2017
Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Deutschen Bundestag und das Auswärtige Amt verlief im Sande und wurde beendet.
Etliche Kostenrechnungen und Kostenmahnungen trudelten bei mir ein.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnungen an mich gingen und nicht an seine Kanzlei, welche der Anwalt ja über die Rechtschutzversicherung abrechnen konnte.
Ich war erleichtert, als nach etlichen Monaten dann Ruhe eintrat.
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Kriminalpräventives Projekt des ANUAS, mit dem Profiler St. H.:
Per Chat-Nachricht habe ich beim "Profiler" angefragt, wie viele Betroffene sich auf seine Projektskizze und Anfrage gemeldet haben. Vom "Profiler" hatte ich bisher noch keine Rückmeldung, aber Betroffene haben sich bei mir gemeldet und ein Feedback über die Kommunikation gegeben.
Es haben sich einige Mit-Opfer bei St. H. gemeldet und sind sehr schlecht "abgewimmelt" worden, wie sie berichteten. St. H. wirkte auf meine Anfrage sehr verbittert: er hätte erwartet, dass sich viel mehr Leute melden würden, aber scheinbar haben die Betroffenen keinen Hilfebedarf. Darauf sagte ich zum Profiler: "Kannst ja meinen Fall übernehmen, da hast Du genug Fehler nachzuweisen". St. H. reagierte nicht.
Dann, etliche Zeit später kam eine kurze Mitteilung: "... ich übernehme den Fall deiner Tochter ..., wann können wir uns treffen. Am liebsten wäre mir ein Sonntag..." Ich habe dann erklärt, dass es nur in der Woche gehen würde, weil es sich ja um ein kriminalpräventives Projekt des Bundesverbandes ANUAS e.V. handelt und im Gespräch mit ihm auch andere ANUAS-Vertreter anwesend sein werden. Wir einigten uns auf den 18. 03. 2017.
Eine Stellvertreterin ist an dem Tag bereits vorher gegangen, weil sie sich in und mit den Gesprächen nicht sonderlich wohl gefühlt hat. Darüber haben wir später auch gesprochen.
Der Ablauf an diesem Tag war: Am späten Mittag kam der Profiler, stellte sich kurz mit Visitenkarte vor ... schimpfte, warum so viele Leute anwesend seien ... schimpfte, weil die Unterlagen so unordentlich auf dem Tisch liegen würden. Da hatte er recht. Die Unterlagen waren sehr durcheinander, weil wir diese gerade vorher vom deutschen Anwalt abgeholt haben. Leider ist es so, dass jeder, der mit den Aktenordnern zu tun hatte, sein eigenes Ablagesystem hat. Alle Anwesenden hatten angeboten, zu helfen - es wurde sortiert und kopiert, was der Fachmann haben wollte. Eine anwesende Griechin versuchte einzelne handschriftliche Texte zu übersetzen, was sich als schwierig erwies, weil die Handschrift unleserlich war. Der Profiler telefonierte kurz mit dem griechischen RA, V.G. und teilte ihm mit, dass er den Fall meiner Tochter übernehmen werde und in seinem neuen Buch veröffentlichen werde. V.G. versprach ihn zu unterstützen, wo es nötig sei.
Der Profiler fragte mich, ob wir irgendwo allein und ungestört sprechen könnten. Ich habe zwar nicht so richtig verstanden warum, war aber doch neugierig ... und ... wir gingen in den Nachbarraum --- den Raum auf dem Foto. St. H. fragte mich, ob er das Gespräch auf dem Handy aufnehmen dürfe - ich bejahte dieses. Dann fragte er mich, was ich von ihm erwarten würde. Ich sagte, dass ich keine Erwartungshaltung habe. Ich möchte, dass er mir Material an die Hand gibt, um nachzuweisen, dass in dem Fall stark geschlampert und nicht korrekt ermittelt wurde, auf deutscher und griechischer Seite. Ich möchte die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Das könne mir Herr St. H. versprechen. Ich fragte, ob er Interessenkonflikte mit den Polizeibehörden sehen würde, da er ja selber Polizist ist. Er verneinte, schürzte die Lippen und antwortete "... nein, ich weiß, dass meine Kollegen oft nicht korrekt arbeiten ...". Gut, damit war eigentlich fast alles geklärt.
