2009
Nachdem Ende 2008 im Petitionsausschuss des Bundestages durch uns ein Petitionsantrag eingereicht wurde, erfolgte umgehend durch den Petitionsausschuss eine Prüfung beim Auswärtigen Amt. Die Antwort des Auswärtigen Amtes ist hier nachzulesen:
- AZ Petitionsausschuß des Bundestages: Pet 3-16-05-003-046696
- GZ Auswärtiges Amt: 511-542 SO
Die deutsche Botschaft in Athen forderte die Familie auf, einen Erbschein vorzulegen, weil sonst eine Kommunikation zum Fall ausgeschlossen wird. Dieser Erbschein wurde im Jan. 2009 erstellt und bei den griechischen Behörden vorgelegt.
Es bewiesen sich in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt und direkt bei der Deutschen Botschaft in Athen, dass diese Stellen keine rechtlichen Kompetenzen haben. Sie konnten lediglich als Vertretungen für Deutschland repräsentieren.
Die Angehörigen nahmen Kontakt mit dem Auswärtigen Amt in Berlin auf und erhielten dort die Mitteilung, „… es sei wohl eine Selbsttötung gewesen, durch Erhängen, da müsse nicht ermittelt werden …“
Auf die Frage der Familie, woher das Blut unter dem Leichnam und auf der Kleidung der Susan kommt --- so stand es immerhin im Polizeiprotokoll – erfolgte keine Antwort.
Erneut wurden durch die Familie Anträge auf Exhumierung, Obduktion und Überführung des Leichnams nach Deutschland gestellt – erneut erfolgte keine Reaktion.
In den Monaten des Jahres 2009 erfolgte noch eine umfangreiche Korrespondenz zwischen der Staatsanwaltschaft in Baden-Würtemberg / Freiburg und der Familie. Wir als Familie hatten den Eindruck, dass die Schreiben keinen Inhalt entsprechend der Wünsche der Angehörigen hatten.
Die Angehörigen wollten:
- Informationen und Aufklärungen sowie Akteneinsicht zum aktuellen Ermittlungsstand
- Unterstützung bei der Exhumierung und Überführung des Leichnams unserer Tochter
- Korrekte Obduktion des Leichnams in Deutschland
- Es war an den vorhandenen Unterlagen deutlich, dass keinerlei Ermittlungen in Griechenland erfolgten und die Obduktion, nach Aussage des griechischen Anwaltes eine „Larrifari-Obduktion“ gewesen sei.
Wir als Angehörige hatten den Eindruck, dass die Behörden in Deutschland den Fall „aussitzen“ wollten. Es waren keine ernsten Bewegungen zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft hat sich zwar gut, viel und gerne mit der Mutter auf dem Postweg gestritten und dabei deutlich gezeigt, dass sie den längeren Arm haben – aber, richtig Interesse daran, etwas aufzuklären, das war nicht erkennbar.
Die Staatsanwaltschaft in Freiburg hat kein ernstes Interesse daran gezeigt, die Mutter kennenzulernen, wir hatten niemals direkten Kontakt. Ich bin niemals befragt worden. Die Diskussionen zur Erstattung der Reisekosten waren eine Frechheit. „Die Steuergelder in Baden-Württemberg würden nicht verplempert werden, um der Familie eine Urlaubsreise nach Griechenland zu finanzieren. Es wird angezweifelt, dass die Familie in Griechenland etwas erreichen konnte…“
Es wurden mehrere Petitionsanträge beim Landtag in Baden-Württemberg gestellt. Diese wurden niedergelegt, mit dem schriftlichen Bescheid, dass „… alles gut und richtig ermittelt wurde – die Verfahrensweise durch die Polizei und Staatsanwaltschaft in Freiburg sei fehlerlos gewesen…“
Die Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Herr Br. welche durch die Familie dazu angesprochen wurde, antwortete am 14. 01. 2009 schriftlich:
„… Den geltend gemachten Anspruch weise ich zurück, da eine Anspruchsgrundlage nicht gegeben ist. Sie selbst vermögen auch nicht dazulegen, aus welcher rechtlichen Grundlage Sie Ihren Anspruch ableiten. Sie selbst wurden von der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht beauftragt, nach Griechenland zu reisen, um dort nach irgendwelchen Akten zu suchen, ganz abgesehen davon, dass es nicht vorstellbar ist, wie Sie als Privatperson in Griechenland feststellen wollen, wo welche amtlichen Akten verblieben sind. Sie vermögen auch nicht einmal mitzuteilen, was Sie in Griechenland konkret gemacht haben. Es handelte sich um eine rein private Reise, für deren Kosten das Land Baden-Württemberg und mithin die Allgemeinheit der Steuerzahler selbstverständlich nicht aufkommen muß…“
- Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – AZ: 5002 – 5/09
Natürlich konnte die Familie alles schriftlich nachweisen und hat dieses der Generalstaatsanwaltschaft auch schriftlich belegt. Mein Widerspruch in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde blieb wieder ohne Erfolg!
