2008
Am 01. 01. 2008 habe ich mich über das Kontaktfeld an den griechischen Premierminister gewandt, mit dem Hinweis der fehlenden bzw. schlamperhaften Ermittlungen
Diese Aktion führte dazu, dass der Premierminister erreichen konnte, dass kleinere Ermittlungen erfolgten.
In diesem Zusammenhang erfolgte durch uns als Familie erneut der Antrag auf Exhumierung, Obduktion und Überführung des Leichnams nach Deutschland. Darauf erfolgte keine Reaktion.
Die Polizei/Kripo in Freiburg hat sich bemüht, etwas zu erreichen und teilt mit, dass sie immer nur dann etwas tun könnten, wenn die Staatsanwaltschaft dieses anweist. Dazu wurde die Staatsanwaltschaft Freiburg wiederholt kontaktiert und ich erhielt zur Kenntnis eine Kopie.
- AZ zum Verfahren: 41806/129111/07/01
- AZ: 1AR(DB)7/08
Mir wurde in Deutschland vermittelt, ich solle mich an EU-Vertreter wenden. Somit schrieb ich den Präsidenten der EU an und bat um Informationen, Aufklärungen und mögliche Hinweise und Hilfen.
Da von der Polizei und Staatsanwaltschaft aus Baden-Württemberg keinerlei Reaktionen mehr erfolgten, habe ich mich an das BKA, Interpol und Europol mit einer Beschwerde gewandt. Diese Stellen reagierten in unterschiedlichen Formen:
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Europol und Interpol teilten mit, dass nach ihrer Prüfung festgestellt wurde, dass der Sachverhalt bekannt und Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien
- Polizeilicher Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten mit Griechenland – gesteuerte Nachricht – AZ: 2007-0000284596 – Bereich 3
„… Im o.g. Fall hat Frau Waade am 16. 01. 2008 beim Deutschen Verbindungsbüro bei Europol angerufen und sich über die offensichtliche Nachlässigkeit der deutschen Polizei in ihrem Anliegen beschwert…“.
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Das BKA teilte mit, dass mehrfach bei der Staatsanwaltschaft angefragt wurde. Anfangs erfolgten keine Reaktionen, bei der letzten Anfrage hieß es, dass Ermittlungen noch laufen würden.
Der Bearbeiter des BKA informierte mich, was ich ggf. weiter tun könnte:
. eine Dienstaufsichtsbeschwerde --- das habe ich im April 2008 umgesetzt, gegen den damaligen bearbeitenden Staatsanwalt V.
- AZ: 1 AR(DB) 7/08 – Leitender Oberstaatsanwalt in Freiburg – Baden-Württemberg
- AZ: AR 691/08 – Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
. zu beantragen, dass der Fall nach Berlin kommt
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Staatsanwaltschaft Berlin – hier habe ich den Antrag gestellt, den Fall nach Berlin zu holen. Da der Fall in Baden-Württemberg bereits niedergelegt war, haben wir kein Problem darin gesehen. Berlin hat abgelehnt, mit der Begründung, man wolle Doppelermittlungen vermeiden.
Die Europäische Bürgerbeauftragte, die ich anschrieb, mit Bitte um Information, Aufklärung, Hinweise und die weiter antwortete:
Keine Zuständigkeit, in dem Fall könne nicht geholfen werden. Nationale Stellen würden in der Verantwortung stehen.
Auch hier – wie in den Monaten vorher – ist unser deutscher Rechtsanwalt Roland Weber nicht aktiv geworden. Alle Anliegen mussten durch uns alleine bewerkstelligt werden.
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin
- GZ: VI BS 2784.08
Über die Opferhilfeorganisation Weisser Ring haben wir den deutschen Rechtsanwalt R. W. – damals noch Zivilrechtler, wie uns vom Weissen Ring mitgeteilt wurde - vermittelt bekommen.
Roland Weber wurde uns als fachlich sehr kompetent angepriesen, der sich gut mit solchen Fällen, wie den unseren auskennen würde. Er würde ehrenamtlich für den Weissen Ring arbeiten und sei dort auch Mitglied.
13. 07. 2007
Nach einem Beratungsgespräch mit Herrn R. W. haben wir eine Vollmacht unterschrieben. RA R.W. teilte mit, dass wir nichts mehr tun müssten, er würde sich um alles kümmern. Wir sollten auch an keine Presse herantreten, das würde er tun, er hätte gute Kontakte zur Presse.
Wir haben uns natürlich an seine Empfehlungen gehalten. Allerdings traten andere Probleme auf – in Griechenland wusste niemand, dass wir einen RA in Deutschland haben. Immer wieder wurden wir angesprochen, dass der Anwalt sich an die Botschaft und Behörden wenden solle.
Ich teilte dann die Kontaktdaten des RA R.W. in Griechenland mit, und dass ich ihn bevollmächtigt habe.
Die deutsche Botschaft in Athen schickte regelmäßig Informationen und Dokumente an den Rechtanwalt, in dem Glauben, dass alles mit uns in Deutschland besprochen werden würde.
Wir haben versucht, den RA R.W. zu erreichen, nachdem wir 8 Monate nichts mehr von ihm gehört haben. Alle Anrufe, die wir tätigten, blieben unbeantwortet. Der „männliche“ Sekretär von Herr R.W. war selber am Telefon verzweifelt und teilte mit, dass er regelmäßig unsere Nachrichten ausrichten würde und Herr R.W. mitteilte, dass er sich melden würde.
Wir erhielten keine Informationen und Beratungen. Wir hatten keine Ahnung, wie wir uns jetzt richtig verhalten sollten, was wir überhaupt tun müssten und welche Rechte wir hätten.
Über einen Fernsehbeitrag, indem über einen ähnlichen Fall – allerdings in Deutschland - berichtet wurde, erfuhren wir, wie Angehörige sich in solchen Fällen verhalten könnten. Die Reporter boten anderen betroffenen Familien an, sich an sie zu wenden.
Nachdem wir auf Anfragen bei R.W. erneut keine Antwort erhielten, wendeten wir uns an die benannte Redakteurin.
Februar 2008
Eine Reporterin hatte mit uns sehr nette Gespräche zum bisherigen Stand im Fall unserer Tochter. Wir sprachen sehr vorsichtig über
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fehlende Auskünfte und Information durch unseren Rechtsanwalt in Deutschland. Wir fühlten uns nicht gut aufgehoben und konnten uns nicht vorstellen, dass die Opferbetreuung in der Form richtig ist.
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Der Anwalt nimmt keinen Kontakt mit dem griechischen Anwalt und den Behörden in Griechenland auf.
