2012

Der erste Schock auf eine erneute Beisetzung des Leichnams unserer Tochter, mit der wir auf keinen Fall einverstanden waren (berichtet wurde unter dem Jahrgang 2011) hat sich etwas entspannt. Natürlich wollten wir diese weiteren Menschenrechtsverletzungen nicht hinnehmen.

Wir blieben also weiterhin nicht untätig:

Wir stellten erneut Anträge auf Exhumierung * Obduktion und Überführung des Leichnams und erinnerten an die Beantwortung unserer Anträge aus den Jahren vorher.

Wir brachten unsere Empörung über die Vorgehensweisen der deutschen und griechischen Behörden gegenüber der Familie zum Ausdruck.

Zwischenzeitlich waren Mitglieder der Opferhilfeorganisation ANUAS e.V. nicht nur schockiert über die Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Fall Susan Waade, sondern wurden aktiv.

Eine Psychologin, welche sich als Fachkompetenz ehrenamtlich in der Opferhilfeorganisation einbrachte, arbeitete an dem Buch „Betroffene kommen zu Wort“, in dem es u.a. auch um den Fall Susan Waade gehen sollte.

Der Psychologin lagen alle Unterlagen im Original vor. Sie nahm Kontakt mit den Behördenstellen auf und stellte Rückfragen, die überwiegend unbeantwortet blieben.

Am 24. 01. 2012 schrieb die Psychologin Frau S.G. Frau M. Wüch…-Ti… vom BMAS an und fragte konkret bezüglich der Zuständigkeiten bei Opferentschädigung nach.

Dabei bezog sie sich auf die Antwort zu einem Schreiben vom 21. 06. 2011 an die Familie, worin sie schrieb: „… dass sie zwar Verständnis für die unbefriedigenden Abläufe in Griechenland haben, jedoch ausschließlich für Fragen der Opferentschädigung innerhalb der EU zuständig sind…“

Frau S.G. fragte nach: „… Wie ist das zu verstehen? Griechenland ist doch EU-Mitglied … Können Sie mir sagen, wie dies gemeint ist…“

Leider blieb eine Antwort aus.

Über das ANUAS-Netzwerk bekam ich den Kontakt zu Prof. Dr. Simitis von der juristischen Universität Frankfurt. Prof. Dr. Simitis ist leider am 18. 03. 2023 verstorben.

Der am 18. März in Königstein im Taunus verstorbene Prof. em. Dr. Dr. jur. h.c. Spiros Simitis, war ein international renommierter Rechtswissenschaftler und von 1995 bis 2018 Stiftungsratsmitglied am Sigmund-Freud-Institut. In dieser Position hat er sich während fast 25 Jahren mit großem Engagement für die Psychoanalyse und für das SFI als Forschungsinstitut eingesetzt.
https://sigmund-freud-institut.de/index.php/2023/05/23/nachruf-fuer-prof-dr-jur-spiros-simitis-19-10-1934-18-03-2023/
Ich habe mit Herrn Simitis etliche gute Telefonate geführt. Habe ihm von unseren Sorgen mit den deutschen und griechischen Behörden berichtet. Er wollte wissen, was unser griechischer Anwalt in Griechenland erreicht hat. Er war fassungslos und hat mir nicht geglaubt. Er bat mich um die Kontaktdaten und wollte mit unserem griechischen Rechtsanwalt V.G. selber Kontakt aufnehmen und sich danach wieder bei mir melden.

Der Rückruf kam ziemlich schnell. Prof. Simitis hätte mit unserem griechischen Anwalt gesprochen. Er informierte mich über die Antwort unseres Anwaltes auf seine Fragen: "... Ich stoße an meine Grenzen ...".

Die Staatsanwaltschaft Freiburg, Oberstaatsanwalt Vill… reagierte auf unsere Anfrage zum Stand der Ermittlungen am 16. 04. 2012:

„… Ermittlungsverfahren gegen Evangelos Oikonomou wegen Mordes …

In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14. 04. 2012 folgende Entscheidung getroffen: Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt …“

  • Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Freiburg: 200 Js 27483/07

Zur gleichen Zeit, am 19. 04. 2012, unterstützte uns eine sehr nette Rechtsanwältin, Frau Eis… mit einem rechtlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Freiburg:

„… Meine Mandantin erstattet ausdrücklich Strafanzeige wegen des Verdachtes des Mordes gegen den in Athen lebenden Evangelos Oikonomou nach dem Tod vom 25. 06. 2007 ihrer Tochter Susan Waade … Hinsichtlich der Zuständigkeit Ihrer Behörde habe ich auf § 7 Abs. 1 StGB hinzuweisen. Die Geschädigte war deutsche Staatsbürgerin… Es darf erwartet werden, dass die Ermittlungen ordnungsgemäß und fair zur Prüfung der Todesursache durch die deutschen Behörden eingeleitet werden… An dem Leichnam war durch die griechischen Behörden keine Obduktion vorgenommen worden. Die Ermittlungen waren erheblich fehlerhaft und oberflächlich geführt. Die Bekleidung mit Shorts und T-Shirts wurde im Einzelnen nicht untersucht. Es sind jedoch auf dem meiner Mandantin vorliegenden Fotos Blutspuren auf dem Top und dem Leichnam sichtbar, so dass zwingend Ermittlungen in Form einer Obduktion hätten durchgeführt werden müssen… Es wird ausdrücklich beantragt, die Exhumierung der Leiche der deutschen Staatsbürgerin Susan Waade vorzunehmen, den Leichnam nach Deutschland zu bringen und von einem Gerichtsmediziner zu dem Verdacht einer Fremdtötung untersuchen zu lassen…

Es ist jedoch Eile geboten. Die Leiche ist ohne Plastik in Athen beerdigt worden. Mithin liegt eine Spurenvernichtungsmaßnahme vor.

Nach Rücksprache mit dem Kriminologen Mark Benecke ist eine sofortige Sicherstellung der Leichenteile in einer Kühlkammer geboten, um in einem deutschen Gerichtsmedizinischen Institut untersucht zu werden.

Es ist umgehend geboten, dass die Obduktion der Leiche zum Feststellen der Tötungsart vorgenommen wird…“

  • AZ Fachanwältin für Strafrecht: 165/11EE07

Die Rechtsanwältin führte ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Anwältin beantragte die Akten, welche ihr nach etlichen Wochen zugeschickt wurden.

Am 24. 04. 2012 reagierte die Staatsanwaltschaft Freiburg auf meine Anzeige gegen die griechische Staatsanwältin, Frau Aikaterini F. Petoumeou, wegen fehlender Neutralität, Verdrehung von Zeugenaussagen und Verschleppung von Ermittlungen in Griechenland:

„… Ermittlungsverfahren gegen Aikaterini F. Petoumeou wegen Rechtsbeugung … in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 24. 04. 2012 folgende Entscheidung getroffen: Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt…“

  • AZ Staatsanwaltschaft Freiburg: 200 Js 12178/11

Langsam wurde ich misstrauisch, was das Justizsystem betrifft. In einem Todesfall einer deutschen Staatsangehörigen im Ausland treten deutsche Behörden nicht in die Ermittlungen ein --- unfassbar!!!

JuraForum erklärt:

Für mich ist die Reaktion der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht nachvollziehbar. Es liegen so viele belastende und nachweisliche Beweise vor, dass es unverständlich ist, dass kein genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht?!

Es wurden weder Spuren gesichert, noch wurden Zeugen vernommen noch wurden Sachverständige beauftragt, eine Spurenbewertung abzugeben.

  • Widerspruch der Einstellungsverfügungen vom 16. 04. 2012 und 24. 04. 2012 an die Staatsanwaltschaft Freiburg – Ankündigung des Widerspruchs an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Mit Schreiben vom 30. 04. 2012 legte ich offiziellen Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Als Anlage legte ich die Fotos des Auffindens des Leichnams bei. Diese Fotos waren in der Akte der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht vorhanden. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat keine Anfragen nach Griechenland gestellt (lt. Griechischem Rechtsanwalt)

Eine erste Antwort vom Ersten Staatsanwalt, Herrn Schw… erfolgte am 12. 09. 2012:

„… die Beschwerde vom 30. 04. 2012 ist mir mit den einschlägigen Akten zur Entscheidung vorgelegt worden. Nach dem Ergebnis meiner Überprüfung gebe ich ihr keine Folge. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 16. 04. 2012 entspricht der Sach- und Rechtslage… Das Ermittlungsverfahren wurde zu Recht und mit zutreffenden Gründen, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Auch das Beschwerdevorbringen und die beigefügte „Fallaufbereitung“ führt zu keiner anderen Bewertung…“

Auf meinen Widerspruch erfolgte eine zweite Antwort vom Ersten Staatsanwalt, Herrn Schw…:

„… Ermittlungsverfahren gegen Evangelos Oikonomou wegen Mordes, Ihre Eingabe vom 15. 09. 2012 auf meinen Bescheid vom 12. 09. 2012 … auf Ihre Eingabe vom 15. 09. 2012 habe ich die Angelegenheit nochmals geprüft. Auch unter Berücksichtigung Ihres weiteren Vorbringens sehe ich keinen Grund, von meinem Bescheid vom 12. 09. 2012 abzuweichen…“

  • AZ Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: 7 Zs 808/12

Am 3. Mai 2012 wurde ich über einen bekannten Journalisten informiert, dass es im „SPIEGEL“ ein Artikel gab, mit dem Titel „Auswärtiges Amt lässt Angehörige im Stich“.

Ich schrieb den Chefredakteur umgehend an und berichtete von unseren Erfahrungen als Familie in einem Tötungsdelikt im Ausland.

Auf einer Weiterbildung für den Bundesverband ANUAS e.V. - Hilfsorganisation für Angehörige gewaltsamer Tötung und zweifelhafter Suizide, lernte ich verschiedene Politiker kennen. Mit Herrn Thomas Dörflinger sprach ich kurz über die Situationen der Betroffenen. Wir besprachen, dass ich ihm einige Unterlagen u.a. der Widerspruchsverfahren zum Fall unserer Tochter schicken werde. Die Unterlagen schickte ich am 30. 04. 2012.

Herr Dörflinger (MdB - CDU) hat geantwortet:

… übersandten Unterlagen, die ich mit Interesse quergelesen habe… Abgesehen davon, dass der Sachverhalt reichlich kompliziert ist, vermag ich Ihnen in meiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages leider nicht zu helfen, da das Tötungsdelikt Gegenstand einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist und den Abgeordneten daher jegliche Einflussnahme in diesem Stadium untersagt ist. Ich bedaure daher, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können…“

  • Ohne Aktenzeichen
  • Hinweis: es gab keine gerichtliche Auseinandersetzung!
  • Politiker im Landtag Baden-Württemberg
  • Von 1998 bis 2017 war Dörflinger Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 2005 bis 2007 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellvertretender familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_D%C3%B6rflinger_(Politiker,_1965)

Und wieder erfolgten Ablehnungen mit kaum nachvollziehbaren Begründungen. Der Hintergrund bleibt nach wie vor: Griechenland hält sich sehr bedeckt, Deutschland kann nicht groß agieren, weil Fakten fehlen. Man darf auch nicht vergessen, dass es national verschiedene Gesetzgebungen gibt.

Aus dem Grund hat der ANUAS, sich in einer Verbändeanhörung - durch die EU beauftragt - mit dem Mordfall Susan Waade als Beispiel eingebracht. Die EU hat die EU-Richtlinie zum Mindeststandard für Gewaltopfer erstellt. Die EU-Länder sind bis November 2015 verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Beteiligung an der Verbändeanhörung wurde anonym am Beispiel des Falles von Susan Waade dargestellt.

OPFERSCHUTZPAKET DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION - ANHÖRUNGSFRAGEBOGEN  - Beispiel einer Betroffenen im Tötungsfall in Griechenland - INITIATIVE FÜR DIE RECHTE, UNTERSTÜTZUNG UND SCHUTZ FÜR OPFER VON KRIMINALITÄT UND GEWALT -

Am 25. 08. 2012 habe ich mich mit einer Anfrage und Beschwerde an den Präsidenten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gewandt.

Am 07. 09. 2012 kam eine Antwort von der Bearbeiterin Frau Jahn…:

„… Aus den übersandten Vorgängen entnehme ich, dass Sie sich gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wenden wollen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in dieser Angelegenheit eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs nicht begründet ist. Da der Gerichtshof nur in den Fällen tätig werden darf, die das Gesetz ausdrücklich seiner Zuständigkeit unterstellt hat, vermag ich in Ihrer Angelegenheit nichts zu veranlassen…“

  • AZ Präsident des Bundesgerichtshofs: S18
  • Alle von mir eingereichten Unterlagen wurden mit zurückgeschickt

Rechtsanwalt Chr. Alb. Informierte uns – nach Auskunft des Bundesgerichtshofes -:

„… In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlungen und Entscheidungen über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision und der Rechtsbeschwerde (§ 133 – Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) …“

„… In Strafsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig zur Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug sowie gegen die Urteile der Landgerichte im ersten Rechtszug soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist (§ 135 GVG)…“

