2019

Noch vor der Ausstrahlung des Filmes im SWR habe ich am 01. 11. 2018 den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Abt. I B, in Berlin angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ich entsprechend der DSGVO von 05-2018 mich in meinen Rechten verletzt sehe.

Die Antwort von Herrn Mö… lautete:

„… Leider können wir jedoch aufgrund der bestehenden Rechtslage in diesem Fall nicht tätig werden. Die von Ihnen gerügte, geplante Veröffentlichung den Südwestrundfunk (SWR) unterfällt dem sog. Medienprivileg, welches u.a. in § 7c des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) geregelt ist und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausnimmt, um die verfassungsrechtlich garantierte Presse- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) zu schützen.

Vorliegend dient die geplante Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen einer Fernsehsendung den journalistischen Zwecken des SWR und ist damit der Kontrolle durch unsere Behörden entzogen…“

  • GZ: 521.10432.2 – Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Bezogen auf die Verletzungen des Datenschutzes und meiner Rechte durch den Profiler St.H. habe ich mich im Jan. 2019 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gewandt. Ich kritisierte weiterhin die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und die meiner Tochter, post mortem.

In einem persönlichen Telefonat erklärte ich den Zusammenhang und bat um Unterstützung.

Am 07. 01. 2019 habe ich mich natürlich auch an den Presserat in Berlin gewandt, mit einer Beschwerde gegen den SWR. Die Antwort kam bereits am 11. 01. 2019, ohne Aktenzeichen, gezeichnet von der Koordinatorin Beschwerden, Frau Katar… Rucz…:

„… Der Deutsche Presserat beschäftigt sich als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen gedruckten Medien ausschließlich mit Vorgängen im Printbereich sowie mit Beschwerden über Veröffentlichungen von Zeitungen und Zeitschriften und deren telemedialen Angeboten (z.B. Homepages, Facebook-Auftritte).

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkmedien – Fernsehen und Radio – kontrollieren die jeweiligen Rundfunkräte (beim ZDF der Fernsehrat, beim Deutschlandradio der Hörfunkrat) die Inhalte auf Übereinstimmung mit den jeweiligen Richtlinien und staatsvertraglichen Bestimmungen. Beschwerden können dorthin oder an die jeweiligen Zuschauerredaktionen gerichtet werden.

Beschwerden gegen Inhalte privater Rundfunkmedien sowie von Internet-Angeboten, die nicht zur Presse gehören, nimmt die je nach Sitz des Mediums zuständige Landesmedienanstalt entgegen…“

Am 07. 01. 2019 habe ich mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde „Beschwerde über die Verletzung der Grundrechte für Gewaltopfer“ an die Kreispolizeibehörde Düsseldorf und den Justizminister NRW gewandt.

Benannt habe ich speziell die Verletzung folgender Punkte:

  • WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
  • SORGFALT in den Recherchen
  • SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT
  • SCHUTZ DER EHRE
  • SENSATIONSBERICHTERSTATTUNG

Am 14. 01. 2019 erhielt ich vom Polizeipräsidenten folgende Antwort:

„… dass es sich bei den Tätigkeiten des Herrn Harbort als Autor und Mitwirkendem in Film- und Fernsehproduktionen nicht um eine Tätigkeit für die Polizeibehörde handelt, sondern um eine rein privatrechtliche gewerbliche Tätigkeit. Ich bedaure, wenn Ihnen gegenüber der Eindruck entstanden ist, dass es sich um ein Tätigwerden als Polizeibeamter handelte. Ich werde nochmals klarstellen, dass Herr Harbort keine Missverständnisse hinsichtlich der Trennung zwischen seiner beamteten Tätigkeit und seiner privaten gewerblichen Tätigkeit aufkommen lassen darf….“

  • AZ: ZA 22 – 13.05.02-018/19 – Polizeipräsidium Düsseldorf

Am 10. 01. 2019 schrieb Frau Dr. Judith Albrecht an die Produktionsgesellschaft Casei Media:

„Sehr geehrter Herr Cassian von Salomon,

Mein Name ist Judith Albrecht. Ich bin Sozialanthropologin am Institut für Sozial-und Kulturanthropologie der Freien Universität Berlin. Meine Habilitationsforschung beschäftigt sich mit dem Themenkomplex "Trauer, Trauma und Fragen der Gerechtigkeit" in Deutschland. Ich forsche hierfür bei Gericht, der Polizei, auch im Bereich psychotherapeutischer Betreuung und Interviewe Angehörige von Gewaltopfern. Ich bin in diesem Zusammenhang auch im Kontakt mit ANUAS e.V.