Erneut stellt die Familie den Antrag auf Exhumierung – Obduktion – Überführung des Leichnams bei der Staatsanwaltschaft Freiburg und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
- Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – AZ: AR 48/09 DB
Unabhängig davon hat die griechische Kriminalpolizei die Familie zur Zeugenaussage nach Griechenland gebeten, um sich des Falles anzunehmen.
Immerhin hat der griechische Anwalt V.G. mit den Eltern den obersten Staatsanwalt in Athen aufgesucht und dort weitere Informationen vermittelt und erhalten. Trotzdem wir keinen Termin hatten, hat der oberste griechische Staatsanwalt unseren Wunsch, ihn zu sprechen sofort akzeptiert.
Solche Aktivitäten sind in Deutschland nicht einmal annähernd erkennbar gewesen.
Das Gespräch mit dem obersten Staatsanwalt in Athen, welches der griechische Anwalt V.G. übersetzte, hat folgenden Sachstand ergeben:
Der RA V.G. hat berichtet, dass keine deutschen Unterlagen in den griechischen Akten zum Fall vorliegen, trotzdem die deutsche Staatsanwaltschaft 05-08 Unterlagen nach Griechenland geschickt hat. Das zweifelte vorerst der Staatsanwalt an. Dann zeigte V.G. dass Suchblatt, welches durch vorherige Recherchen im Justizportal auffindbar war und vom Anwalt ausgedruckt wurde.
Der oberste Staatsanwalt telefonierte ziemlich energisch mit der, den Fall bearbeitenden Staatsanwältin.
Danach kam das Gespräch auf uns als Eltern. Er wusste, dass wir viele Aktivitäten in Deutschland und teilweise auch in Griechenland zu laufen hatten und haben, u.a. war auch die Presse und Politik zwischenzeitlich aktiv. Der Staatsanwalt teilt uns mit, dass es ihn ziemlich unbeeindruckt lassen würde, ob die deutsche Politik oder Presse aktiv ist. Die griechischen Behörden seien autonom und entscheiden selber, was sie machen.
Ich sprach an, dass ich eine Exhumierung und Überführung des Leichnams unserer Tochter haben wollte, das lehnte er ab. Ob mein Zwischenruf, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handeln würde, von unserem Anwalt übersetzt wurde, kann ich nicht sagen, da ich die Sprache nicht verstehe.
Unser Anwalt V.G., selbst Grieche, kennt sich sicherlich mit den Werten und Normen in Griechenland besser aus. Das Gespräch ergab nicht mehr viel. Er brach das Gespräch ab, bedankte sich höflich, dass wir den Termin so kurzfristig nutzen durften und wir gingen.
In Deutschland habe ich seit 2007 die Exhumierung und Überführung, sowie die Obduktion des Leichnams beantragt. Mein Recht als gesetzliche Erbin konnte ich niemals umsetzen, weder in Griechenland, noch in Deutschland. Es wurde von keiner Seite berücksichtigt, dass hier Menschenrechte von deutschen Staatsangehörigen vorliegen.