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Keine Unterstützung bei der Überführung des Leichnams unserer Tochter
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Keine Unterstützung bei der Übernahme des Falles aus Baden-Württemberg nach Berlin
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Wir fühlten uns sehr schlecht unterstützt!
Die Reporterin war schockiert und versprach uns mit dem Weissen Ring, der deutschen Staatsanwaltschaft und unserem Anwalt zu sprechen.
März 2008
Die Reporterin kontaktierte mich per Telefon und empfahl mir, einen neuen Anwalt zu suchen, da Herr R. W. durch sein unsachgemäßes Äußern von Unwahrheiten uns, der Familie sehr schaden würde.
Unser RA R.W. würde in keiner Weise die Interessen der Familie vertreten, er spreche sich sogar gegen die Familie aus. Sie sei schockiert darüber, was er alles erzählt hat und in welcher Form. Ein Anwalt sei verpflichtet, offen und ehrlich mit seinen Mandanten umzugehen und seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwaltes erfordert, würdig zu erweisen.
Nachdem ich mir das alles angehört habe, habe ich wieder versucht Herrn R.W. telefonisch zu erreichen --- keine Chance!
Daraufhin habe ich Herrn R.W. am 10. 03. 2008 ein Fax geschickt, welches ich in Kopie auch an den Weissen Ring geschickt habe. Im Fax teilte ich mit, dass ich Herrn R.W. wegen Amtsmissbrauch und Vertrauensmissbrauch die Mandantschaft entziehe. Ich habe untersagt, dass zukünftig weitere offizielle oder inoffizielle Auskünfte an Dritte getätigt werden dürfen.
Die Antwort, die dann innerhalb einer halben Stunde per Fax erfolgte: „In Ordnung!“
Dezember 2008
Am 14. 12. 2008 habe ich mich völlig laienhaft an die Rechtsanwaltskammer in Berlin gewandt, mit Bitte um Prüfung und Unterstützung in unserem Fall. Wir waren absolut enttäuscht von dem Vertrauensmissbrauch und Verhalten unseres Rechtsanwaltes.
Am 19. 12. 2008 wurde mir die Beschwerde schriftlich bestätigt, mit dem Hinweis, dass ich bitte alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zusenden solle.
17. 04. 2009
Die Rechtsanwaltskammer bittet um Nachweise – innerhalb von drei Wochen - , dass Herr Rechtsanwalt R. W. gegenüber mehreren Personen Mitteilungen über die ihm von uns übertragene Angelegenheit gemacht hat. Es würden weitere Informationen und konkrete Benennung dieser Personen und möglichst wortgetreue Wiedergabe des Inhalts der jeweiligen Äußerungen benötigt, damit geprüft werden kann.
Ich hatte im Vorfeld genaue Angaben gemacht, genau, wie erbeten. Jetzt war mir nicht mehr klar, wie ich mich weiter verhalten könne.
28. 04. 2009
Ich schickte alle Nachweise noch einmal!
28. 05. 2009
Die Anwaltskammer hat geprüft und RA R.W. um eine Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme war geschickt formuliert, worin Aussagen getroffen wurden, die nicht den Tatsachen entsprachen und widerlegt werden konnten. Viele Details wurden aus dem Zusammenhang und falsch dargestellt wiedergegeben.
So z.B.
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Alle Angaben, die wir aus Griechenland von Zeugen erhielten, wurden von R.W. so dargestellt, dass ich spekulativ diese Aussagen getroffen hätte. Die Aussagen waren Bestandteil von Anzeigen in Griechenland und Deutschland.
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Behörden hätten keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen gefunden
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Von Krankheitsbildern bei meiner Tochter, die Herr R.W. von irgendwoher gehört hatte, habe ich niemals gesprochen.
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Meine Tochter sei hochbegabt gewesen --- ja, das habe ich gesagt … sie wäre von den meisten Menschen nicht verstanden worden --- nein, das habe ich nicht gesagt.
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Äußerung:
„… Dies wäre eine Folge des Schulsystems der DDR gewesen, in dem kein Platz für hochbegabte und sensible Kinder war …“.
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Diese Aussage stimmt überhaupt nicht. Wir als Familie sind völlig überzeugte DDR-Bürger und haben in dem Land gut gelebt. Die Kinder wurden gut gefördert und Susan wurde mit ihren Fähigkeiten voll anerkannt.
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Die Überführung des Leichnams ist nur möglich unter besonderen Voraussetzungen. Danach ist ein Antrag über ein in Athen zugelassenen Anwalt bei der StA Athen zu stellen.
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Ja dabei hätten wir uns durch unseren Rechtsbeistand Unterstützung erhofft.
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„… Frau Waade teilte mit, dass sie finanziell nicht in der Lage wäre, einen solchen Antrag und den Anwalt zu bezahlen…“
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Der ADAC hatte angeboten, den Leichnam unserer Tochter nach Deutschland zu holen. Allerdings mussten wir das Angebot fallen lassen, weil wir keine Freigabe durch den griechischen Oberstaatsanwalt in Athen zur Exhumierung des Leichnams erhalten haben.
Ich wendete mich mehrmals schriftlich und telefonisch an die Rechtsanwaltskammer: 08-2009 * 25. 05. 2010 * 24. 09. 2010 * 29. 09. 2010 * 04. 10. 2010 und 07. 10. 2010.
Bis einschließlich 25. 10. 2010 erhielt ich die mündliche Auskunft, dass der Fall sich noch in Bearbeitung befindet. Ich bat um einen schriftlichen Bescheid des aktuellen Standes.
Die Rechtsanwaltskammer hat dem Anwalt am 08. 12. 2010 Recht gegeben und den Fall niedergelegt. Mehr hätte die Kammer auch nicht machen können, nach den subjektiv untermalten Fakten.
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Nachdem ich den Bundesverband ANUAS e.V. gegründet habe (2008) hatte ich noch einige Male Gelegenheit, über die Aktivitäten des Anwaltes zu erfahren.
2012 wurde der Anwalt Opferbeauftragter Berlin.
Im Jahr 2024 setzte sich R.W. massiv für Femizidfälle und häusliche Gewalt an Frauen ein. In diesem Zusammenhang nahm ich Kontakt mit Herrn R. W. auf um ihm mitzuteilen, wie sehr er unserer Familie damals geschadet hat.
10. 09. 2024
„… ich wende mich heute - nach 16 Jahren - privat als Mit-Opfer an Sie, weil ich Ihnen gerne die fachkompetenten (Rechtsmediziner und Kriminalist) Nachweise für Gewalt an meiner Tochter mit Tötung aufzeigen möchte --- sehen Sie im Anhang (rechtsmedizinische und kriminal. Gutachten). Sie sprechen sich ja genau zu dem Thema aktuell massiv aus.