Der Profiler erwähnte noch, dass er überlegen müsse, woher er das finanzielle Kapital für die Recherchen erhält. Ich fragte zum Buch? Weiterhin klärte ich ab, dass ich keine Klarnamen im Buch haben möchte, aber ehrliche Fakten und Nachweise, die ich später dann verwenden könnte. Ich berichtete davon, wenn ANUAS in Publikationen und Büchern über Betroffenenfälle schreibt, müssen die Betroffenen jede Seite einzeln unterschreiben, wenn alles korrekt widergegeben wurde und damit bestätigen, dass alles korrekt ist.
Wieder draußen berichtete ich den Anderen vom Gespräch. Ich hätte mir eine Kopie der Bandaufnahme erbitten sollen. Diese Aufnahme war später nicht mehr "vorhanden".
Zum Abschluss wurde noch das obligatorische Foto gemacht. Man versprach sich, sich zu informieren, wenn es Neuheiten gibt ... Wir verabschiedeten uns.
Für den Vorstand wurde eine Aktennotiz erstellt und eingereicht.
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Wie geht es weiter:
Zwei / drei Monate später meldete sich ein Kamerateam. Ich fragte, ob der Fall Susan jetzt ein Film wird. Eine Reporterin von der Filmgesellschaft Casei Media: "Naja, wir begleiten den Profiler ja nach Griechenland und drehen dort alles, was er und der griechische Anwalt machen. Da wollen wir hier in Deutschland auch die Eltern kennenlernen." Ich hatte vorher über die Filmgesellschaft und die Reporterinnen S.W. und A.Pf. recherchiert und habe ihre Filme als sehr gut empfunden. Vorerst hatte ich keine Bedenken.
Das klang alles sehr sehr nett und freundlich .... wir trafen uns zum Dreh in der ANUAS-Geschäftsstelle ... es wurden Fotoalben angesehen und erzählt - wobei der Profiler weniger Interesse an den Fotos an diesem Tag hatte. ... Wir aßen selbstgebackenen Kuchen und tranken Kaffee.
Gemeinsam besprachen wir die weiteren Vorgehensweisen: Ich sollte die Originalunterlagen per Einschreiben - Post an St. H. verschicken, er würde diese schnell sichten und umgehend zurück schicken .... * Reise nach Griechenland - täglich erhalte ich von einer der Reporterinnen kurze Informationen, was dort unternommen und erreicht wurde * zurück in Deutschland - ebenfalls regelmäßige Informationen * wenn der Film gedreht wird, passiert nichts ohne dass dieses mit uns als Eltern besprochen wird. Die Reporterin S.W. fragte, ob sie die Fotoalben unserer Tochter sich ausleihen und einzelne Bilder auch nützen dürften - natürlich immer nach Absprache. Ich hatte immer noch keine Bedenken. Es sah alles sauber und fair aus.
Mitglieder des ANUAS besuchten Buchlesungen von und mit St. H., trafen sich anschließend zum Essen und diskutierten den Fall Susan Waade mit dem Profiler. Ich erhielt regelmäßig von den Mitgliedern Feedbacks über das Erzählte, eigene subjektive Empfindungen und mögliche Aussichten.
Die versprochenen Rückmeldungen der Reporterinnen sowie des Profilers blieben aus. Ab und an telefonierte ich mit der Reporterin S.W. --- Die Fotoalben erhielt ich korrekt zurück. Die Akten leider nicht. Als ich telefonisch nachfragte, war der Profiler sehr hysterisch, die seien schon seit Monaten an mich zurück gesandt worden. Ich war völlig verzweifelt und bat ihn, doch noch einmal zu prüfen und ggf. einen Suchantrag bei der Post einzureichen und mir die Rücksendungsbelege zu schicken. St. H. wirkte sehr genervt ... dann erhielt ich am nächsten Tag einen Anruf, der Profiler müsse sich entschuldigen, er habe die Ordner in der Garage gefunden und würde diese sofort an mich schicken. Ich war sehr erleichtert.
Wie geht es weiter?
Was sich aus alle dem entwickeln sollte, ist unvorstellbar: Streitereien * Lügen * Datenschutzrechtsverletzungen * Verletzung von Ethik und Normen * Gerichtsverhandlungen * Kosten
--> Ich kann nur jedem empfehlen, sehr sehr vorsichtig zu sein, wenn er es mit kommerziell eingestellten Menschen zu tun hat!
Wie es dann von 2018 - 2021 weiter geht, berichte ich in den jeweiligen Jahrgängen.
