2010

Kurzzusammenstellung der Bemühungen im Todesfall Susan Waade, im Jahr 2010

Im Jahr 2010 ist sehr viel passiert. Ich habe zwischenzeitlich viel dazu gelernt, verstanden, wie es sich mit den rechtlichen Unterschieden in verschiedenen EU-Ländern verhält und habe gelernt meine Ansprechpartner gezielter auszusuchen.

Immer wieder wurde ich kritisiert, dass ich mich nicht an das Bundesamt für Justiz wenden würde. Also habe ich mich auch an diese Stelle gewandt. Dr. Ralf Rie…, Leiter des Referates Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe, Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen – Bundesamt für Justiz, wirkte auf mich sehr kompetent. Ich hatte etliche Telefonate, in denen er mich gut beraten hat, welche Kompetenzen wer und wann hat. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass Hilfen nur im Rahmen der Möglichkeiten machbar seien.

Mir wurde empfohlen, einen Antrag auf Rechtshilfeersuchen zu stellen. Das habe ich auch versucht. Der Erfolg blieb aus.

Herr Dr. Rie… erklärte am 09. 03. 2010, was Rechtshilfe in Strafsachen bedeutet:

„… Rechtshilfe in Strafsachen sind Verfahren, bei denen eine Ermittlungsbehörde in einem Staat Informationen, Beweismittel oder andere Unterstützungsleistungen aus dem anderen Staat erbittet…“

Herr Dr. Rie… schätzt ein, wie es im Fall Susan Waade aussieht:

„… in vorliegenden Fall dehnt die griechische Staatsanwaltschaft das Interesse an den Ermittlungen nach Ihren Schilderungen nicht ernsthaft auf Deutschland aus… und die deutsche Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen an Griechenland übergeben…“

„… Weder übt das Bundesamt für Justiz ein allgemeines Weisungsrecht gegenüber deutschen Ermittlungsbehörden aus noch ist mir ein Eingriff in fremdes Souveränitätsrecht möglich, um Ermittlungen zu beschleunigen oder zu inensivieren…“

Also blieb mir wieder nichts übrig, ich versuchte selbständig den Antrag auf Rechtshilfeersuchen zu stellen.

Der Antrag auf internationale Rechtshilfe – Rechtshilfeersuchen durch Frau Waade – wurde abgelehnt. So etwas würde nicht gehen in dem Fall, das kann nur über eine behördliche Justizstelle beantragt werden.

Die Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg hat diesen Antrag zu dem Zeitpunkt nicht ausgeführt.

Der Fall sollte endgültig in Deutschland niedergelegt werden. Auf Anfrage von Frau Waade aus welchem Grund das erfolgt, wurde vom damaligen bearbeitenden Staatsanwalt, Herr Vill… mitgeteilt: „… es gab niemals einen Fall Susan Waade in Deutschland und es wird niemals einen Fall Susan Waade in Deutschland geben …“

  • AZ: 1 Kap Js 1322/10 Dezernat: 152
  • AZ: 200 Js 27 483/07
  • AZ: RB3 – AR – RB 105/2010

Nachdem immer wieder erwähnt wurde, dass ich deutlich kommunizieren soll, was ich will, habe ich ergänzend zum bisherigen vielfältigen Antrag auf Exhumierung und Überführung noch eine Unterlassungsforderung erstellt. Jetzt wurde die Zeit sehr eng.

Wie vorher in meinen Anträgen auch, habe ich auf einer 2. Seite den Verteiler notiert, an wen meine Schreiben geschickt wurden. Dafür bin ich oft verlacht worden --- so ein großer Verteiler, was soll das bringen …

Naja, immerhin fühle ich mich dadurch in meiner Aussage bestätigt, dass ich wirklich deutlich an verantwortliche Vertreter kommuniziert habe, was ich will.

Petition Landtag von Baden-Württemberg – Beschluss vom 09. 04. 2010.
Die Petition wurde erneut niedergelegt mit Bezug auf die Drucksache 14/5422, lfd. Nr. 18

  • AZ: Petition 14/04170 (zur abgeschlossenen Petition 14/03957)

Im Mai 2010 habe ich in der SuperIllu 19/2010 über Politik und Korruption der Politik und Verwaltung in Griechenland gelesen.
Über diesen Beitrag habe ich von Dr. Chatzimarkakis, einem griechischen Politiker gelesen, der sich gegen Korruptionen in seinem Land stark macht. Ich habe ihn angeschrieben.