Ich habe mich an das Justizministerium in Baden-Württemberg gewandt. Das Landespolizeipräsidium Frau Ur… Zetz… hat am 09. 02. 2009 geantwortet, dass „… die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit wird derzeit im Petitionsverfahren geprüft. Die Entscheidung des Petitionsausschusses bzw. des Landtages von Baden-Württemberg bleibt abzuwarten…“.
Ein Bearbeitungs- oder Aktenzeichen wurde nicht angegeben.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, Dr. Noth… hat auf meine Beschwerde wegen mangelnder Ermittlungen am 13. 02. 2009 eine Antwort erteilt, die gut nachvollziehbar ist. Wir hatten das erste Mal den Eindruck, dass sich die verantwortlichen Behörden mit dem Fall beschäftigt haben. Allerdings wurden die Fakten nicht weiter bearbeitet und grenzübergreifende Aktivitäten waren nicht erkennbar. Laut Aussage des griechischen Rechtsanwaltes V. G. erfolgte keine Reaktion aus Deutschland.
- Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – AZ: Zs 258/09 zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Evangelos Oikonomou wegen Verdachts des Mordes u.a. – AZ: 200 Js 27483/07
Die Zuständigkeit lag bei den gesetzlichen Erben in Berlin. Ich hatte keinerlei Kenntnis davon, dass eine Zuständigkeit in Frage gestellt wurde. Von Anfang an habe ich Kontakt mit den Behörden in Baden-Württemberg gehalten, sogar über den Rechtsanwalt Roland Weber. Ich bin davon ausgegangen, dass er als rechtlicher Vertreter unsere Interessen vertritt und die Zuständigkeit regelt.
Später habe ich mehrfach beantragt, dass der Fall nach Berlin übergeben wird. Das wurde aus unbekannten Gründen abgelehnt.
Warum es aber nicht möglich ist, den Leichnam einer deutschen Staatsangehörigen mit Hilfe von deutschen Behörden nach Deutschland zu bekommen, ist für mich nicht verstanden worden?!
Am 09. 03. 2009 teilte uns der griechische Rechtsanwalt V. G. schriftlich mit, dass er 32 Boxen mit verschiedenen Sachen unserer Tochter von der griechischen Kriminalpolizei abgeholt hat. Die Boxen hat der Anwalt bei sich privat in der Garage gelagert, bis die Familie wieder nach Griechenland kommt, um diese durchzusichten.
Der griechische Kriminalbeamte hat drei Briefe beschlagnahmt, wie der griechische Anwalt mitteilte. Was in diesen Briefen stand, wurde dem Anwalt und uns nicht bekannt gegeben. Diese Briefe waren später verschwunden, wir hatten trotz mehrmaliger Anträge, keine Möglichkeit diese Briefe zu erhalten.
In den Jahren habe ich sehr zu schätzen gelernt, mich von Verantwortlichen im Bezirksamt beraten zu lassen. So erhielt ich den Hinweis, mich doch einfach mal an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden, dort würde ich sicherlich Informationen erhalten, wie es sich in Auslandsfällen verhält.
Ich kontaktierte das BMAS und erhielt eine Antwort, welche mich aufklärt, das Opfer einen Anspruch auf eine Opferentschädigung haben, auch wenn der Fall im Ausland erfolgte. Leider hat Griechenland auf die Anfrage des BMAS nicht geantwortet, da könne man leider nichts tun.
Ich war damals mit der Antwort überhaupt nicht zufrieden, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es solche Probleme in grenzübergreifenden Fällen gibt. Von dem Sachbearbeiter erhielt ich dann einen Kontakt einer Mitarbeiterin, die aktiv innerhalb der EU im Bereich von Opferanliegen und -entschädigung zuständig ist. Mit dieser sehr netten und kompetent wirkenden Frau habe ich lange Jahre Kontakt gehalten. Ich weiß, dass der Fall von Susan weitergeleitet wurde.
Die damalige Bearbeiterin des Referates IVc2 des BMAS habe ich angefragt, welche Konsequenzen es für ein deutsches Opfer einer Gewalttat hat, wenn der EU-Mitgliedsstaat, in dem die Tat verübt wurde, die EU-Richtlinie 2004/80/EG nicht umgesetzt hat.