Ich würde gerne mit Ihnen über die von ihnen produzierte Dokumentation "die Spurenleser-Tod In Athen" sprechen wollen. Es geht mir hierbei darum ,dass Herr Harbort mit sogenannten wissenschaftlichen Methoden am Ende zu einer sicheren Aussage kommt, die so nicht getroffen werden kann. Ich beschäftige mich mit dem Fall schon seit Jahren und verstehe wirklich nicht, wieso Herr Harbort nicht einfach sagen, kann ,dass man den Fall retrospektiv nicht mehr klären kann. Das wäre ein offenes Ende. Auch dies müsste möglich sein, und wäre in einem ethischen Sinne und auch im Sinne einer Wissenschaftlichkeit sehr viel ehrlicher und anstrebenswerter  als das, was in dem Film gezeigt wird.Vorallem, weil viele, viele Aussagen im Film genau das sagen, dass man es eben nicht eindeutig sagen kann.  Das Anliegen der Familie Waade lag also aktuell darin herausfinden, an welchen Stellen nicht oder fehlerhaft ermittelt wurde. Das war die Absprache zwischen der Familie und Herrn Harbort. Dass Herr Harbort am Ende des Film den Fall gelöst haben muss, folgt hier lediglich dem filmische Format oder auch der Eitelkeit des Profilers.   Herr Harbort  hat in seiner Vorgehensweise meiner Meinung  unethisch gehandelt und sich im Umgang mit seinen Protagonisten  unreflektiert verhalten. Sie als Produktionsfirma sehe ich in diesem Falle in der Verantwortung zu wissen wie Menschen, mit denen sie zusammen Reportagen und Dokumentationen produzieren, arbeiten. Filme wie dieser sind dafür verantwortlich, dass  Angehörige von Gewalt und Mordopfern nicht mit den Medien zusammenarbeiten  wollen. Ich fände es großartig, wenn wir ein Gespräch darüber führen könnten. Ich fände es wichtig, dass sie sich als Produktionsfirma mit Herrn Harbort und der Familie Waade und gerne auch mit mir zusammen an einen Tisch setzten  um gemeinsam zu reflektieren, was hier vor allem für die Angehörigen in dieser Filmproduktion schief gelaufen ist, um für zukünftige Produktionen zu lernen. Ich denke, dass dies wichtig wäre, um die Situation zu deeskalieren. Ich denke auch, dass es alle Teilnehmer im Umgang mit solch einem Thema sensibilisiert, und es wichtig ist, hier die unterschiedlichen Perspektiven erst zu nehmen. Idealerweise könnte man die Redaktion des SWR in solch ein Treffen auch integrieren.

In diesem Sinne hoffe ich sehr mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. (Tel. 017533…)

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Judith Albrecht…“

Die Antwort vom Geschäftsführer von Casei Media erfolgte noch am gleichen Tag:

„Sehr geehrte Frau Dr. Albrecht,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir befinden uns zur Zeit in einer unerfreulichen juristischen Auseinandersetzung mit Frau Waade und möchte daher Ihr Angebot nicht annehmen. Mit freundlichen Grüßen, Cassian von Salomon…“

Die Reaktion des Oberstaatsanwaltes auf den Antrag auf Wiederaufnahme und des Filmes vom SWR per Mail vom 18. 02. 2019 sowie meine Antwort darauf.

„… mittlerweile war es mir – der ich mit der Ermittlungssache bislang nicht befasst war – zeitlich möglich, die hier verwahrten Akten einschließlich der getroffenen Entscheidungen einzusehen.

Darüber hinaus habe ich Ihren Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen nebst des angeschlossenen Rechercheberichts der Detektei Bosselmann gelesen und ihn mit dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen abgeglichen. Zudem wurde die am 05. 12. 2018 um 2015 Uhr ausgestrahlte SWR Fernsehsendung „Die Spurenleser – Tod in Athen“ wahrgenommen, in der der „Profiler“ Stephan Harbort u.a. den Gang und die Ergebnisse der von ihm durchgeführten privaten Ermittlungen darstellte.

Auch unter Berücksichtigung der von Ihnen in Ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ins Feld geführten Argumente ergibt sich weder aus dem Recherchebericht der von Ihnen beauftragten Detektei noch aus der Zusammenfassung des Ergebnisses der durch den „Profiler“ Stephan Harbort geführten privaten Ermittlungen, dass ein relevanter Erkenntnismehrwert, der zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens Veranlassung gäbe, vorliegt….“

Meine Antwort vom gleichen Tag:

„… Stephan Harbort ist kein ausgebildeter Profiler – da der Begriff nicht geschützt ist, kann sich jede Person Profiler nennen. Die Qualifikationen für einen Profiler liegen bei Stephan Harbort nicht vor. … Sollte Ihre Ablehnung sich auf diesen Film beziehen, wäre das natürlich nicht hinnehmbar … „