Es hat sehr lange gedauert, bis er sich gemeldet hat. Er hat sich entschuldigt, mein Schreiben wäre auf seinem vollen Schreibtisch untergegangen. Er sei sehr daran interessiert, was ich zu erzählen habe. Wir haben uns an einem Tag in einem Café in der Leipziger Straße getroffen. Dort hatte ich eine Stunde Zeit, zu berichten.
Eine Stunde, das war wenig, wenn so viel passiert ist, wie bei uns. Der sogenannte "Rote Faden" wurde von mir  sicherlich nicht eingehalten. Das war mir aber egal, ich war froh, dass mir ein Politiker aus dem Europaparlament zu hört.

Herr Chatzimarkakis, Mitglied des Europäischen Parlaments war schockiert über das Gehörte und wollte sofort Informationen von allen möglichen Stellen einholen. Dafür beauftragte er seinen parlamentarischen Referenten, Herrn Glasmacher, den Kontakt mit uns zu halten, wenn er gerade verhindert sein sollte.

Ich hätte niemals geglaubt, dass Herr Ch. sein Versprechen so einhält und wirklich sehr viel unternimmt.
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So sollte ich chronologisch berichten, wie alles abgelaufen ist:

Herr Chatzimarkakis hatte mehrere Telefonate mit mir und berichtete mir, welche Informationen er erhalten hat.
Er flog u.a. nach Griechenland, suchte unseren Anwalt auf * hat recherchiert auf Matala (dieses sei wohl sein politischer Wirkungskreis) * er sprach mit dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft in Athen und er sprach mit dem damaligen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. Wolf-Ruth… Bo….

Herr Ch. teilte mir in den Telefonaten mit, dass die Botschaft informierte, dass wirklich sehr viel schief und falsch gelaufen sei, sie sich darüber im Klaren seien. Natürlich habe ich das - auf meine Frage hin - nicht schriftlich erhalten.
Herr Ch. und Herr G. machten noch einmal Druck und berichteten, dass der Leichnam schnell überführt werden muss. Die Kosten würden sich auf ca. 20 Tausend EUR belaufen. Ich habe ihn gefragt, wie er sich das vorstellen würde, das können wir gar nicht bezahlen. Es wurde ein Antrag beim Staatssekretär, Dr. Bo… gestellt, dass er sich dafür einsetzt, dass die Kosten übernommen werden und der Leichnam korrekt überführt wird.

Aber, es sollte nicht sein! ...

Der Staatssekretär Dr. Bo.. war nur noch kurze Zeit im Amt. Den Staatssekretär, der danach kam, den interessierte dieser Fall nicht mehr. Kurze Zeit hatten wir die Hoffnung, ein bisschen Gerechtigkeit zu erfahren, dann zerplatzte unsere Hoffnung, wie eine Seifenblase.

Herr Ch. bekam dann Probleme mit seinem Doktortitel und leider waren wir dann auch nicht mehr aktuell.

Schade, es fing alles gut an --- und die Familie hätte dann ggf. Ruhe gegeben!

Somit war es nötig, erneute auf Menschenrechtsverletzungen und Ungerechtigkeiten * Korruptionen und Stigmatisierungen aufmerksam zu machen.

Griechenland reagiert auf das Rechtshilfeersuchen aus Deutschland

Eine Information zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Leiche ist niemals erfolgt!

Am 17. 06. 2010 bezieht sich der Staatsanwalt, Dr. Stoh…, Justizministerium Baden-Württemberg auf die Niederlegung des Petitionsantrages
„… Eine weitergehende Aufklärung der Umstände des tragischen Todes Ihrer Tochter in Griechenland kann durch baden-württembergische Justizbehörden nicht erfolgen. Darauf sind Sie bereits mehrfach hingewiesen worden, insbesondere durch den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg…“

Wir wollten den Leichnam unserer Tochter nach Deutschland überführt bekommen. Die Anwort vom Justizministerium Baden-Württemberg, Dr. Stoh…:

„… Zu Ihren neuerlichen Schreiben dürfen wir ergänzen, dass wir keinerlei Möglichkeit sehen, auf die Dauer und die Modalitäten eines Grabnutzungsrechts in Griechenland Einfluss zu nehmen …“

Der Sachverhalt hier ist ja, dass deutsche Behörden es zugelassen haben, dass eine deutsche Staatsangehörige in Griechenland beerdigt wird, ohne dass die gesetzlichen Erben und Angehörigen wussten, dass Susan tot ist. Hier hätten wir als deutsche Staatsangehörige sofort auf Hilfe der deutschen Behörden gehofft. Zwischenzeitlich sind drei Jahre vergangen und der Leichnam ist noch immer unter griechischer Erde und soll demnächst in einer Mörtelgrube in Griechenland entsorgt werden.
Noch menschenunwürdiger geht es eigentlich schon gar nicht mehr!

Weiter teilt Herr Dr. Stroh… mit: „… Etwaige zukünftige Eingaben in der vorliegenden Angelegenheit werden wir weiterhin zur Kenntnis nehmen und prüfen. Allerdings werden wir von einer Beantwortung solcher Eingaben in Zukunft absehen, mit denen keine grundsätzlich neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden oder mit denen wir zu Maßnahmen aufgefordert werden, die eindeutig außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs liegen…“

  • AZ: E-1402.2008/378 --- Justizministerium Baden-Württemberg

Der Europabeauftragte des Bezirksamts Berlin-Lichtenberg, Herr Andr… Ra… stellte am 18. 07. 2010 eine Anfrage an die Europäische Kommission – Generaldirektion Justiz und informiert über den Sachverhalt im Fall Susan Waade –

Er erhielt folgende Informationen:

„… In seinem Urteil vom 18. 07. 2007 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-26/07 festgestellt, dass die Griechische Republik ihren Verpflichtungen nach Artikel 18 der Richtlinie 2004/80/EG nicht nachgekommen ist, da sie die zur fristgemäßen Umsetzung der Richtlinie notwendige Gesetze nicht erlassen hat.“

„Nach dem Urteil ersuchte die Kommission den Gerichtshof gemäß Artikel 260 Absatz 2 AEUV festzustellen, dass die Griechische Republik nicht alle im Urteil vom 18. Juli 2007 (Rechtssache C-26/07) angeführten Maßnahmen ergriffen hatte, und ihr ein tägliches Zwangsgeld sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (in Rechtssache C-407/09) aufzuerlegen. Das Verfahren ist noch anhängig.“

„ Griechenland teilte der Kommission am 21. Dezember 2009 mit, dass es die Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Richtlinie 2004/80/EG erlassen hatte. Insbesondere teilte die griechische Regierung der Kommission mit, dass Gesetz Nr. 3811/2009 vom 19. Dezember 2009 zur „Entschädigung von Opfern vorsätzlicher Gewaltverbrechen“ (Angleichung der griechischen Rechtsvorschriften an die Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004) und andere Bestimmungen“ im Amtsblatt der Griechischen Republik veröffentlicht wurde.“

„Gemäß den Rechtsvorschriften wurde vor kurzem im griechischen Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte die griechische Entschädigungbehörde eingerichtet…“

  • AZ: JUST/B/1/GM fvh D (2010) – Referat B.1 – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Direktion B: Strafjustiz – Europäische Kommission – Generaldirektion Justiz

Am 20. 09. 2010 habe ich eine neue Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin gestellt, diese haben nach telefonischer Rücksprache mit dem Staatsanwalt Freiburg, Vill… und weil bereits weitere Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig sind, wurden das Verfahren nach Baden-Württemberg abgegeben, mit dem Ziel, „… dass eine zügige und wirksame Strafverfolgung sinnvoll erscheint…“ § 13 StPO, Nr. 17 RiStBV

  • AZ: 1 Kap Js 1776/10 – Staatsanwaltschaft Berlin
  • AZ: 200 Js 24483/07 – Staatsanwaltschaft Freiburg
  • AZ: 200 Js 26124/10 – Staatsanwaltschaft Freiburg
  • AZ: 1AR(DB)7/08 – Staatsanwaltschaft Freiburg

Die Familie hat in Deutschland und Griechenland erneut Anzeige gegen den/die mutmaßlichen Täter gestellt, nachdem keinerlei Aktivitäten durch die Behörden feststellbar waren.