Am 21. 09. 2012 habe ich mich an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gewandt, an den Justizsenator Thomas Heilmann

Am 19. 11. 2012 erfolgte eine Antwort von Frau Mar…- Verwaltungsbeschäftigte:

„… Die Justizverwaltung ist indes im Rahmen des ihr durch Gesetz und Verfassung vorgeschriebenen Aufgabenbereichs nicht befugt, eigene strafrechtliche Ermittlungen zu führen. Diese werden durch die Staatsanwaltschaften Berlin und Polizei entsprechend ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchgeführt… Zur Klärung Ihrer Fragen habe ich Ihr Schreiben mit Anlagen daher zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin, mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung übersandt. Sie erhalten von dort weitere Nachricht…“

  • GZ Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: IB 3 (V) – 3133/E/1093/2012

Am 27. 09. 2012 habe ich das Justizministerium Baden-Württemberg, Herrn Stickelberger (MdL) kontaktiert.

Es war für mich nicht zu glauben, dass in einem Tötungsdelikt einer deutschen Staatsangehörigen von deutschen Behörden der Fall „ausgesessen“ und „verschleppt“ wird. Nachdem ich mich an das Bundesministerium für Justiz gewandt hatte und um Unterstützung bat, wurde ich belehrt, dass der Fall in Baden-Württemberg liegen würde und für den Fall das Landesjustizministerium zuständig sei.

Am 08. 10. 2012 teilte das Büro, Dr. Stoh… mit, dass meine Schreiben zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Strafrechtsabteilung zugeleitet wurde.

Am 6. 12. 2012 + 12. 12. 2012 weitere Antworten:

„… Unsere Prüfung hat ergeben, dass keine Veranlassung zu Maßnahmen der Dienstaufsicht besteht

  • AZ Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg: 200 Js 27483/07 und 7 Zs 808/12
  • AZ Justizministerium Baden-Württemberg, Justizminister, Herr Stickelberger: E-1402 2008/372

Über einen Partnerverein des Bundesverbandes ANUAS e.V. – Opferhilfeorganisation erhielt ich den Kontakt von Rechtsanwalt Dr. Theb…, der schon kurz vorinformiert wurde. Ich solle mich an ihn wenden, er sei u.a. Anwalt für Erbrecht, Familienrecht, Zivilrecht und Sozialrecht

Leider haben wir keine Antwort auf unsere Anfrage erhalten. Nach einem Telefonkontakt wurde mit mitgeteilt, dass der Anwalt sich nicht in der Lage sieht, den komplizierten Fall zu übernehmen, er sei kein Strafrechtler.

Jetzt gab es noch den Petitionsausschuss des Bundestages, bei dem ja seit Jahren ein Petitionsantrag der Familie lag. Es wurde anfangs darauf hingewiesen, zukünftige Unterlagen dem Ausschuss zukommen zu lassen. Aus dem Grund schickte ich dem Petitionsausschuss aktuelle Bilder und Akten, die noch nicht bekannt waren und uns vom griechischen Anwalt zugeschickt wurde:

  • AZ Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss -: Pet 3-16-05-003-046696
  • Antwort: „… Leider dauern die parlamentarischen Beratungen zu Ihrem Anliegen noch an, …“

Auch hier war Klärungsbedarf: eine deutsche Staatsangehörige ist zweimal unter griechischer Erde beigesetzt worden, ohne Erlaubnis der gesetzlichen Erben, der deutschen Staatsangehörigen.
Es ist nichts mehr passiert. Wie unser griechischer Rechtsanwalt V.G. in den Jahren vorher vorausgesagt hat, wurde der Leichnam nach Ablauf der Zeit exhumiert und in einer Mörtelgrube  - eine Art "Massengrab" -, an der Rückseite des Friedhofs "entsorgt".
Laut Auskunft des griechischen Rechtsanwaltes handelt es sich bei der Mörtelgrube um ein stillgelegtes Mörtelwerk, welches vor Jahren dort aktiv im Einsatz war.

Am 05. 10. 2012 schrieb mich die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes an und fragten nach, welche Beweise ich hätte, dass der Leichnam meiner Tochter in einer Mörtelgrube entsorgt worden wäre.

Ich teilte zum wiederholten Male mit, dass diese Auskunft über den griechischen Rechtsanwalt erfolgte, als am 04. 05. 2011 eine Exhumierung und erneute Beisetzung des Leichnams erfolgte (wurde berichtet im Jahr 2011).