weber (zu dem Zeitpunkt Zivilrechtler -- lt. Information vom Weissen Ring - Betreuer) einen Termin.

Der Anwalt teilte mit, dass er den Fall übernimmt. Wir keinerlei Pressekontakte aufnehmen sollten, dieses würde er dann tun. Er würde umgehend Kontakt mit Griechenland und dem Weissen Ring sowie der Staatsanwaltschaft in B-W aufnehmen.

  • Wir teilten dem RA mit und legten Unterlagen vor,

… dass die deutsche Botschaft in Athen ebenfalls aktiv wurde und schriftlich mitgeteilt hat, dass es keine Erlaubnis gegeben hätte, dass eine deutsche Staatsangehörige ohne Erlaubnis der Angehörigen beigesetzt wird.

… wir möchten mit Unterstützung des Rechtsanwaltes, des WR und des ADAC eine Exhumierung und Überführung des Leichnams nach Deutschland erwirken

… wir legten Chatprotokolle (vom 16. + 17. 06. 2007) unserer Tochter mit einem guten Bekannten aus Baden-Württemberg. vor, diese lagen ebenso der Staatsanwaltschaft aus Baden-Württemberg vor

… Antrag auf Sperrung des Kontos von Susan in Deutschland (die EC-Karte befand sich im Besitz des Griechen)

… Herausgabe der persönlichen und privaten Sachen unserer Tochter

… Information und Aufklärung zur Ermittlungsarbeit in Griechenland

Wir informierten die griechischen Behörden über den deutschen Rechtsanwalt, Herrn Roland Weber. (11. 09. 2007) Wie wir später erfahren haben, hat der Anwalt R.W. niemals mit den Behörden in Griechenland Kontakt aufgenommen.

Zum ersten Mal haben wir von der deutschen Botschaft erfahren, dass wir auch einen griechischen Anwalt benötigen würden. Ein deutscher Anwalt darf sich nicht in griechische Gesetzmäßigkeiten einmischen. Die Anwälte sollten in einem grenzübergreifenden Fall zusammenarbeiten.

Wir haben dann umgehend mit unserer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufgenommen und baten um Information, Vermittlung eines Anwaltes und ggf. Kostenübernahme.

Uns wurde der griechische Zivilrechtler, Herr Mastrogiannis empfohlen. Dieser war dann für uns auch für 1 Jahr aktiv. Dazu wird im nächsten Jahrgang genauer informiert. Er erhielt keine Unterstützung durch die griechischen und deutschen Behörden.

Die Familie nahm dann mit den griechischen Behörden direkt Kontakt auf und erbat u.a. Information, Aufklärung und eine Auflistung des persönlichen Eigentums durch die Polizei und Übergabe an die Familie.

Im August 2007 erhielt ich von der Kripo in Freiburg, Herrn Th. Einen Anruf mit der Frage, ob der Leichnam unserer Tochter bereits überführt sein. Auf meine Verneinung: ... „… in 14 Tagen wird der Leichnam spätestens überführt sein, das verspreche ich Ihnen …“ Leider konnte der Kriminalbeamte sein Versprechen nicht einhalten, aus welchen Gründen auch immer.

Der Kriminalbeamte teilte der Staatsanwaltschaft Freiburg, Herrn V. mit:

  • AZ zum Verfahren: 41806/129111/07/01

Ich habe dann Kontakt mit der Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg, Freiburg aufgenommen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Hr. V. teilte mit, das ermittelt werden würde und solche Fälle in der Regel bis zu 6 Jahren dauern könnten, bis aufgeklärt wird.

  • Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg - AZ: 200Js27483/07

Erst viele Jahre später (2010) haben wir über eine Anwältin nach Akteneinsicht erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg bereits 2007, kurz nach dem Tod unserer Tochter einen BGH-Beschluss erwirkt hat, … unsere Tochter hätte „… inländischen Wohnsitz im hiesigen Bezirk und näherliegende andere Anknüpfungspunkte nicht gegeben sind …“

Jahrelang haben wir als Familie versucht, den Fall nach Berlin zu bekommen, weil dieses für die Zuständigkeit und die Aktionen der Opfer-Familie einfacher gewesen wäre

  • AZ: 2 AR 268/07 – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Als Angehörige waren wir sehr geschockt, zumal wir mehrmals seit der Übermittlung der Todesnachricht (03. 07. 2007) den Wunsch geäußert haben, dass wir die Behörden unterstützen und uns um den Leichnam unserer Tochter kümmern wollen. Wir fühlen uns belogen und betrogen. Unsere Autonomie wurde stark eingeschränkt und in Frage gestellt.

Ich habe damals als gesetzliche Erbin (Erbschein liegt vor) und deutsche Staatsangehörige intensive Anstrengungen unternommen, den Leichnam unserer Tochter (deutsche Staatsangehörige * nicht verheiratet) nach Deutschland zu bekommen. Ich habe den Antrag gestellt, den Fall von Baden-Württemberg nach Berlin zu bekommen, um besser mit den Behörden zusammen wirken zu können.

Unsere Tochter war erwachsen und volljährig. Sie hatte eine Berufsausbildung und ihr Abitur abgeschlossen. In Griechenland hat sie studiert und hatte bereits nachweislich eine Arbeitsstelle, welche sie 2007 antreten sollte. Eine eigene Wohnung in Athen hatte sie ab 07-2007 ebenfalls, die erste Miete war bereits bezahlt und einige kleiner Sachen hatte Susan auch schon dort untergestellt.

Wir hatten Kontakt zu unserer Tochter und haben sie teilweise in Deutschland und in Griechenland finanziell unterstützt. Das letzte Telefonat mit ihr hatten wir 05-2007, kurz vor ihrem Tod.

  • Zeitungsanzeige vom 21. 06. 2007, von Susan zu ihrer eigenen Wohnung in Athen:

Am 24. 06. 2007 telefonierte sie mit ihrem Bruder in Deutschland, dass sie am 25. 06. 2007 mit dem Griechen einen Termin in seiner Eigentumswohnung hat und sich vernünftig trennen will, man könne weiter Freunde bleiben und sie will mit ihm besprechen, wann ihre Möbel abgeholt werden könnten.

Dazu hat der Bruder in Deutschland eine Zeugenaussage auf eigenen Wunsch verfasst und der Polizei zukommen lassen.

Es ist aufgefallen, dass die Behörden in B-W keine Zeugen aus der Familie vernommen haben. Die Zeugen, die aus Deutschland vernommen wurden, haben sich positiv geäußert. Wir haben als Familie viele nette Schreiben und Beileidsbekundungen erhalten.

Die Familie hat keine ruhigen Minuten mehr gehabt. Es ist unvorstellbar, was man erledigen muss, wenn ein grenzübergreifender Todesfall auftritt.

Die Kosten für die Familie stiegen enorm. Abgesehen von den hohen Telefonrechnungen (dieses war uns anfangs gar nicht so bewusst) – monatliche Kosten von 200 EUR kamen natürlich auch noch Beratungsgespräche mit Anwälten, Porto- und Kopierkosten sowie Fahrkosten dazu.

Wir nahmen Kontakt auf mit dem Referat Hilfe für Deutsche im Ausland beim Auswärtigen Amt, Frau T.

Frau T. informierte uns:

  • Es gibt keine rechtlichen Kompetenzen, keine Möglichkeiten in unserem Fall

  • Es gibt keine Gelder für die Unterstützung im Todesfall. Die finanziellen Unterstützungen würde es nur für Deutsche geben, die in Griechenland nicht zurechtkommen und lieber wieder nach Hause, nach Deutschland wollen, aber kein Geld haben für die Heimreise.