  • Ergebnis: Niederlegung des Vorfalls, „… ohne in die Ermittlungen einzutreten…“

Leider hat die Opferhilfeeinrichtung Weißer Ring meine erneuten Anfragen auf Information, Beratung und Unterstützung vom 16. 10. 2010 und 04. 12. 2010 erneut unbeantwortet gelassen.

Der freie Journalist Michalis Pantelouris hat, als er unsere vielen Unterlagen gesichtet hat, mich darauf hingewiesen, dass die griechische Staatsanwältin wohl Fehler gemacht hätte. Den Fakten will er nachgehen. Er hat in Griechenland recherchiert.

Für mich war es unmöglich, nach zu vollziehen, wo das in den Unterlagen steht, weil alles auf griechisch war. Somit hat M.P. mir den Ausschnitt mit Namen der Staatsanwältin eingescannt und geschickt. Seine Ermittlungen in Griechenland hat er mir später zukommen lassen.

Auch der griechische Anwalt hat uns „vorsichtig“ auf diese Missstände hingewiesen.

In Griechenland und Deutschland hat die Familie gegen die ermittelnde Staatsanwältin eine Anzeige gestellt, weil die Staatsanwältin nachweislich wirklich Zeugenaussagen von potentiellen Zeugen verdreht dargestellt hat, so dass die Ermittlungen nicht weiter verfolgt wurden.

Die Übersetzungen liegen uns vor und die Aussagen können bewiesen werden.

  • Ergebnis unserer Strafanzeige:
  • Wurde in Deutschland niedergelegt, „… ohne in die Ermittlungen einzutreten… es handelt sich nicht um eine Straftat…“
  • Von Griechenland kam keine Reaktion auf unsere Anzeige

Es wurde nötig, dass erneut ein Flug nach Griechenland eingeplant werden musste. Die Behörden mussten aufgesucht werden * Anträge für den griechischen Anwalt mussten besprochen und bevollmächtigt werden und die Habseligkeiten unserer Tochter, die noch vorhanden waren mussten gesichtet werden.

Da es von deutscher Seite keine Hilfen gab, haben wir uns an den Berliner Verein „Berliner helfen Berlinern e.V. gewandt und um finanzielle Mittel für den Flug gebeten.

  • Nach drei Wochen erfolgte durch den Verein eine Ablehnung.

Wegen eines Formfehlers wurde in Griechenland die Strafakte geschlossen.

Der Formfehler bestand darin, dass die Unterschriften unter den Vollmachten für das Tätigwerden des griechischen Anwaltes der Familie nicht vom griechischen Konsulat in Berlin beglaubigt wurde, sondern mit Siegel, Stempel und Unterschrift vom Bürgermeister unseres Wohnortes --- eine Ausweiskopie wurde in Kopie beigelegt und diese war auch beglaubigt.
In Griechenland wurde 2 ½ Jahre diese Verfahrensweise anerkannt, es wurde nichts beanstandet, dann wurde diese Verfahrensweise als Formfehler dargestellt.

Ich habe mich dazu bei einem Notar informiert und mir wurde gesagt, dass diese Form der Beglaubigung (Kirche oder Dienstsiegel einer deutschen Behörde) bei normalen Bestätigungen (nicht des Inhaltes) der Unterschrift völlig ausreichend sei. Das Haager Abkommen sieht diese Möglichkeit ebenfalls vor.

Weiteres wichtiges Beweismaterialien, welches nicht berücksichtigt wurde: Der Nachweis des mutmaßlichen Täters „Akis“ – er sollte nachweisen, dass er Schiffstickets hatte, um sein Alibi zu untermauern

„Akis“ konnte diese Tickets zwei Jahre nicht nachweisen

"... seit einem schweren Fährunglück Anfang des Jahrtausends sind die Gesellschaften verpflichtet, vollständige Passagierlisten zu führen und zwei Jahre lang aufzubewahren – eigentlich nur, damit im Falle eines Unglücks schnell ermittelt werden kann, ob noch Passagiere vermisst werden..." lt. Michalis Pantolouris (Journalist) und Vassilis Gousanis (Rechtsanwalt für Strafrecht).

