Susan Waade

Dokumentation eines grenzübergreifenden Todesfalls und seiner verfahrensrechtlichen Behandlung (Athen 2007)

Diese Webseite dokumentiert die staatliche Behandlung eines Todesfalls einer deutschen Staatsangehörigen im Ausland und analysiert:

  • die Effektivität der Ermittlungen
  • die Koordination zwischen Griechenland und Deutschland
  • die Wahrung der Rechte der Angehörigen
  • mögliche Formen institutioneller sekundärer Viktimisierung
  • sowie haftungsrechtliche Fragestellungen

Die Darstellung erfolgt im Lichte der Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 2, 8, 13 und 14 EMRK.

Im weiteren Verlauf werden dokumentiert:

  • der biografische Hintergrund,
  • der Todesfall und die ersten Ermittlungen,
  • spätere forensische Neubewertungen,
  • strukturelle Defizite in der Behördenkoordination,
  • sowie mögliche staatshaftungsrechtliche Konsequenzen.

Biografischer Hintergrund und Lebensweg

  • Geburt und Aufwachsen in der DDR
  • Umzug / Lebensstationen
  • Lebensumstände vor dem Todesfall
  • Gesang und berufliche Laufbahn

Todesfall und Ermittlungsverlauf in Deutschland und Griechenland

  • Auffinden
  • Erste Einstufung
  • Ermittlungsmaßnahmen
  • Einstellung / Abschluss
  • Publikationen - Buchveröffentlichungen
  • Mediale Darstellungen - Presseerfahrungen

Forensische Neubewertung

Unabhängige kriminalistische und rechtsmedizinische Gutachten kamen später zu dem Ergebnis, dass ein Suizid aus forensischer Sicht ausgeschlossen werden kann und Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung vorliegen.

Die gutachterlichen Bewertungen sind dokumentiert und werden auf dieser Seite zusammengefasst.

Institutionelle sekundäre Viktimisierung

Institutionelle sekundäre Viktimisierung bezeichnet zusätzliche Belastungen, die nicht aus der Tat selbst, sondern aus dem staatlichen Umgang mit dem Verfahren resultieren.

Institutionelle sekundäre Viktimisierung liegt vor, wenn staatliche Verfahren durch Unterlassung, Verzögerung oder strukturelle Intransparenz zusätzliche Belastungen für Betroffene erzeugen.

Die vorliegende Dokumentation analysiert, ob und in welcher Form solche Mechanismen auf beiden staatlichen Ebenen wirksam wurden.

Es wird eine rechtsstaatliche Systemanalyse grenzübergreifender Ermittlungsdefizite geführt.

Wenn staatliches Handeln den Eindruck erweckt, nicht ausschließlich auf rechtlichen Kriterien zu beruhen, kann dies das Vertrauen in die Neutralität der Ermittlungsführung beeinträchtigen und eine Form institutioneller sekundärer Viktimisierung darstellen.

  • Informationsdefizite
  • Verzögerungen
  • stereotype Zuschreibungen
  • mögliche sachfremde Erwägungen
  • fehlende Koordination zwischen Staaten
  • Ausschluss aus Verfahrensschritten
EGMR-Verfahren und Fristversäumnis - Einordnung im Lichte der EGMR-Rechtsprechung

Die Untersuchung erfolgt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zur effektiven Todesermittlung, Beteiligung von Angehörigen und staatlichen Schutzpflichten.

Grenzüberschreitende Verfahren unterliegen unterschiedlichen strafprozessualen und administrativen Strukturen.

Diese Unterschiede entbinden die zuständigen Behörden jedoch nicht von der Verpflichtung, menschenrechtliche Mindeststandards einzuhalten.

Zu prüfen ist, ob strukturelle Differenzen im Zusammenspiel beider Staaten zu einer faktischen Verkürzung der Rechte der Angehörigen führten.