Weiterhin möchte ich, dass Sie wissen, wie schwer Sie unsere Familie belastet und ihr geschadet haben, eine Opferfamilie, die Ihre Unterstützung gebraucht hätte… Sie wissen selber, welche Fehler Sie damals begangen haben: Fehleinschätzung des Verhältnisses innerhalb der Familie * Diffamierung der Familie in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft * ... es gibt noch viel mehr zu kritisieren, …“
Ich war sehr überrascht, RA R.W. hat umgehend geantwortet. Ebenfalls sehr offen, aber erklärend, was ich mir vorher gewünscht hätte.
„… Rückblickend war es ein Fehler von mir, dass ich dem Staatsanwalt in Freiburg unkritisch geglaubt habe. Er hatte mir überzeugend dargelegt, dass er anhand seiner Informationen aus Griechenland und dem Umfeld Ihrer Tochter genau wüsste, wie es abgelaufen ist. Das war naiv von mir, an der Stelle nicht viel intensiver nachzubohren. So war es auch ungeschickt von mir, der Journalistin gegenüber die Meinung des Staatsanwalts zu vertreten. Ich selbst hatte ja gar keine Meinung. Ganz bestimmt habe ich aber nicht versucht, den Weissen Ring zu beeinflussen. Ich hatte denen nur gesagt, was der StA zu mir sagte. Nicht mehr und nicht weniger. Sicherlich sehe ich nach all den Jahren auch, dass der Weisse Ring durchaus mehr hätte machen können, wenn er es denn gewollt hätten. Hart für mich zu lesen, dass der Verein dann später auch noch ganz frech behauptete, dass ich die Entscheidung beeinflusst hätte. So waren die in Mainz fein draußen…“
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Durch die ehrenamtliche Tätigkeit beim Bundesverband ANUAS e.V. habe ich 2017 ein Projekt entwickelt: „Restorative Justiz“
Dabei geht es um die Kommunikation zwischen Mit-Opfern (Angehörigen von Tötungsfällen) und Behördenstellen / Rechtsanwälten.
Dieser Mail-Kontakt zwischen dem RA R.W. und mir war für mich persönlich sehr wichtig und ich denke, auch für den Rechtsanwalt.
Januar 2025
RA R.W. übernimmt ehrenamtlich die Funktion des Bundesopferbeauftragten. Ich habe ein Interview in der Zeitung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gelesen, wo R.W. über seine Aufgaben und Ziele als Opferbeauftragter berichtet.
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Ich bin heute der Überzeugung, dass R.W. sehr dazu gelernt hat und ein guter Opferbeauftragter ist. Das, was ich die Jahre vorher angezweifelt habe, weil er meine Familie und mich nicht überzeugend unterstützt hat, revidiere ich heute.
Wir haben versucht, Kontakt mit dem Europäischen Ombudsmann/-frau (Frau Gadesmann 2008) aufzunehmen. Wir wollten wissen, wie wir uns in grenzübergreifenden Todesfällen verhalten können, welche Rechte wir haben und an wen wir uns hilfesuchend wenden könnten. Es war nicht möglich, telefonisch Jemanden zu erreichen, also sprachen wir auf den Anrufbeantworter und baten um Rückruf. Es erfolgte kein Rückruf.
Dann nutzte ich die Information, mich an den europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, Nikiforof Dianandouros.
Im Februar 2008 habe ich Kontakte zu verschiedenen Stellen gehabt, immer mit dem Ziel: Informationen zu erhalten * aufgeklärt zu werden, welche Rechte ich habe und wohin ich mich wenden kann * Unterstützung und Hilfe zu erhalten. Oft hatte ich den Eindruck, dass ich nicht sonderlich ernst genommen wurde oder, dass man mich schnell wieder loswerden wollte, weil es keine wirklichen Hilfen gab.
Anfragen zur Beratung im Bezirksamt ergab, dass ich es mal beim BMAS versuchen solle. Ich habe mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Der Bearbeiter F. Wäl… (Regierungsdirektor und Referatsleiter) informierte mich, dass er in Griechenland angefragt hätte und keine Antwort erhält.
- AZ: IVc 2 – 47031 – G4
Von Journalisten erhielt ich den Hinweis, mich an die Initiative der Berliner Morgenpost „Berliner helfen e.V.“, Frau Sabine San… zu wenden. Diese Initiative wurde extra gegründet, um Menschen in solch schwierigen Situationen in Berlin hilfreich unter die Arme zu greifen. Leider kam drei Wochen nach meiner Anfrage eine Ablehnung.
Meine Anfrage belief sich auf „Finanzielle Unterstützung, um nach Griechenland zu fliegen, Behörden aufzusuchen und mit dem Rechtsanwalt in Kontakt zu kommen“. Dazu reichte ich Angebote und Kostenrechnungen, sowie Erklärungen der Notwendigkeit ein. Nach drei Wochen erhielt ich eine Absage auf meine Anfrage.
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Begründung: Eine Unterstützung Ihres Bemühens wäre nicht durch unsere Satzung gedeckt.
Im April 2008 kontaktierte ich Dr. Mark Benecke zum ersten Mal, in den Jahren darauf erfolgten noch einige Kontakte mit Hinweisen. (Dazu später mehr)
Ich nahm Kontakt mit dem BKA-Vertreter in der Deutschen Botschaft Athen auf, auf Empfehlung der deutschen Polizei. Die Sekretärin von Herrn Mirb… teilte mit, dass dieser nicht erreichbar sei, sie ihm einen Zettel hinlegt und er würde mich zurückrufen. Das erfolgte natürlich nicht. Weitere meiner Versuche, ihn zu erreichen, blieben ohne Erfolg.
Nachdem ich Kontakt mit einer Mutter hatte, deren Tochter 2005 auf die gleiche Art und Weise in Spanien zu Tode kam und gleiche Erfahrungen mit den Behörden in Deutschland und Spanien gemacht hat, erfuhr ich von dem Institut für Rechtsmedizin in Köln. Dort hat diese Mutter den Leichnam ihrer Tochter obduzieren lassen und wichtige Informationen erhalten.
Ich telefonierte mit Univ. Prof. Dr. med. M.A. Rothschild in Köln (Institut für Rechtsmedizin). Ich schilderte ihm meine Probleme mit den Behörden und, dass der Leichnam unserer Tochter nicht überführt wird, dass die Behörden in Griechenland keine Erlaubnis erteilen und die Behörden in Deutschland nicht unterstützen.