In dem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass der „Profiler“ St. H. über Informationen verfügte, die er von mir nicht erhalten hat, die aber der Staatsanwaltschaft in Freiburg bekannt waren. St. H. hat mir mitgeteilt, dass er zur Staatsanwaltschaft in Freiburg Kontakt hatte. Aus meiner Sicht liegt eine Datenschutzrechtsverletzung vor.
--

Ablehnung des Antrages auf Wiederaufnahme vom 04. 10. 2018 durch die Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg, Freiburg am 26. 08. 2019

  • AZ: 200 Js 27483/07 – Staatsanwaltschaft Freiburg
Begriff und Persönlichkeit der Profiler

Der englische Begriff "Profiler" ist zwar auch in Deutschland weit verbreitet; inhaltlich zutreffender ist jedoch der Begriff "Fallanalytiker", da eine Profilerstellung ohne die zuvor durchgeführte Fallanalyse mit ihrem zentralen analytischen Prozess der Tatrekonstruktion unseriös wäre und sich die Analyse immer auf den gesamten Fall und eben nicht nur auf die vermuteten Persönlichkeitsmerkmale des unbekannten Täters bezieht. In ihren eigenen Reihen hat die deutsche Polizei seit 1999 gezielt damit begonnen, "Polizeiliche Fallanalytiker" auszubilden. Für diese Ausbildung werden besonders geeignete Kriminalbeamte und wissenschaftliche Mitarbeiter von OFA-Dienststellen ausgesucht, die in einem mehrstufigen praxisbegleitenden Lehrgangskonzept zu polizeilichen Fallanalytikern ausgebildet werden.

(Quelle: BKA)

Durch Profiling zur eigenen Persönlichkeit Jeder Mensch hat seine eigene und ganz individuelle Persönlichkeit. Diese beeinflusst nicht nur sein Verhalten, sondern auch sein Empfinden sowie seine Einstellung und seine Definition vom Ziel des Lebens. Natürlich wissen wir das alles, aber oftmals sind uns diese Unterschiede gar nicht bewusst. Das kann zu falschen Entscheidungen und damit zu Problemen führen. Nur wer genug Wissen über sich selbst (seine Schwächen, Stärken, Vorlieben, Leidenschaften usw.) hat, kann im Endeffekt auch den Weg einschlagen, der ihn zu der Person macht, die seiner persönlichen Einstellung entspricht. Ein wichtiges Instrument dafür kann Profiling sein. Aber was macht ein Profiler eigentlich?

Was ist Profiling und wo werden die Informationen vom Persönlichkeitsprofil verwendet?

Profiling wird von einem Profiler beziehungsweise auch Fallanalytiker vorgenommen. Dieser kann viele Eigenschaften anhand von Körpersprache und Verhaltensanalyse erkennen. Dabei handelt es sich um eine Methode aus der Problemanalyse. In deren Mittelpunkt steht die Diagnostik von individuellen Verhaltensweisen. Anwendung findet die Methode nicht nur in der Psychotherapie (also der klinischen Psychologie) sondern oftmals wird sie auch einfach in Form einer Beratung angewandt. Immerhin lässt sich aus dem Persönlichkeitsprofil eines Menschen viel ablesen, was nützlich zur Navigation durchs Leben sein kann. Je nachdem, wofür das Persönlichkeitsprofil zum Einsatz kommt, achtet der Profiler bei der Analyse auf unterschiedliche Merkmale. Neben der operativen Fallanalyse (Kriminalpsychologie) ist die angewandte Verhaltensanalyse nämlich auch im Management und in Unternehmen ein wichtiges Werkzeug. Auch für Privatpersonen, besonders bei jungen, kann sie ein Indikator bei der Wahl des richtigen Berufs sein. Gerade hier macht das Vorgehen mittels Profiling Sinn, denn wer will schon sein ganzes Leben einen Job ausüben, der nicht zu einem passt und welcher Unternehmer will einen Mitarbeiter, der sich mit dem Unternehmen nicht identifizieren kann und daher nicht die bestmögliche Arbeit abliefert?

(Quelle: balancebeautytime.com)

LKA NRW Bei Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten sowie anderen geeigneten Straftaten von besonderer Bedeutung wird das Fallverständnis auf der Grundlage objektiver Daten und möglichst umfassender Informationen zum Opfer vertieft. Im Rahmen der Durchführung der Fallanalyse können aufbauend auf der Tathergangsanalyse fallspezifische Aussagen getroffen, die Motive bewertet und ggf. Aussagen zum Täter abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Fallanalyse sind dazu bestimmt, Ermittlungsrichtungen zu priorisieren. Die Fallanalyse ist also in ihrem Wesen ein kriminalistisches Instrument mit starker systematisch-analytischer Ausrichtung, mit dessen Hilfe Erkenntnisse generiert werden sollen, die in die kriminalistische Praxis transferiert werden können. Die Fallanalyse erfordert damit im Sinne ihrer Zielstellung neben einer inhaltlich-analytischen Kompetenz auch eine ausgeprägte Beratungskompetenz. Profiler kennen die meisten nur aus dem Fernsehen. Sie sind Einzelkämpfer. Ihre Fälle lösen sie innerhalb weniger Minuten. Das Ende ist meist spektakulär und die Aufklärungsquote liegt bei 100 Prozent.