Der Journalist, M.P. hat in seinem Pressebeitrag darauf hingewiesen.

Eine deutsche junge Frau, die mit einem Italiener verheiratet ist, hat auf Bitten der Eltern, die italienische Schiffsgesellschaft angeschrieben und um Auskunft aus der elektronischen Schiffsliste zu dieser Zeit gebeten. Aber auch hier: ohne Staatsanwaltsbeschluss passiert nichts. Die Schiffsgesellschaft hätte nur Auskunft erteilt, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechende Anweisung gibt.

Jetzt kam ein erneutes Problem auf uns zu:

Es gab immer wieder Probleme in Griechenland, wir hätten selber Fehler gemacht:
- wir hätten unseren griechischen Anwalt nicht mandatiert
- wir hätten niemals einen Antrag auf Exhumierung und Überführung gestellt
- wir hätten alles nicht korrekt mit unserem Anwalt besprochen und geregelt.

Deutschland hatte ja zwischendurch Akten nach Griechenland geschickt und den Antrag auf Übernahme gestellt.
Griechenland hat verfügt:

Wir waren sehr schockiert über diese Aussagen. Nach Rücksprache mit der Deutschen Botschaft in Athen, was ich tun soll, wollten diese einen schriftlichen Vertrag mit unserem Anwalt sehen. Den konnte ich nicht vorlegen und habe gesagt, dass ich dem Anwalt vertraue und alles mit ihm absprechen würde. Ich würde davon ausgehen, dass unser Anwalt alles tut, was machbar ist und uns auch informiert.

Die Vertreterin der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft verlangte von mir, unseren Anwalt aufzufordern, einen Vertrag mit uns abzuschließen.

Unser Anwalt hat - wie erwartet - recht sauer reagiert. Darauf hatte ich keine Lust und habe nicht weiter darauf bestanden. Allerdings habe ich in Deutschland und Griechenland deutlich gemacht, dass ich immer nur selbständig beantragen, anschreiben kann --- alles andere muss vom Anwalt umgesetzt werden. Ich muss darauf auch vertrauen können.

Gleichzeitig habe ich eine "deutsche" Bevollmächtigung geschickt:

Nun hat das Auswärtige Amt durch die deutsche Politik und durch uns als Familie einen riesigen Druck bekommen. Also war die Reaktion zu erwarten. Sie haben auf Grund meiner Anzeigen und Beschwerden -- sowie Forderungsformulare unseren Rechtsanwalt konkret angefragt:

  • was unternommen wurde, Stand des Verfahrens
  • wie weit der Stand der Exhumierung und Überführung ist
  • ob ein Antrag auf Exhumierung, Obduktion und Überführung gestellt wurde
  • Planung für weitere Schritte
  • Erfolgsaussichten

Unser Rechtsanwalt antwortete darauf, was auch für uns sehr informativ war, weil wir so die Erklärungen nicht erhalten haben. Was aber klar ist, wenn man täglich nur per Mail miteinander kommuniziert. Das griechische Recht ist uns fremd. Wir denken auch nicht, dass wir als Privatpersonen aus einem anderen Land juristische Kenntnisse haben müssen.

Es wurde mir mitgeteilt, dass jetzt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte helfen könnte:

Damals habe ich diesen Schritt als einfacher empfunden als in der heutigen Zeit. Ich habe vorab geschrieben, welches Anliegen ich habe und habe dann ein entsprechendes Formular erhalten, welches ich ausfüllen sollte und mit den entsprechenden Unterlagen an den EUGH schicke.

Auch unser griechischer Rechtsanwalt hat seine Stellungnahme an den EUGH verfasst:

Der Europäische Gerichtshof wollte den Fall der unerlaubten Beisetzung übernehmen. Ich wurde aufgefordert, alle Unterlagen über einen Anwalt in französischer Sprache einzureichen. Ich habe dazu Anwälte angesprochen, die sich mit diesem Fachgebiet auskennen und diese wollten Kosten über 50 - 100 Tausend EUR erhalten und ggf. noch zusätzliche Kostenerstattung für die Übersetzung der vielfältigen Unterlagen aus dem Deutschen und dem Griechischen.
Ich musste leider ablehnen, weil mir diese Ausführungen nicht möglich waren.