Der ADAC hatte angeboten, den Leichnam unserer Tochter nach Deutschland zu holen. Allerdings mussten wir das Angebot fallen lassen, weil wir keine Freigabe durch den griechischen Oberstaatsanwalt in Athen zur Exhumierung des Leichnams erhalten haben.
Prof. Dr. Rothschild erklärte ausdauernd und verwies darauf, dass der Leichnam ca. in 12 Monate (max. 20 – 24 Monate bei jungen Frauen) nach dem Tod in der Rechtsmedizin für weitere Untersuchungen vorliegen sollte. Darüber informierte ich umgehend die deutsche Staatsanwaltschaft --- Unfassbar: keine Reaktion.
Eine besondere Schwierigkeit habe ich darin gesehen, dass alle Dokumente, die von Deutschland nach Griechenland geschickt werden mussten, amtlich beglaubigt werden sollten. Glücklicher Weise befindet sich das griechische Konsulat in Berlin, so dass keine größeren Fahrzeiten und -kosten auf uns drauf zu kamen.
Wir wussten, dass wir einen Termin benötigten. Das erste Telefonat, als wir einen Termin vereinbaren wollten, verlief ziemlich schlecht. Der Mitarbeiter teilte uns mit, dass das Konsulat nur für Griechen zuständig ist, aber nicht für Deutsche. Nachdem ich dann erklärt hatte, worum es ging, war es möglich, einen Termin zu erhalten.
Wir waren an dem Tag 10 Minuten vorher da … und mussten dann noch eine Stunde warten, bevor wir unser Anliegen vortragen konnten. Alle Vollmachten für die griechischen Anwälte mussten extra beglaubigt werden. Eine Art „Generalvollmacht“ gab es nicht. Für jeden Vorgang musste erneut ausgestellt und beglaubigt werden. Für die Beglaubigungen zahlte ich an dem ersten Termin pro Beglaubigung 20,00 EUR.
Was mich etwas gewundert hat, die Texte, die mir vorher von den Anwälten geschrieben wurden, wurden von der Bearbeiterin geändert und erst dann beglaubigt. Ich hatte keine Ahnung, was verändert wurde, warum und was ich eigentlich da unterschreibe. Ich sprach das an und teilte mit, dass ich davon ausgehe, dass ein Rechtsanwalt weiß, was er schreibt und griechischer Anwalt auch die griechischen Gesetze kennen würde. Die Bearbeiterin antwortete, dass sie verpflichtet sind, bestimmte Teile zu ändern?!
Unser Rechtsanwalt V. G. hat von mir später doch etliche Vollmachten erbeten, die er vorbereitet und mir geschickt hat. Ich fragte auch ihn, bzgl. der Veränderungen im Konsulat. Er wollte die Texte gerne so haben, wie er sie formuliert hat. Das teilte ich der Bearbeiterin auch mit.
Als ich dann ungefähr das dritte mal im Konsulat war, teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass der Konsulat angewiesen hätte, dass zukünftig die Beglaubigungen unter unsere Formularen nicht mehr 20,00 EUR kosten würden, sondern 148,00 EUR pro Unterschrift. Ich musste an dem Tag drei Unterschriften einholen. Ich bat, dass sie bitte alles, was nötig ist beglaubigt, weil „die Zeit rennt“ und ich zahle wie bisher die insgesamt 60,00 EUR und würde den Rest von zu Hause aus überweisen.
Die Mitarbeiterin hat sich geweigert, die Beglaubigungen unter der angebotenen Voraussetzung vorzunehmen. Ich war fassungslos und habe gesagt, dass ich deutsche Staatsangehörige bin und mich bei deutschen Behörden dazu beraten lassen möchte und mir dann amtliche Beglaubigungen von den deutschen Stellen einholen würde. Es gibt ja innerhalb der EU Abkommen, die für kleinere Beglaubigungen, wie in Fällen der Beglaubigung einer Unterschrift unter einer Vollmacht voll greifen würden.
Ich habe dann meine Unterschriften vorerst von der Kirche beglaubigen lassen und später dann vom Bezirksamt, dem Bezirksbürgermeisterbüro.
Mit dem griechischen Anwalt habe ich über das Problem gesprochen und bat ihn, aufzupassen, ob es in Griechenland Probleme geben würde. Das hat der Anwalt verneint. In den kommenden 2 ½ Jahren haben wir diese Vorgehensweise genutzt, dann wurde von der griechischen Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ein Formfehler vorliegen würde und die Akte geschlossen wird. Der Formfehler bezog sich auf diese Art der Beglaubigung meiner Unterschriften.
Erwähnenswert sei vllt. noch, dass ich in innerhalb der Zeit bereits in Griechenland war und auch dort selbständig im Beisein von Staatsanwaltschaft, Kripo u.ä. direkt/persönlich unterschrieben habe.
Das griechisches Konsulat in Berlin, Hr. Michail Angel …, Wittenbergplatz -- dieser Mann war sehr unkooperativ und unfreundlich. Er erklärte mir, dass das Konsulat nur für Griechen zuständig sei und nicht für Deutsche. (Fassungslos!!!) Ich solle mich an die deutsche Botschaft wenden, die wären für die Deutschen zuständig. Auf meine Frage, ob Beglaubigungen vorgenommen werden würden, antwortete er mit "ja", das würde kosten und die Kosten würden individuell festgelegt. (Ich war wieder fassungslos)
Ich berichtete, dass es um Beglaubigungen für griechische Texte / Vollmachten des griechischen Anwaltes gehen sollte. „… In Anbetracht der Situation mache ich mal eine Ausnahme“, war die Antwort. Das wurde dann getan. Die ersten Beglaubigungen kosteten mich 20 EUR pro Unterschrift / Beglaubigung. In den vorbereiteten Texten des RA Gousanis wurde umgeändert. Das haben später der Anwalt und ich bemängelt.
Weitere Beglaubigungen, Tage später, irritierten mich sehr. Die Mitarbeiterin teilte mit, dass der Konsul, Herr Michail Ang… angewiesen hätte, dass jede Beglaubigung zukünftig 148 EUR kosten solle. Das ist natürlich auf Dauer nicht machbar.
Ich erwiderte, dass es sich um eine deutsche Staatsangehörige handelt, die in Griechenland zu Tode kam und ich jetzt versuchen würde, dass deutsche Behörden mich unterstützen. Die griechische Mitarbeiterin rief mir von der Tür hinterher: „… deutsche Beglaubigungen werden in Griechenland nicht anerkannt …“.