Unterschiedliche nationale Rechts- und Verwaltungssysteme dürfen nicht zu einem Schutzdefizit im grenzübergreifenden Kontext führen. Maßgeblich bleibt die effektive Gewährleistung der verfahrensrechtlichen Schutzpflichten nach der EMRK.

Weiterführende Analyse

Auf den folgenden Seiten finden sich:

  • chronologische Dokumentation
  • menschenrechtliche Einordnung
  • Vergleich mit einschlägigen Präzedenzfällen
  • strukturelle Reformüberlegungen für grenzübergreifende Todesfälle

Die EMRK gilt unabhängig von nationaler Rechtskultur.
Ein Staat kann sich nicht darauf berufen, dass Verwaltungstraditionen oder gewachsene Praxis abweichen, wenn dadurch:

  • effektive Ermittlungen unterbleiben (Art. 2 EMRK),
  • Angehörigenrechte faktisch verkürzt werden (Art. 8 EMRK),
  • kein wirksamer Rechtsbehelf zugänglich ist (Art. 13 EMRK).

Im Jahr 2022 sollte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig gemacht werden.
Die hierfür maßgebliche Frist wurde versäumt, sodass eine inhaltliche Prüfung durch den Gerichtshof nicht erfolgte.

Die folgenden Seiten dokumentieren chronologisch den Verfahrensablauf, ordnen die Vorgänge menschenrechtlich ein und vergleichen sie mit einschlägiger europäischer Rechtsprechung.

Haftungsrechtliche Fragestellungen

Die Dokumentation wirft die Frage auf, ob die dargestellten strukturellen Defizite haftungsrechtliche Konsequenzen nach nationalem Recht (Amtshaftung) oder nach völkerrechtlichen Maßstäben (Staatshaftung) begründen könnten.

  • Griechenland – mögliche Verletzung verfahrensrechtlicher Schutzpflicht
  • Deutschland – mögliche Pflicht zur effektiven konsularischen Unterstützung
  • transnationales Schutzdefizit

Bezug zur Opferhilfeorganisation für Mit-Opfer, Bundesverband ANUAS e.V.

Die Aufarbeitung des Falles erfolgt in fachlicher Begleitung unter Einbeziehung der Expertise aus dem Bereich der Mit-Opfer-Rechte und der institutionellen sekundären Viktimisierung, wie sie u. a. durch ANUAS e. V. entwickelt wurde.

Unterschiedliche Sozialisationserfahrungen und Verwaltungskulturen innerhalb Deutschlands können Erwartungen an staatliches Handeln beeinflussen. Maßgeblich bleibt jedoch allein die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Systemische Fragestellungen

Grenzüberschreitende Todesfälle unterliegen komplexen Zuständigkeitsregelungen. Nationale Behörden sind regelmäßig auf Rechtshilfe angewiesen und verfügen außerhalb ihres Hoheitsgebiets nur über eingeschränkte Ermittlungsbefugnisse.

Die strafprozessualen Zuständigkeits- und Informationsstrukturen des Tatort-Staates unterschieden sich erheblich von den Erwartungen der Angehörigen im Herkunftsstaat. Zu prüfen ist, ob diese Unterschiede durch effektive Rechtshilfe kompensiert wurden.

Grenzüberschreitende Verfahren bewegen sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechts- und Verwaltungssysteme. Diese strukturellen Unterschiede dürfen jedoch nicht zu einer Unterschreitung menschenrechtlicher Mindeststandards führen.

Die Dokumentation untersucht, ob:

  • die verfahrensrechtlichen Mindeststandards nach Art. 2 EMRK (effektive Untersuchung) eingehalten wurden,
  • Angehörigen ein wirksamer Zugang zu Informationen und Rechtsmitteln (Art. 6, 13 EMRK) eröffnet war,
  • staatliches Handeln zusätzliche Belastungen im Sinne institutioneller sekundärer Viktimisierung erzeugte.