Hinter dem LKA-Profiler verbirgt sich der „Polizeilicher Fallanalytiker“. Das klingt erst einmal trocken. Ihr Alltag ist jedoch ebenso spannend, ihre Arbeit professionell. Im Gegensatz zu ihren „TV Kollegen“, treten sie selten in den Medien in Erscheinung. Im Vordergrund steht nicht der Einzelne, sondern der Erfolg des Teams. Der stellt sich in der Regel nicht innerhalb nicht von heute auf morgen ein. Realität und Film haben eben nur wenig gemeinsam. Das Profiler-Team des LKA NRW besteht aus elf Kolleginnen und Kollegen. Zusammen bilden sie das Sachgebiet der „Operativen Fallanalyse“ (OFA). Experten mit Beraterfunktion Ungeklärte Tötungs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte, Brandstiftung, Raub oder Einbruch – in solchen Fällen können die LKA-Profiler bei den Ermittlungen helfen. Auf Wunsch der zuständigen Kreispolizeibehörde, unterstützen sie die Kollegen vor Ort mit ihrer Fachexpertise. Dabei beraten sie unabhängig und neutral. Ziel ist es, miteinander ein tragfähiges Ermittlungs- und Einsatzkonzept zu erarbeiten. Das ist dann der Fall, wenn es auf gesicherten Befunden beruht, systematisch auf mögliche Fehleinschätzungen überprüft und flexibel an neue Umstände angepasst werden kann. Die Experten begleiten solange, wie sie benötigt werden. Viel Erfahrung und großes Wissen Der Anspruch an die Teammitglieder im LKA NRW ist hoch. Hier finden sich ausschließlich erfahrene Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte. Sie alle haben viele Jahre in Tötungs- und Sexualdelikten ermittelt, waren in Mordkommissionen eingesetzt. Die Vorerfahrung ist zwingend notwendig. Denn vertieftes Wissen, wie solche Delikte bearbeitet werden, welche Dynamiken sich in einer laufenden Mordkommissionen entwickeln können und welcher Druck auf polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidern lastet, ist ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit auf „Augenhöhe“. Ergänzend dazu durchlaufen die LKA-Profiler eine bis zu siebenjährige Spezialfortbildung zum „zertifizierten polizeilichen Fallanalytikerin/Fallanalytiker“. Dabei werden sie systematisch trainiert und auf ihren Job vorbereitet, um die erlernten Methoden unabhängig vom Delikt anwenden zu können. Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Kollegial, zurückhaltend und empathisch: Neben fachlichen Qualitäten braucht ein Profiler im LKA NRW vor allem diese Eigenschaften. Wenn sie zum Einsatz kommen, ist das öffentliche Interesse in der Regel groß. Die Opfer und ihr Umfeld befinden sich jedoch in einem emotionalen Ausnahmezustand. Ihr Wohl steht immer im Vordergrund. Das verlangt viel Einfühlvermögen und viel Fingerspitzengefühl, vor allem im Umgang mit Medien. Jeder Fall wird zu viert begleitet und abgearbeitet. Wer nicht teamfähig ist, scheidet hier schon aus. Beraten wird im Hintergrund und mit dem Selbstverständnis, Dienstleister für die Kolleginnen und Kollegen zu sein, die ihre Hilfe benötigen. Immer informiert und gut vernetzt Eine qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung – um dieses Ziel zu erreichen, bilden sich LKA-Profiler sich ständig fort. Das verschafft ihnen ein umfangreiches, vertieftes Wissen zu allen gängigen und neuen Ermittlungs- und Untersuchungsmethoden. 4 Zudem unterhalten sie ein großes Netzwerk und beziehen stets Experten in ihre Arbeit ein. Das können Spezialisten der Polizei, wie z. B. Wissenschaftler des kriminaltechnischen Instituts des LKA NRW, Massendatenanalysten, Verkehrsdatenanalysten, usw. sein, oder aber externe Profis, wie Rechtsmediziner oder forensische Psychiater.

(Quelle: Polizei.NRW)

Profiler - Fallanalytiker: Spezialisierte Kriminalbeamte mit polizeilichen Erfahrungen, polizeiinternen Aus- und Fortbildungen und Universitätsstudium Psychologie Profiler ohne spezifische Ausbildung - Sind Opfer ausreichend geschützt?