Die Antwort: „… soweit mir bekannt ist, haben alle EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Griechenland – die Richtlinie umgesetzt. Die EU hat deshalb gegen Griechenland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dessen Ausgang auch wir gespannt entgegensehen…“
„… Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die EU-Richtlinie zur Entschädigung der Opfer von Straftaten den Mitgliedstaaten grundsätzlich einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung Ihres nationalen Entschädigungsrechts einräumt. Erfahrungsgemäß sind die Regelungen in den meisten Staaten bei weitem nicht so umfassen wie in Deutschland, so dass deutsche Staatsbürger, die im Ausland Opfer einer Gewalttat werden, nur in seltenen Fällen und dann auch nur in sehr geringem Umfang Zahlungen erhalten… Leider kann ich Ihnen aus der Sicht meiner Zuständigkeit bedauerlicherweise keine Möglichkeiten aufzeigen, auf welchem Weg Opfer bzw. ihre Angehörigen direkt von den jeweiligen Staaten Hilfen erhalten können…“
„… Vielleicht kann Ihnen zu dieser Frage – wie auch zu Ihrer Frage nach der Beteiligung deutscher Behörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren durch Behörden im EU-Ausland – das Bundesministerium der Justiz, das Bundesamt der Justiz oder vielleicht das Auswärtige Amt weiterhelfen.
Es ging mir überhaupt nicht um Entschädigungsleistungen. Ich war daran interessiert, Ungerechtigkeiten uns gegenüber zu ahnden, Verantwortlichkeiten zu prüfen und natürlich – wie von Anfang an gesagt – eine Exhumierung und Überführung des Leichnams unserer Tochter zu erwirken.
Erst viel später habe ich durch Weiterbildungen im Bereich der Opferrechte und des Opferschutzes erfahren, dass das BMAS für die Opferentschädigung und das BMJ für die Opferrechte zuständig sind.
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) konnte mir nicht helfen und verwies nach Baden-Württemberg.
Ich hatte den Eindruck, ich drehe mich im Kreis.
Im Mai 2009 erfolgten etliche Schreiben mit dem Petitionsausschuß Baden-Württemberg und der Familie. Der Petitionsausschuß hat den Petitionsantrag der Familie niedergelegt – die Familie hat dagegen einen Widerspruch eingelegt.
Petitionsausschuß Landtag Baden-Württemberg:
- AZ: Petition 14/03100 Drucksache: 14/4421
- AZ: Petition 14/03608 Drucksache: 14/4863
- AZ: Petition 14/03957 Drucksache: 14/5422
- AZ: Petition 14/04170
Die Petitionen wurden öffentlich abgehandelt, davon wurde die Familie nicht in Kenntnis gesetzt.
Die Niederlegungsgründe des Petitionsausschusses in Baden-Württemberg waren völlig aus dem Zusammenhang begründet und für Außenstehende falsch zu deuten.
Zwischenzeitlich war ich schon sehr aktiv mit unseren Mitgliedern in der Opferhilfeorganisation ANUAS e.V. tätig. Wir sahen jetzt eines unserer wichtigsten Ziele, durch den Präzedenzfall „Susan Waade“ animiert, darin, der EU zu empfehlen, ein EU weites Gesetz/Richtlinie zu Mindeststandards für Gewaltopfer zu schaffen.
Also habe ich mich an die EU gewandt und erhielt eine Antwort.
Kurz danach erhielt ich eine Einladung als ANUAS-Vertreterin und betroffene Mutter an einer Verbändeanhörung der EU teilzunehmen.
An dem Anhörungsfragebogen hat sich der ANUAS, stellvertretend Marion Waade mit dem Mordfall Susan Waade in Griechenland beteiligt.
Wir konnten einen großen Erfolg verzeichnen. Die EU hat eine EU-Richtlinie erstellt, zum Mindeststandard für Gewaltopfer:
Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Umsetzung in nationales Recht 16. 11. 2015)
Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, zählen zu den Opfern und genießen dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung.
Durch die vielen Rückschläge mit den Behörden in Deutschland und Griechenland wurde ich immer misstrauischer. Ich habe gelernt „mehrere Wege“ zu gehen.