Viel später habe ich erfahren, dass das natürlich nicht den Tatsachen entspricht, wenn es lediglich um Unterschriften geregelt im Lissaboner Vertrag geht … und das war der Fall.
Völlig hilflos bat ich im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg um einen Termin im Bezirksamt, beim Bürgermeister und erhielt den Hinweis, mich ggf. beraten zu lassen, eine Petition im Bundestag, nach Artikel 17 des Grundgesetzes einzureichen.
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Pet 3-16-05-003-046696 – Petition Bundestag
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14/03100 – Petition Landtag Baden-Württemberg
Ich erhielt ein Beratungsgespräch bei Frau Poh… (Linke Fraktion). Diese gab mir Hinweise, wie ich einen Petitionsantrag stellen müsste und welche Unterlagen beiliegen sollten. Sie bot an, sich die Unterlagen im Vorfeld anzusehen. Die Hilfe habe ich gerne angenommen. Einige Problemlagen wurden im Deutschen Bundestag innerhalb der Petition nicht angenommen, weil dieses Ländersache sei. Also habe ich einen Petitionsantrag im Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg eingereicht.
In Deutschland wäre von der deutschen Staatsanwaltschaft ein Antrag auf internationale Rechtshilfe nach Griechenland mit allen Unterlagen aus Deutschland eingereicht worden. (05 – 2008)
- AZ: 200 Js 27 483/07 -- Staatsanwaltschaft Freiburg, Baden-Württemberg
Die deutsche Staatsanwaltschaft stellt einen Antrag auf Übernahme des Verfahrens – Ersuchen um Übernahme des Verfahrens und übersendet diverse Unterlagen – dortiges Ermittlungsverfahren …
- AZ: Ib 2008/998
Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten mit der Griechischen Republik in der Anzeigensache gegen den griechischen Staatsangehörigen Evan. … Oiko… wegen Verdachts des Mordes u.a.
Im Juli 2008 kontaktierte ich den Europäischen Bürgerbeauftragten, P. Nikiforof Dianandonros --- wie erwartet, kam auch hier eine Ablehnung.
Viele Freunde und Bekannte der Susan aus Deutschland und Griechenland halten regelmäßigen Kontakt mit der Familie, informieren über Kenntnisse und Abläufe im Leben unserer Tochter. Einige von ihnen machten schriftliche Aussagen für die Rechtsanwälte in Deutschland und Griechenland.
In Griechenland wurden nur fünf Zeugen vernommen, darunter die drei mutmaßlichen Täter.
Die Familie wurde in Baden-Württemberg nicht als Zeugen vernommen.
Der griechische Rechtsanwalt Mastrogianis legt das Mandat nieder (08 – 2008), mit der Begründung:
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Fehlende Mitwirkung der deutschen und griechischen Behörden
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Er sei nur Zivilrechtler und hat kaum Kenntnisse im Strafrecht
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Der Weisse Ring reagiert auf seine Anfrage zur Zusammenarbeit nicht
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Frau Waade unterschreibt nicht, dass sie für alle Kosten selbständig aufkommt
- AZ: 1108 – D - 2007
- AZ RA Spyros Mastrogiannis: 1108-D-2007
Den Rechtsanwalt Sp. M. habe ich über unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt bekommen.
Aus meiner Sicht hat sich der RA sehr bemüht, in dem Fall unserer Tochter etwas zu erreichen.
31. 01. 2008
„ … in der vorgenannten Sache teile ich Ihnen folgendes mit.
Nach Erhalt der Unterlagen vom Herrn A. H. (Vertreter Weißer Ring Deutschland) suchte ich die Staatsanwaltschaft von Athen um ich mich über die Gerichtsakten zu informieren.
Von der Staatsanwaltschaft wurde ich an de polizeiliche Station von Kipseli geschickt. Von dieser polizeilichen Situation wurde mir bekannt gemacht, dass die Akten unter der Nummer 1019/27/61-c/7.11.2007 an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts von Athen geschickt wurden…
Ich bitte Sieden beigefügten Vollmacht zu unterschreiben und mir zuzuschicken. Sobald mir die Vollmacht vorliegt, werde die Gerichtsakten vom Sekretariat der Staatsanwaltschaft erhalten. Ich bitte Sie die Vollmacht von der örtlichen Polizei ratifizieren lassen…“
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Meine Anmerkung:
Ich hatte keine Ahnung, was ich in Deutschland unternehmen sollte. Die griechische Gesetzgebung war eine völlig andere Rechtmäßigkeit. Eine Ratifizierung durch die deutsche Polizei wird in Deutschland nicht anerkannt.
Der deutsche Rechtsanwalt wußte auch nicht, wie man sich verhalten sollte.
Ich habe dann an das Bezirksamt in meinem Wohngebiet gewandt und die Vollmacht im Beisein der Behörden unterschrieben. Das Bezirksamt hat die rechtmäßige Unterschrift bestätigt.
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Ich habe den griechischen Anwalt schriftlich am 04. 02. 2008 informiert, dass die Kriminalpolizei in Deutschland keine Dokumente ratifizieren darf, ich eine Bestätigung über das Bezirksamt, Büro des Bürgermeisters erhalten habe und ihm zuschicke.
12. 02. 2008
Der griechische Anwalt Sp. M. teilt mit, dass die polizeiliche Akte von der Polizeistation Kipseli an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts von Athen geschickt wurde. Das Sekretariat der Staatsanwaltschaft informiert, dass am 02. 01. 2008 die Akte an den Staatsanwalt geleitet wurde, dort würden die Akten einstudiert werden und der weitere Verlauf mitgeteilt.
Der RA dürfte ca. 1 Monat nach dem 12. 02. 2008 nach dem Sachstand anfragen.
RA Sp. M. teilt mit, dass die Gerichtsakten in die deutsche Sprache übersetzt werden müßten. Ich solle mitteilen, ob das erfolgen soll und wer die Übersetzungskosten übernehmen wird.
Wenn die Kopien der Gerichtsakten vorliegen würden, dann werden diese nach Deutschland an meine Adresse geschickt werden.
- AZ Polizeidienststelle Kipseli-Athen: 1019/27//61-c
- AZ Staatsanwaltschaft Athen: IB-2008/998
Am 27. 02. 2008 teilte ich dem RA folgendes mit:
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Auf jeden Fall möchte ich Kopien der Gerichtsakte erhalten
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Die Kosten sind für mich nicht klar definierbar, so dass ich vorerst keine Zusagen machen kann, ich mich aber an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, mit Sitz in Bonn gewandt habe, mit Bezug auf
Beschluß der Kommission vom 19. 04. 2006 – 2006/337/EG, gemäß der Richtlinie 2004/80/EG – Entschädigung der Opfer von Straftaten im EU-Ausland
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Überführung des Leichnams unserer Tochter muß geklärt werden
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Nach Auskunft würde eine zivilrechtliche Klage in Griechenland durch mich nicht notwendig sein, da diese Klage automatisch laufen würde
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Für mich ist es aus Deutschland fast unmöglich, die Interessen meiner verstorbenen Tochter in Griechenland durchzusetzen. Ich bin auf freundliche und fachlich rechtliche Zusammenarbeit mit dem RA angewiesen.