Die operative Fallanalyse wird von speziell fortgebildeten erfahrenen Polizisten, Kriminalisten (nicht Kriminologen) und einigen Psychologen durchgeführt. Sie verfügen über die gleichen polizeilichen Erfahrungen und haben die gleichen polizeiinternen Aus- und Fortbildungen. In der Regel sind es Kriminalbeamte, die nach ihrer Polizeiausbildung mit Studium an einer Fachhochschule noch ein Studium der Psychologie an einer Universität absolviert haben [1]. In Deutschland gibt es beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei den Landeskriminalämtern (LKA) eine Reihe von operativen Fallanalytikern. (Wikipedia)

Neues Expertenteam in Düsseldorf stellt sich vor, unter Leitung von Chef-Profiler des LKA Müller ... und leitet das zehnköpfige Team mit der gleichen Ausbildung :

https://www.lz.de/ueberregional/owl/22075710_Cold-Cases-werden-von-neuem-Team-untersucht.html?fbclid=IwAR1efBmbwOrx6bsmvAH4G3XZjvWCPJq-HNHn88WQimhMQTMr17ZQhtKBRFU

Axel Petermann, einer der besten und bekanntesten Profiler Deutschlands, mit fachlich kompetenter Ausbildung zur Fallanalyse:

"... In Deutschland wurde das Vorgehen anfangs belächelt. Das Nachspielen von Morden, das Annähern an die Gedanken eines Verbrechers galten als esoterisch in den Neunzigern, als die euphorische Annahme herrschte, man habe mit der DNA-Analyse eben erst den wissenschaftlichen Code gefunden, um jeden Mordfall zu lösen. Anders als viele Kollegen glaubte Petermann von Anfang an, dass die Auswertung von genetischem Material nur ein Teil der Ermittlung sein könne, dass die Fallanalyse helfen könnte, die Ergebnisse einzuordnen. Er sollte recht behalten: Seit Anfang der 2000er-Jahre gibt es speziell ausgebildete Fallanalytiker in allen Landeskriminalämtern..."

Mehr als 30 Jahre arbeitete Petermann bei der Bremer Mordkommission – auch als Profiler. Der Analytiker war immer dann gefragt, wenn die Ermittler nicht mehr weiter wussten.

Auszug aus der BKA-Forschungsstudie, Fallanalyse und Täterprofil, von Jens Hoffmann und Cornelia Musolff, Band 52, S. 51:

Unter dem Begriff „Empirische Täterprofile“ hat der Düsseldorfer Kriminaloberkommissar Stephan Harbort unlängst eine streng statistische Variante der Analyse ins Spiel gebracht. Durch die Auswertung aller bekannten Nachkriegstaten
von multiplen Raub- und Sexualmördern in Deutschland stellte H. typische Merkmalsraster von Tätern auf. Der Ansatz sieht vor, dass ab einer gewissen prozentualen Übereinstimmung zwischen dem statistischen
Täter-Prototyp und einer potentiell verdächtigen Person eine genauere Überprüfung erfolgt.

Das Konzept der „Empirischen Täterprofile“ stellt sicherlich wertvolles Hintergrundwissen für Ermittlungen zur Verfügung und kann auch hilfreich sein für eine effektive Fahndungsarbeit.

--> Eine differenzierte, der individuellen Tat gerecht werdende Fallanalyse vermag es aber nicht zu ersetzen.

 

Ab Januar 2019 folgten Gerichtsverhandlungen zwischen meiner Person, dem Bundesverband ANUAS e.V. und dem SWR, den beiden Redakteurinnen, der Filmgesellschaft Casei Media und dem Profiler.

Erste Gedanken zur Gerichtsverhandlung (Kammergericht in Stuttgart, am 31. 01. 2019) sowie dem Film „Tod in Athen“ (ausgestrahlt am 05. 12. 2018 im SWR) – von Frau Dr. Judith Albrecht – Anthropologin und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirats des ANUAS

„… Meiner Meinung nach liegt das grundsätzliche Problem der Arbeit von Stefan Harbort in einem unseriösen Journalismus und in einem unwissenschaftlichen Umgang mit dem gesammelten Material, das er im Film präsentiert.

Die Kriminalistik ist eine interpretative Wissenschaft, die Aussagen, Fakten, Beweise zusammenführt und interpretiert, um so zu einer Aussage zu kommen.

In dem von Stephan Harbort und der Filmgesellschaft erstellten Film stellt Stephan Harbort Aussagen tendenziös zusammen. Er hat viele Aussagen und Fakten, die zeigen, dass nicht mehr eindeutig auszumachen ist, ob es ein Mordfall oder ein Suizid war.

Ein seriöser wissenschaftlicher Umgang mit der Recherche, wäre gewesen, dass man sagt, dass man keine eindeutige Aussage treffen kann. Stephan Harbort hätte dann seine eigene Meinung kennzeichnen können und sagen könne, dass er zu der Version des Suizides tendiert.

Frau Waade hat der Arbeit von Herrn Harbort zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass er seriös recherchiert und zeigt, dass Fehler in der polizeilichen Ermittlung geschehen sind. Dies ist bewiesen!!!!!!