Nur eines sei noch erwähnt: als ich bemerkte, dass der Profiler St. H. nicht mit offenen Karten spielt, stellte ich offiziell den Antrag, dass kein Film ausgestrahlt werden darf, bevor ich diesen nicht vorher sehen kann.
Unsere Journalistin, Cel... Freifrau von Mar... interviewte den Journalisten, Mich. Pantelo., der 2010 die sehr gute Dokumentation bei NEON gemacht hat:
Einstellung des griechischen RA, V.G. zum Fall –
Der Fall wurde von der griechischen Staatsanwaltschaft wegen eines Formfehlers niedergelegt. Die bearbeitende Staatsanwältin weigerte sich ab dem Zeitpunkt, den Fall neu aufzugreifen, auch nicht, nachdem neue Fakten vorlagen.
Übersetzung durch den griechischen RA, V.G., von 2017:
„Anordnung
Der Staatsanwaltschaft des Revisionsgerichtes zu Athen
In Betracht nehmend
Die Berufung mit Nr. 671/2009, eingereicht durch die Rechtsanwältin Ar… Vass… des Nikolaos (war damals eine Mitarbeiterin) in ihrer Eigenschaft als bevollmächtigte Anwältin der Marion Waade des Günter, wohnhaft in Berlin, Deutschland, gegen die Anordnung 1839/2009 des Staatsanwalts des Gerichts Athen, durch welche Anordnung in erster Instanz und kraft des Artikels 47 der FrStPO ihre Strafanzeige vom 5. Dezember 2008 gegen den Ev… Oi… des Nikolaos, wohnhaft in Athen, abgelehnt wurde.
Wir dachten nach dem Gesetz
Die berufenene Anordnung wurde dem Rechtsanwalt der Berufenden, Herrn Vass… Gous…, am 7. Dezember 2009 und die Berufung wurde am 22. Dezember 2009 eingereicht durch die Rechtsanwältin zu Athen Arg… Vass…, kraft einer Fotokopie einer Vollmacht die von der Anzeigenden Marion Waade, wohnhaft in Berlin, Deutschland …, unterschrieben sein soll. Es gibt keine Zertifizierung deren Unterschrift und kein Datum derselben, sondern die Anwältin zertifiziert die Echtheit dieser Kopie vom Original in ihren Händen. Doci unter den Umständen reicht diese Vollmacht nicht aus, da um die Berufung durch einen Bevollmächtigten einzureichen ist eine spezielle Vollmacht benötig, die formlos verfasst und in der Unterschrift des Vollmacht gebenden zertifiziert sein muß, selbst wenn sie vom Anwalt selber zertifiziert wird (Art. 42 § 2b & 2 c, 96 § 2b der GrStPO). Demnach liegt hier keine zulässige Berufung vor und nach Artikel 48 der GrStPO muß sie abgelehnt werden.
Aus diesem Grund
Lehnen wir die mit Nr. 671/2009 Berufung gegen die Anordnung 1839/2009 des Staatsanwalts des Gerichts Athen, eingereicht durch die Rechtsanwältin zu Athen Arg… Vass.. als bevollmächtigte Anwältin der Marion Waade des Günter, als unzulässig.
Athen 26-3-2010
Die Staatsanwältin
Ourania Steka
(Stempel, Unterschrift)
Zertifizierte Kopie
Athen 30/10/2010
Die Sekretärin
(Stempel, Unterschrift)
Aus Versehen wurde das Datum der 30-10-2010 eingetragen, anstelle des echten 30-3-2010.
Die Sekretärin
(Stempel, Unterschrift)
Unser griechischer Anwalt V.G. informiert, dass es einen Präzedenzfall parallel zu Susan's Fall in Griechenland geben würde. Er schickte mir den entsprechenden Nachweis vom EUGH. (Anlage) .... In dem Fall war der Ablauf in Griechenland ebenso wie bei Susan in Griechenland --- keine Ermittlungen, vorschnelle Äußerungen "Suizid"
In diesem Jahr habe ich mich jeweils an den Diskriminierungsbeauftragten des Landes und Bundes gewandt, mit Bitte um Unterstützung. Es erfolgte keine Antwort. Auf eine telefonische Rückfrage zum Stand der Bearbeitung wurde mir mitgeteilt, dass es sich in unserem Fall nicht um Diskriminierung und Stigmatisierung handeln würde und der Diskriminierungsbeauftragte dafür nicht zuständig sei. Diese Auskunft erhielt ich vom Land Berlin und Bund.