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Ich werde auf keine Fall mit einer Niederlegung des Falles oder Ablehnung der beantragten Überführung des Leichnams meiner Tochter (nach Abschluß der Ermittlungen) durch die Staatsanwaltschaft Griechenland, einverstanden sein.
Am 07. 03. 2008 übermittelte ich dem RA folgende Informationen:
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Der Weiße Ring möchte eine Kostenaufschlüsselung vom griechischen RA erhalten für die Tätigkeiten in dem Fall Susan Waade. Der Weiße Ring hätte mitgeteilt, dass der Auftrag über das Tätigwerden nach Kostenlistung bestätigt wird.
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Der Antrag auf Entschädigung der Opfer von Straftaten im EU-Ausland beim BMAS läuft separat
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Die Rechtschutzversicherung kommt erst zum Tragen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde.
18. 04. 2008
RA Sp. M. teilt schriftlich mit:
„… bezüglich der polizeilichen Akten teile ich Ihnen folgendes mit. Vor vier Tagen habe ich von der Staatsanwaltschaft von Athen die polizeilichen Akten gesucht. Diese wurden am 28. 02. 2008 von der gleichen Staatsanwaltschaft zur Komplettierung der Informationen zurück an die polizeilichen Station von Kypseli geschickt.
Die Informationen wurden von der Polizei aufgenommen und die Akten werden in diese Tagen zrück an die Staatsanwaltschaft geschickt. Herr Staatsanwalt wird in der nächsten Tagen über den weiteren Verlauf der Sache beschließen.
Vom gleichen wird ein Richter für die Hauptuntersuchungen beauftragt. In die nächsten ca. 20 Tage werde ich vom Gerichtssekretariat über den Verlauf der Sache informiert. Sobald mir de Antwort vom Gerichtssekretariat vorliegt, werde ich Sie umgehend informieren …“
07. 05. 20008
RA Sp. M. teilt schriftlich mit:
„… bezüglich der polizeilichen Akten teile ich Ihnen folgendes mit. Die Akten wurden nach der Komplettierung von der polizeilichen Station Kypseli am 20. 04. 2008 an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Wegen der Osterferien wurden die Akten im Register der Staatsanwaltschaft bis zum 05. 05. 2008 noch nicht eingetragen.
Von der Gerichtsmedizin von Athen habe ich das Protokoll der Obduktion von Frau Susan Waade erhalten. Das gleiche bekommen Sie als Anlage.
Den Antrag über eine Exhumierung Ihre Tochter müssen Sie selbst dem Staatsanwalt beantragen. Der Rechtsanwalt kann in solchen Sachen dem Mandanten nicht vertreten.
In der nächsten Tagen werde ich die Akten vom Gerichtssekretariat auffordern. Sobald ich diese bekommen habe, werde ich an Sie schicken.
Wegen meine Praxis fahre ich meistens in die Provinz und ich bin v on Athen weg. Während meine Abwesenheit werde ich vom meinem Mitarbeiter vertreten. Ich bitte Sie, mit mitzuteilen, ob es eine Rechtschutzversicherung existiert, die meine Kosten übernehmen werde. Ich kann meinem Mitarbeiter nicht von meiner Tasche bezahlen…“
Zwischenzeitlich hat sich mein deutscher RA Ch. W. mit Anfrage an den RA Sp. M. gewandt, wie der aktuelle Stand ist.
- AZ deutscher Rechtsanwalt, Ch. W.: 00184-08/CW
19. 05. 2008
RA Sp. M. teilt schriftlich an den deutschen RA mit:
„… Der Herr Staatsanwalt des Landgerichts von Athen hat die Ermittlungen über den Tod der Frau Susan Waade abgeschlossen. Der gleiche Staatsanwalt betrachtet den Tod als Selbstmord und dieser hat die Akten zur Ratizifierung an die Staatsanwaltschaft des OLG von Athen eingereicht.
Gemäß dem Par. 43 der St.P.O. der Staatsanwalt des Landgerichts schickt die Gerichtsakten an die Staatsanwaltschaft des OLG wenn dieser von den Ermittlungen-Untersuchungen überzeugt wurde, dass die strafrechtliche Verfolgung der Sache nicht verfolgt werden kann.
In der konkreten Sache handelt es sich um Selbstmord, wie von den Untersuchungen der Polizei bewiesen wurde. Demzufolge wird die Sache strafrechtlich nicht weiter verfolgt.
Ich werde dem Herrn Staatsanwalt des OLG ein Denkschreiben einreichen und diesen bitten, die Sache nicht abzuschließen und die Hauptuntersuchungen weiter zu befehlen.
Für das Denkschrift benötige ich eine Vollmacht. Ich bitte Sie die Vollmacht gemeinsam mit Frau Marion Waade anzufertigen und mir zuzuschicken. Die Vollmacht muss von einem Notar abgefaßt werden. Weiter muß die gleiche Vollmacht vom zuständigen Landesgerichtspräsidenten mit der sogenannten Apostile ratifiziert werden.
Im Denkschrift müssen genaue Daten über die Mordtat erwähnt werden …“
20. 05. 2008
RA Sp. M. teilt mir schriftlich mit:
Er teilt mit, was er dem deutschen RA mitteilte, dann ergänzend: „… Heut sprach ich mit dem Oberstaatsanwalt und ich werde diesem morgen einen Antrag stellen mit dem ich diese bitten Sie als Zeugen auszusagen.
Ich bitte Sie in der speziellen Vollmacht als Zeugin auszusagen. In Ihrer Zeugenaussage werden Sie gebeten alles bezüglich den Tod ihrer Tochter detailliert auszusagen… Heute habe gemeinsam mit dem Herrn Oberstaatsanwalt die Obduktion gelesen. Von der Obduktion kann kein Ringen festgestellt werden, weil diese sehr später vom Todestag abgefaßt wurde…“
Am 25. 05. 2008 habe ich folgende Unterlagen an den griechischen RA geschickt:
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Beglaubigte Vollmacht
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Kopie der Rechtschutzversicherung
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Kopie der Anzeige in Deutschland wegen Mordes und Raubes, gegen den ehemaligen griechischen Lebenspartners meiner Tochter, Herrn Oikonomou
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Diverser Schriftwechsel – zur Kenntnis – mit Botschaft, Kripo usw.