  • Auf meinen Hinweis, dass es sich ja irgendwie so auch etwas im Falle unserer Tochter sei, lachte sie, was ich als sehr schlimm empfand. Dieses kommunizierte ich ihr auch. Daraufhin schlug sie einige Ämter vor, an die ich mich wenden könne: Solvit, NOAH, AdO, Opferhilfe Berlin, Pfarrer, Politik

Ich habe dann mit der Opferhilfe in Berlin telefoniert und wollte lediglich einen Beratungstermin vereinbaren. Die Bearbeiterin, die gleichzeitig auch Gründerin der Opferhilfe war, Frau Gutzeit, teilte mir mit, dass sie in dem Fall nicht helfen könnten und somit auch keine Zeit für einen Beratungstermin zur Verfügung stellen kann. Ich war fassungslos.

Zusammenfassend im Jahr 2007 (vom 03. 07. – 31. 12. 2007):

  1. Kontakte durch die Familie

  • in Griechenland (griechisches Konsulat in Berlin * deutsche Botschaft in Athen * griechische Rechtsanwälte * griechische Polizei und Staatsanwaltschaft) und

  • in Deutschland (BMJV * BKA * Interpol und Europol * BMAS * deutsche Rechtsanwälte * Opferhilfeeinrichtungen * Auswärtiges Amt * Polizei und Staatsanwaltschaft in B-W * Senatsverwaltung für Justiz in Berlin * Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin)

  • Bitte um Information über den Sachstand an Interpol und Europol

  • Anfrage (31. 12. 2007) an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, welche Hilfstellen in Deutschland für grenzübergreifende Fälle möglich sind

  • Kritik wegen fehlender Mitwirkung der griechischen Behörden an den griechischen Premierminister (31. 12. 2007) diese Aktion erwirkte erste Reaktionen und Ermittlungen in Griechenland

  1. Anträge bei allen benannten Stellen:

  • Exhumierung des Leichnams * Obduktion in Griechenland oder Deutschland * Überführung nach Deutschland

  • Eigentumssicherung der persönlichen Sachen der Susan Waade

  • Ermittlungen und Aufklärungen und Informationen an die Eltern

  • Kontaktweitervermittlung der Familienkontaktdaten an die Familie des ehemaligen Partners in Griechenland, um zu erfahren, was passiert ist – Austausch, Wissensvermittlung, gegenseitige Hilfen

  • Konsularischer Beistand in allen Fragen, in Verbindung mit dem Todesfall der Susan Waade

  • Übersendung des Obduktionsberichtes an die Familie

  1. Hilfsanfragen an Opferhilfeeinrichtungen

  • Arbeitskreis der Opferhilfe Ablehnung

  • Opferhilfe Berlin Ablehnung

  • Weisser Ring:

Die Mitarbeiter des WR, Außenstelle Barnim waren sehr nett und zuvorkommen. Ein Beratungsgutschein für einen RA wurde ausgestellt. Die Familie fühlte sich erst einmal gut aufgehoben und hatte den Eindruck, vorerst nach Möglichkeiten unterstützt zu werden.

Es wurde schriftlich durch den Bearbeiter der Außenstelle Barnim ein Vorschlag zur Opferhilfe an die Bundesgeschäftsstelle in Mainz eingereicht:

  • Kooperation mit dem griechischen Anwalt, Mastrogiannis --- was dieser mit Antrag erbeten hat und es als notwendig im Auslandsfall angesehen wurde

  • Kostenübernahme des RA – dazu wurde eine Kostenanfrage an den griechischen RA geschickt

  • Unterstützung der Familie bei der Überführung des Leichnams

  • Kostenübernahme für die Flugkosten nach Griechenland, damit persönliche Kontakte mit den Behörden, der Justiz und dem Rechtsanwalt aufgenommen werden können

  • Die Antworten und weiteren Reaktionen kann man dann ab 2008 nachlesen!