So habe ich u.a. auch verschiedene Politiker in Deutschland und Griechenland kontaktiert. Einige haben reagiert, andere haben ihr Bedauern ausgedrückt, wieder andere haben aber wirklich gezeigt, dass es ihnen ernst ist.
Dr. Merkel hat anfangs ja schon gut reagiert und somit haben wir gute Informationen vom Auswärtigen Amt erhalten, was vorher in der Form nicht möglich war.
Dann haben sich Mitglieder des Europäischen Parlaments aller Fraktionen gemeldet.
Dagmar Roth-Behrendt, MdEP – 16. 10. 2009:
Die Politikerin hat alle Mühen aufgebracht, um zu unterstützen.
„… habe ich Herrn Bundesminister Steinmeier in einem Brief gebeten, sich erneut für die Exhumierung und Überführung des Leichnams Ihrer Tochter bei den griechischen Behörden einzusetzen … Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft in Ihrem Bemühen um eine würdige Bestattung Ihrer Tochter und wünsche Ihnen alles Gute …“
Sehr gute Arbeit hat auch Dr. Chatzimarkakis geleistet, dazu später mehr. …
Die Niederlegungsgründe des Petitionsausschusses in Baden-Württemberg waren völlig aus dem Zusammenhang begründet und für Außenstehende falsch zu deuten.
Reaktion aus Griechenland. Es sieht so aus, als würde es voran gehen:
Es wurde ein Vorverfahren durchgeführt, d.h. der Grieche wurde von der Kriminalpolizei vorgeladen und musste schriftlich oder mündlich zu den Tatsachen – nach meiner Zeugenvernehmung in Athen – Antwort stehen.
Der griechische Anwalt erklärt: „… Das Vorverfahren wird in Griechenland angewendet, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, aber keine frische Tat. Werden die Erklärungen vom Beschuldigten als nicht ausreichend und die Tatsachen nicht widerlegend befunden, ordnet der Staatsanwalt den Beginn des Strafverfahrens an und der Fall wird dann einem Untersuchungsrichter (Anakritis) übergeben. Der wird dann entscheiden, ob vorläufige Festnahme angeordnet wird oder nicht. Falls kein dringender Verdacht besteht, dass der Angeklagte flüchten bzw. neue Taten begehen wird, wird normalerweise anstelle der Festnahme Ausreiseverbot und eine Kaution verhängt… Positiv ist, dass die Sache als Eiluntersuchung behandelt wird… “
Am 30. 10. 2009 teilt der Rechtsanwalt mit, dass der Fall als Mordfall behandelt wird: „… Susie’s Fall wurde ab dem 8. Oktober einem Richter (dem 8. Ptaismatodikis) übergeben. Er soll als Untersuchungsrichter das Verfahren abwickeln, und zwar als Verbrechensfall…“
Doch dann … hat die Staatsanwaltschaft in Griechenland den Fall wegen eines Formfehlers niedergelegt. Der griechische Anwalt V.G. hat daraufhin eine Revision beantragt, welche leider ohne Erfolg blieb.
Natürlich hat unser griechischer Rechtsanwalt alle schriftlichen Vorgänge aus Deutschland von uns erhalten. Das erfolgte überwiegend per Mail. Herr V.G. erhielt sehr viel Post, so dass sicherlich der Eindruck entstehen könnte, dass er ein „Brieffreund“ sei. Das war natürlich nicht der Fall, aber mir war wichtig, dass der griechische Anwalt über alle Vorgänge in Deutschland Bescheid wußte. Aus den Erfahrungen der Jahre vorher wurde deutlich, dass im Fall Susan Waade die „rechte Hand nichts von der linken Hand“ wusste
Eines Tages kontaktierte mich eine Griechin und wollte helfen. Helfen wollten schon viele, doch meistens verlief alles im Sande --- wie auch hier in dem Fall.
Eine Fernsehsendung wurde gedreht unser griechischer RA stand uns zur Seite --- danach passierte nichts mehr. Die Frau Maria Kalogirou entpuppte sich als gewerbliche Vertreterin und bombardierte mich später mit Werbeartikeln.