Zwischenzeitlich hatte ich Kontakt mit Frau Angeliki Nikolouli von der Sendung „Fos tu Tunel“. Diese wollten sich mit meinem griechischen RA in Verbindung setzen. Der deutsche RA befürwortete das Vorgehen mit der Sendung
02. 07. 2008
RA Sp. M. schickt ein Schreiben an den deutschen RA Ch. W. und an mich.
Die Schreiben beinhalteten folgende Sachverhalte:
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Staatsanwaltschaft Athen schickt die Akten an den Oberstaatsanwalt des OLG in Athen, mit dem Ziel der Abschließung der gleichen Akten
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Die Ermittlungen wurden abgeschlossen
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RA Sp. M. hat am 21. 05. 2008 Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt
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Die Gerichtsakten wurden vom Oberstaatsanwalt zurück an die Polizeilichen Station für die Fortsetzung der Ermittlungen geschickt, mit der Aufforderung, neue Untersuchungen und Ermittlungen auf die Bezeichnung des Todes der gleichen als Verbrechen durchzuführen
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Meine Zeugenaussage hat der RA übersetzt und wurde an die Polizei weitergeleitet
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Eine Zeugin, Frau E. S. – studierte mit Susan 2 Semester an der Universität in Athen deutsche Literatur (2006 und 2007) – meldete sich beim RA und wird eine Zeugenaussage bei den Behörden zu machen
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Herr Oikonomou (ehemaliger Lebenspartner) schrieb am Grab der Susan als Todesdatum 25. 06. 2007 – obwohl kein genaues Datum benannt werden konnte. Diese Information wird der RA an die Behörden weiter leiten.
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Bis zum 02. 07. 2008 hat der RA Sp. M. keine Einsicht in die Gerichtsakten bekommen!
21. 08. 2008
RA Sp. M. legt sein Mandat nieder, mit der Begründung:
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Rechtschutzversicherung in Deutschland übernimmt die Kosten des RA nicht
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Es handelt sich um eine strafrechtliche Angelegenheit im Fall Susan Waade und liegt außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit
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„… Solche schweren Sachen beanspruchen die Mitwirkung von vielen, nämlich die Mitwirkung des Interessenten, der Anwälte von Versicherungen ect, welche Mitwirkung in die vorliegenden Sache nicht vorhanden ist.
Wegen der äußerst fehlenden Mitwirkung und wegen meine berufliche Tätigkeit, kann ich Ihnen in Ihre Sache nicht mehr hilfen und ich lege das Mandat nieder…“
Natürlich konnte ich kein Dokument unterschreiben, dass ich für alle Kosten selbständig aufkommen, ich hatte keine Ahnung, was da alles auf mich zukommt. Eine Information und Aufklärung über mögliche Vorgehensweisen erhielt ich ebenfalls nicht.
Was habe ich unternommen, um doch noch mögliche Hilfen zu erhalten?
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Die Rechtschutzversicherung hat die Kostenübernahme abgelehnt, weil noch nicht eindeutig geklärt war, ob es sich um ein Zivilverfahren handeln würde, oder ein Strafprozeß ansteht. Strafverfahren wurde durch die Versicherung damals nicht gezahlt.
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Internationale Prozeßkostenbeihilfe wurde beantragt und abgelehnt.
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Das Auswärtige Amt, Referat Hilfe für Deutsche im Ausland: von dieser Stelle habe ich mir auf jeden Fall Hilfen erwartet, jedenfalls drückt der Name eine gewisse Kompetenz aus. Die Aussage, die ich erhielt war "…Wir helfen Deutschen, die aus Griechenland wieder zurück nach Deutschland wollen und kein Geld für die Rückreise haben." Auf meinen Hinweis, dass dieses bei uns ja auch zutreffen würde, immerhin wollten wir den Leichnam unserer Tochter nach Deutschland holen wurde lachend abgetan, das sei etwas anderes, dafür stehen sie nicht ein.
- GZ: 511-05-542 SO Waade --- Auswärtiges Amt
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Kontaktaufnahme mit der Bundeskanzlerin, Frau Merkel. Das Schreiben wurde an das Auswärtige Amt weitergeleitet. Die dortige Bearbeiterin, Frau T. war sehr genervt und hat Familien Waade diskriminierend behandelt. Jedoch erhielten wir den Verweis auf NOAH.
Als ich erklärte, dass ich nicht verstehen würde, warum es für solche Fälle keine Hilfe gibt, wurden mir die Stellen "SOLVIT" und "NOAH-Bundesamt für Bevölkerungsschutz", Frau Frösch… benannt, diese seien für solche "komplizierten" Fälle zuständig. --> Beide Stellen habe ich kontaktiert, und ... sie waren nicht zuständig und haben jegliche Beratung, Information und Hilfe abgelehnt.
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Kontakt zu NOAH, Frau Frösch… – NOAH könne leider nicht helfen, sie seien nur für Katastrophenfälle zuständig
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Solvit Deutschland – Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Frau Dr. Sus… Heg…
„… Leider hat SOLVIT darüber hinaus keine Möglichkeiten, in dieser Angelegenheit auf die griechischen Behörden einzuwirken. Denn SOLVIR ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedschaften zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürgern und Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Vorschriften des EU-Binnenmarktes durch Behörden in konkreten Einzelfällen entstehen. Wir können also nur bei konkreten Verstößen gegen Bestimmungen des EU-Rechts eingreifen, nicht aber bei Problemen wie dem Ihren…“
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Anfrage an die deutsche Botschaft in Athen um Bitte und Unterstützung, auch in der Vermittlung von Rechtsbeiständen. Die Botschaft leitete eine Liste mit 25 Kontaktadressen an mich weiter
Der deutsche Rechtsanwalt Wink... übernahm nach einem Beratungsgespräch unseren Fall, nachdem er alle Unterlagen erhalten hat. Er hat sich die Mühe gemacht und alle 25 benannten Anwälte, welche die Deutsche Botschaft in Athen uns vermittelt hat, durchzutelefonieren. Alle Rechtsanwälte haben abgesagt, außer der Strafrechtler Vassilis Gousanis, dieser übernahm den Fall. V.G. hat sich an die entsprechenden Dienststellen in Griechenland gewandt und Akteneinsicht genommen. Er war sehr erschrocken, wie wenig Informationen die sehr dünne Akte nach über 1 Jahr beinhaltete.