Es ist schon komisch: Der Europäische Gerichtshof bietet für die Anzeigenerstatter kostenlose Prozesse an, mit dem Hintergrund, dass jeder die Möglichkeit erhalten kann, seine Rechte durchzusetzen. Dagegen sprechen natürlich die Hürden, die vorher anstehen mit Rechtsanwälten * Kosten * Übersetzungen u.ä.

Die Klage wegen der Ablehnung der griechischen Staatsanwaltschaft wurde vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt. Unser griechischer Rechtsanwalt hätte uns - lt. seiner Aussage - in dem Fall vor dem EUGH vertreten.

Gleichzeitig habe ich mich an den Europäischen Bürgerbeauftragten gewandt:

Auch hier habe ich wieder dazu gelernt. Es ist für Laien, Privatpersonen unmöglich, das alles zu verstehen. Es sollte EU weit geregelt sein, dass solche Aktivitäten Anwälte, gut ausgebildete Anwälte übernehmen. Es ist unmöglich für Privatpersonen, in solchen Fällen ihr Recht zu bekommen.

Oft fehlen die Kenntnisse, dass man sich nicht an mehrere EU-Stellen gleichzeitig wenden darf – das Eine schließt das Andere aus.

Es gibt eine Kontaktperson des BKA, welches regelmäßig auch den Kontakt zum Auswärtigen Amt hält. Ich habe es als nötig angesehen, sicherheitshalber auch diese Stelle zu kontaktieren, denn diese Stelle sollte noch eine wichtige Rolle spielen für den Fall, dass der Leichnam exhumiert wird. (Dazu wird in den folgenden Jahrgängen berichtet.)

So oft wurde mir mitgeteilt, ich solle mich doch an die Politiker wenden. Ja, an wen wendet man sich denn da? Stundenlang habe ich im Internet recherchiert, wer wohl für welches Thema zuständig sei.

Ich habe Namen gelesen, von denen ich vorher nie gehört habe. Letztendlich bin ich dann doch bei den Politikern geblieben, die ich wenigstens vom Namen her kannte.
Dann habe ich mir die Rezensionen zu den Politikern angesehen. Für wichtig hielt ich es auch, Politiker aus verschiedenen Fraktionen anzusprechen.
Ich habe ab dem Zeitpunkt viel zum Thema Politik gelernt. Ich habe aber auch gelernt, wer von den Politikern menschlich denkt, fühlt und wirklich bereit ist, sich Gedanken zu machen, wie man helfen könnte.
Natürlich habe ich viel viel mehr Politiker kontaktiert. Hier eine Auswahl der Politiker, die mein Anliegen scheinbar ernst genommen haben.

Auch Frau Merkel ist aktiv geworden und hat das Auswärtige Amt um Stellungnahme gebeten. Dazu habe ich in den entsprechenden Ermittlungsjahrgängen schon geschrieben.

Außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundesfraktion, Philipp Mißfelder (MdB).

.Bundesminister a.D. - Ministerpräsident a.D. - Oberbürgermeister a.D., Hans Eichel

Bundesministerin der Justiz - Landesvorsitzende der FDP-Bayern - Stellv. Bundesvorsitzende der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (MdB)

Bundesminister Dr. Westerwelle -- Antwort - Auswärtiges Amt

Griechischer Politiker - Theodosis Konstantinidis

Weitere Hinweise dazu werden im Klappfenster am Ende der Seite aufgeführt.

Im Presse-Beitrag wird über das Alibi des Griechen berichtet, aus dem Grund noch einmal als Wiederholung den wichtigsten Punkt zu den Schiffstickets und der elektronischen Schiffsliste --- rechtliche Grundlage in Griechenland.

"... seit einem schweren Fährunglück Anfang des Jahrtausends sind die Gesellschaften verpflichtet, vollständige Passagierlisten zu führen und zwei Jahre lang aufzubewahren – eigentlich nur, damit im Falle eines Unglücks schnell ermittelt werden kann, ob noch Passagiere vermisst werden..." lt. Michalis Pantolouris und Vassilis Gousanis.

Eine deutsche junge Frau, die mit einem Italiener verheiratet ist, hat die italienische Schiffsgesellschaft angeschrieben. Aber auch hier: ohne Staatsanwaltsbeschluss passiert nichts.