Des Weiteren hatte Frau Waade gehofft, dass Herr Harbort Spuren nachgeht, die bisher noch nicht verfolgt wurden. Dies hat er nicht getan.

Das waren die zwei Grundvoraussetzungen, warum Frau Waade sich auf eine Zusammenarbeit mit Herrn Harbort geeinigt hat.

Frau Waade hat auf die Seriösität von Herrn Harborts kriminalistischer und journalistischer Arbeit vertraut. Dieses Vertrauen ist missbraucht worden, indem Herr Harbort keine seriöse kriminalistische Arbeit geleistet hat.

Das Filmformat ist ein Pilot gewesen. Sowohl Stephan Harbort als Spezialist für Serientäter, als auch die Produktionsfirma, als auch der SWR haben keine Erfahrung damit, wie man mit Angehörigen von Gewaltopfern arbeitet.

Diese journalistische Arbeit fordert eine hohe ethische, sensible Herangehensweise. Menschen, die traumatisiert sind, können vor der Kamera so getriggert werden, dass sie nicht mehr selbst bestimmen können, ob sie weiter gefilmt werden wollen. Sie fühlen sich dann machtlos dem Geschehen ausgesetzt.

Jemand, der ein solches Format plant, muss sich Hilfe und Beistand von Experten suchen (Traumaarbeitern, Therapeuten). Es ist wichtig Menschen zu sagen, dass sie jederzeit den Dreh abbrechen können, wenn sie sich nicht wohl fühlen. Ebenso, dass sie Stop sagen dürfen. Dies muss gerade bei Personen mit traumatischen Erfahrungen mehrmals wiederholt werden.

Es ist sehr wohl bekannt, dass in der filmischen journalistischen Arbeit ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden muss, um bestimmte Themen (speziell im Bereich, Gewalt, Verlust, Suizid, Mord) bearbeiten zu können.

Dieses Vertrauensverhältnis geht über eine Unterschrift hinaus und muss von den Verantwortlichen vor, während und nach dem Dreh gewährleistet werden.

Es ist ebenso Praxis, dass man den fertigen Film vor der Veröffentlichung den Akteuren im Film zeigt. Es stimmt nicht, dass dies nie passiert.

Diese Vereinbarungen werden oftmals mündlich getroffen im gemeinsamen filmischen Prozess.

Die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit, wie es im Pressekodex steht, wäre im Film über Susan Waade gewesen, dass Herr Harbort zu dem Schluss kommt, dass man nicht mehr sagen, kann, ob es Selbstmord oder Mord war.

Es gibt genug Beweise, die das belegen. Er hätte dann seine persönliche Meinung kenntlich machen können und sagen könne, dass er zum Suizid tendiert. Alles andere ist absolut unseriös und vor allem falsch.

Eine falsche Aussage über einen Fall ist eine Personenrechtsverletzung. Fakten und Beweise in den Vordergrund zu rücken und andere nicht zu nennen, um die eigene Meinung zu unterlegen ist unseriöses wissenschaftliches Arbeiten. Es ist im Übrigen auch unseriöses journalistisches Arbeiten.

Inhalt des Pressekodex[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Pressekodex umfasst insgesamt 16 Punkte:[4]

1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

2. Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

3. Richtigstellung

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

4. Grenzen der Recherche

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

5. Berufsgeheimnis

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

6. Trennung von Tätigkeiten

Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

7. Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

8. Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.

Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

9. Schutz der Ehre

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

10. Religion und Weltanschauung

Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

12. Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiertwerden.

12.1 Berichterstattung über Straftaten

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.[5]

13. Unschuldsvermutung

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

14. Medizin-Berichterstattung

Bei medizinischen Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnten. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

15. Vergünstigungen

Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

16. Rügenveröffentlichung

Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.

Herr Harbort nennt sich im Film Sherlock Holmes. Das gesamte Format zielt eindeutig auf ein fiktives Narrativ einer Kriminalserie ab. Am Ende dieser Serie soll ein gelöster Fall stehen. So wie bei Sherlock Holmes auch. Diese Art der Verknüpfung von kriminalistischen Arbeiten mit wahren Fällen und fiktiven Storytelling ist unseriös, vor allem dann, wenn die reellen Akteure vor laufender Kamera mit vermeintlichen Lösungen konfrontiert werden.

Im Sinne einer Personenrechtsverletzung der Toten sehe ich das genauso.

Herr Harbort hat mit seiner Arbeit nicht zu einer wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Susan Waades Tod beigetragen, dann hätte er viel mehr Fakten und Beweise präsentieren müssen, die zeigen, dass der Suizid fraglich ist.

Herr Harbort hat ganz bewusst das Material so ausgewählt und geschnitten, dass der Film sich hauptsächlich mit der Person der Toten beschäftigt. Das wurde rein zu Unterhaltungszwecken gemacht und hatte keinen wirklichen Mehrwehrt für die Lösung des Falls.

Herr Harbort spekuliert hier sehr viel statt einfach weitere Beweise und Fakten zu präsentieren und diese als Grundlage seiner Arbeit zu nehmen.

Dieser unethische Umgang mit einer Toten und ihren Eltern, ist eine Personenrechtsverletzung. …“

Ich möchte hier die einzelnen Gerichtsverhandlungen nicht einzeln auflisten und auseinandernehmen, dazu waren diese zu unschön. Alle Unterlagen sind natürlich vorhanden und können im Bedarfsfall eingesehen werden.
Ich möchte hier nur die wichtigsten Fakten auflisten, die ich während der Verhandlungen mitgeschrieben habe, welche von den Anwälten der Gegenparteien geäußert wurden

31. 01. 2019 - Landgericht Stuttgart

Innerhalb dieser Verhandlung war der Richter sehr voreingenommen -- wir hatten subjektiv das Gefühl, dass das Urteil bereits feststand. Die Teilnehmer (zwei Vertreter vom ANUAS und Frau Waade) wurden ignorant, abwertend behandelt. Es war nicht möglich, in irgendeiner Form Äußerungen anzubringen. Der Richter unterbrach sofort und äußerte, dass keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen würden.

- Frau Waade und Familie sind keine Opfer
- Frau Susan Waade war keine erfolgreiche Sängerin
- mit der Opferhilfeorganisation ANUAS e.V. hat das alles nichts zu tun
- gegen Günter Waade wird ggf. eine Anzeige wg. Meineides erfolgen, er hat ausgesagt, nicht erlaubt zu haben, dass er im Film erscheint ( das ist richtig, er hat lediglich erlaubt, dass Fotos genutzt werden dürfen)
- Familie Waade sei dem Profiler hinterhergelaufen und hat die gesamte Politik bis zur Bundeskanzlerin belästigt
- die Polizei hat gut ermittelt
- auf die Anfrage zur Bandaufnahme mit den konkreten Absprachen: "... beweisen Sie doch! ..." Die Bandaufnahme, welche von St. H. in den Räumen des ANUAS (03-2017) erfolgte, war dann verschwunden --- genau diese Bandaufnahme wäre als Beweis wichtig gewesen.

Fr. Dr. Judith Albrecht hat als Leiterin des Wissenschaftlichen Beirats an der Verhandlung teilgenommen und den ANUAS vertreten, damit ich keine Doppelrolle ausfüllen muss. Das Gerichtsverfahren hat ANUAS verloren.
Auch Frau Dr. Albrecht wurde in ihren Ausführungen vom Richter umgehend unterbrochen. Dazu hat Frau Dr. Albrecht eine Stellungnahme verfasst:

Gedächtnisprotokoll Judith Albrecht-2.pdf (96,4 KiB)

  • AZ: 11 O 6/10 – Landgericht Stuttgart

Der ANUAS hat umgehend eine Beschwerde an den Gerichtsvorsitz geschickt, mit der Darstellung, wie die Gerichtsverhandlung abgelaufen ist, den Richter wegen Befangenheit angezeigt und die Stellungnahme von Frau Dr. Judith Albrecht beigelegt.

Die nächste Gerichtsverhandlung - die Berufung folgte dann am 26. 06. 2019.
Die Beschwerdeunterlagen des ANUAS lagen dem Richter vor. Der Richter wirkte aufmerksam und folgte den Ausführungen, die dieses Mal zugelassen wurden.

ANUAS berichtete vom

- präventiven Gewaltprojekt des ANUAS zur Verbesserung der Opferrechte und des Opferschutzes ....
- es wurde berichtet, dass der griechische RA V. G. den Film ebenfalls gesehen hat und irritiert war, dass seine Informationen und Dokumente aus Griechenland nicht mit eingeflossen sind
- es wurde dargestellt, dass mehrfach sachlich versucht wurde mit den Filmgesellschaften und dem öffentlich rechtlichen Sender Kontakt aufzunehmen und Gespräche zur Güte zu führen --- dieses Unterfangen jedes Mal abgelehnt wurde
- es wurde erklärt, warum es zur Buchlesung mit St. H. gekommen ist (06-2018), dass dieses ein finanziertes Projekt des ANUAS war

Die Gegenanwälte äußerten abfällig, dass die Mutter ja "hochmedienerfahren" sei und vielfältige Erfahrungen auf dem Gebiet hätte. St. H. wurde massiv gelobt, was er für ein tolles Talent sei und wie gut der Film war. Die Gegenanwälte signalisierten : "... Frau Waade rühmt sich damit, was sie für eine tolle Bundesvorsitzende des ANUAS sei, was ja nicht stimmt ...".

IIch möchte hier keine weiteren Gesprächsfetzen einfügen.
Viele Jahre war ich ehrenamtlich als Schöffin beim Amts- und Landgericht Berlin tätig. Ich habe wirklich viel erlebt und auch oft gehört, wie Anwälte Opferangehörige beleidigen/angreifen - so auch in meinem Fall, gegen mich persönlich: "... wer austeilen kann, muß auch einstecken können...". Manchmal, wenn die Opfer Glück hatten, hat ein Richter zur Ordnung gerufen, aber es gab auch andere Fälle.

Mit welcher Ignoranz und Frechheit nehmen sich Anwälte, die von sich sagen, dass sie hochgradige Fachleute sind und Professoren und Doktortitel vor ihrem Namen tragen, das Recht heraus, andere Menschen so runterzuputzen?!
Mit welcher Ignoranz und Frechheit nehmen sich Anwälte, die von sich sagen, dass sie hochgradige Fachleute sind und Professoren und Doktorentitel vor ihrem Namen tragen, das Recht heraus, andere Menschen so runterzuputzen und zu denunzieren?!

Der ANUAS hat umgehend alle Pressekontakte mit Journalisten des SWR abgesagt und wird zukünftig keine Interviews für den öffentlich rechtlichen Sender mehr geben!

Es erfolgt wieder keine Reaktion von der Staatsanwaltschaft, somit muss ich erneute handeln – ich schrieb eine Untätigkeitsbeschwerde.

Vassilis Gousanis hat zwischenzeitlich in Griechenland nach dem Stand des Antrages auf Wiederaufnahme gefragt. Man hat mitgeteilt, dass alle Unterlagen vernichtet wurden (lt. Aussage von RA Gousanis). Herr Gousanis hat nach einer beglaubigten Ausarbeitung gebeten, welche nachweist, was in den Jahren unternommen wurde:

Am 03. 04. 2019 schickte ich diese wichtigen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Freiburg. Dort wurden die Unterlagen mit wenig Interesse aufgenommen.

Durch Zufall ergab es sich, dass der Profiler Axel Petermann mit dem ANUAS in Kontakt kam. Ich habe ihm von dem Film des SWR erzählt und davon, wie ungerecht doch alles im Fall der Susan abläuft. Er versprach, sich das alles anzusehen. Wir sprachen kurz darüber, dass RTL vor Jahren mal beabsichtigt hatte, mit Axel Petermann den Fall zu beleuchten. Der damalige deutsche Anwalt schickte dem Profiler Unterlagen zu. RTL hat dann kurzfristig abgesagt. Ich glaube, das war eine sehr gute Entscheidung.

Axel Petermann befasste sich mit dem Thema der Susan. Natürlich sprachen wir auch darüber, dass es nicht darum geht, aufzudecken, ob Susan Suizid oder nicht Suizid gemacht hat --- wir sind eher an den Fakten interessiert, die wir bei dem anderen Profiler, St. H. bereits ansprachen. Wie wurde ermittelt, wenn überhaupt? Kann die Aussage Suizid begründet / fachlich bewiesen werden? ... Was passierte mit dem Leichnam und den Sachen unserer Tochter? Naja und vieles mehr. Er hat sich bereit erklärt, diese Sache zu prüfen und gut zu ermitteln, ohne sich beeinflussen zu lassen. Warten wir mal ab, was dabei herauskommt. Natürlich haben wir - nach so vielen negativen Erfahrungen -- auch unsere Zweifel gehabt. Und doch muss ich ehrlich gestehen, habe ich ihm noch am meisten getraut.

Axel Petermann nahm Kontakt mit unserem griechischen Rechtsanwalt, V.G. auf und reiste Anfang 2020 nach Griechenland. Gemeinsam wurde der Fall Susan besprochen und recherchiert.

Unabhängig davon empfahl mir der griechische Rechtsanwalt zu prüfen, mit dem Fall an den EUGH zu gehen. Er sprach an, dass er denke, das weder in Griechenland noch in Deutschland noch ein Rechtsweg vorhanden ist, den man beschreiten könnte. Dafür waren aber natürlich auch weitere Kenntnisse nötig. Diese erhofften wir uns von Axel Petermann und seinem Team.

Rechtsanwalt Gousanis schickte in der Zwischenzeit alle Informationen, wie eine Klage beim EUGH eingereicht werden kann. Weiterhin erhielt ich Parallelfälle, welche ebenfalls vor dem EUGH behandelt wurden und Recht erhielten.

Ich machte mich auf die Suche nach einem Anwalt, der uns vor dem EUGH vertreten würde.

Mit einem Anwalt im Europahaus sprach ich, dieser war bereit uns vor dem EUGH zu vertreten. Seine Kostenvorstellung in unserem Fall lag zwischen 50 und 100 Tausend EUR. Das war für uns nicht machbar.