Im Oktober stellt ich erneut eine Anfrage bei der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg und erhielt die Auskunft, dass alle Ermittlungen abgeschlossen seien, die Akten im Mai 2008 zum Dolmetscher gingen und im Juli 2008 nach Griechenland geschickt wurden – was ich mir eigentlich einbilden würde, irgendetwas anzuzweifeln – die griechischen Behörden würden schon richtig ermitteln – was ich in Griechenland will, … es würde angezweifelt, dass ich etwas erreichen würde.
Daraufhin habe ich mit dem Justizministerium telefoniert – der verantwortliche Bearbeiter, Herr Gra... War nicht erreichbar und ich wurde mit Herrn Die… verbunden. Dieser reagierte sehr unfreundlich und teilte mir mit, ich solle doch eine Mail schicken und er würde dann ggf. den Sachverhalt prüfen.
- AZ: E-1402.2008/378
RA Gousanis übernimmt den Fall der S.W. „… der Fall stinkt meterweise zum Himmel … es ist eine Sauerei, wie hier geschlampt wurde …“ und arbeitet gut und intensiv mit der Familie Waade am Fall. Er teilte mit, dass keine Unterlagen aus Deutschland in Griechenland vorliegen würden. Die griechischen Behörden haben kritisiert, dass die deutschen Behörden kein Interesse an dem Fall zeigten. Eine grenzübergreifende Zusammenarbeit fand nicht statt.
Die Familie wurde als schlecht dargestellt, stigmatisiert und diskriminiert durch die griechischen Behörden.
Zwischenzeitlich (09 – 2008) hat die Familie vom griechischen RA V. G. erfahren, dass Susan auf einem Friedhof beerdigt wurde, welcher nicht zuständig gewesen wäre für die Wohngegend, in der sie gelebt hat und aufgefunden wurde. Der Anwalt erzählte uns, dass es wohl Regeln in Griechenland gäbe, dass den Wohngebieten Friedhöfe zugeordnet sind. Der Friedhof in Zougrafu sei eine Art "Reichenfriedhof". Außerdem hat es ihn sehr verwundert: Wenn die Theorie bzw. Polizeibemerkung "Suizid" bestand, hätte Susan auf diesem Friedhof nicht beerdigt werden dürfen. Die Griechen seien sehr gläubig - griechisch orthodox - und "Selbstmörder" hätten das Recht verwirkt auf einem solchen Friedhof für Gläubige beerdigt zu werden. Für diese Menschen, die gegen den Glauben verstoßen, gäbe es außerhalb der Orte einfache Friedhöfe. Das würde auch Menschen betreffen, die Atheisten sind.
Also habe ich Kontakt mit der evangelischen und katholischen Kirche in Griechenland aufgenommen, denn ich wusste, dass Susan Atheistin war. Unseres Wissens nach hat sie sich zu Lebzeiten keiner Religion angeschlossen. Beide Pastoren/Priester oder wie auch immer, die ich kontaktierte, haben mir die Aussage von unserem griechischen Anwalt bestätigt.
Also erneute Fragen. Wie war es möglich, dass Susan auf dem Friedhof in Zougrafu beigesetzt wurde. Auch hier die Äußerung unseres griechischen Anwaltes: "Da mußss viel Geld geflossen sein".
RA Gousanis sprach mit dem griechischen Kriminalkommissar und Familie Waade erhielt eine Vorladung zur Zeugenvernehmung.
Ich hatte Angst nach Griechenland zu fliegen, ich wusste nicht, was mich erwartet und von deutschen Freundinnen meiner Tochter erhielt ich Warnungen, ich solle mich vor dem Griechen Akis in Acht nehmen, er sei nicht ohne …
Ich telefonierte mit dem BKA und wollte mir einen Rat holen, wie ich mich verhalten könne. Die Antwort von Frau Gru…: „… wenn Sie unbedingt nach Griechenland müssen oder wollen, dann tun sie es doch, wenn sie es nicht lassen können. Wir werden Sie nicht unterstützen …“
Später wurde durch den RA V.G. nachgewiesen, dass die Akte 1 Jahr lang unbearbeitet in der Schublade der bearbeitenden Staatsanwältin lag.
Anfang Dezember 2008 (03. – 06. 12. 2008) waren wir in Athen, der Kriminalkommissar wollte mich als Susan`s Mutter als Zeugin vernehmen. Weiterhin hat RA Gousanis mit uns die Staatsanwaltschaft in Athen aufgesucht und einen Suchantrag nach den deutschen Ermittlungsunterlagen gestellt. RA Gousanis hat während unseres Griechenlandaufenthaltes gedolmetscht. Es wurde uns nach etlichen Prüfungen und Telefonaten bestätigt, dass keinerlei deutsche Unterlagen vorliegen würden. Viel später, durch weitere Bemühungen des RA Gousanis konnte festgestellt werden, dass die bearbeitende griechische Staatsanwältin die Akten ein Jahr lang in einen Schreibtischfach „gebunkert“ hatte.
Der RA Gousanis begleitete uns am 05. 12. 2008 zur Polizeidienststelle. Zur Abreise nach drei Tagen bestätigte der griechische RA uns schriftlich unsere Kosten, weil wir diese bei der Staatsanwaltschaft in Deutschland zur Erstattung einreichen wollten.
In Griechenland, zur Vernehmung bei der Polizei mußte ich noch einmal eine Anzeige „Verdacht des Mordes und Raubes“ einreichen. Der griechische Kriminalkommissar verlangte 10 EUR und stellte mir die Quittung aus.
Zur Vernehmung wurden mein Mann und mein Rechtsanwalt rausgeschickt. Ich wurde neun Stunden vernommen. Der Kommissar hat Protokoll per Hand geführt. Gedolmetscht hat ein deutscher Polizist, der dort zur Zeit gearbeitet hat. Nach der Vernehmung, die ich so ziemlich als "Verhör" empfunden habe, sollte ich alle handschriftlichen Seiten des Protokolls unterschreiben. Ich wußte nicht, was ich dort unterschreibe, da ich kein griechisch sprechen konnte. Ich wollte konsularischen Beistand, dieser wurde abgelehnt. Nachdem ich alle Seiten unterschrieben hatte, teilte mir der griechische Kommissar mit, dass ich jetzt nicht nach Deutschland zurückkehren könne.
Er wolle bei der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl für Akis beantragen und ich müsse der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen. Auf meine Frage, wie lange das dauern würde -- wog der Kriminalbeamte überlegend ab und sprach von ca. 6 - 8 Wochen. Das ging natürlich gar nicht, wer sollte die Kosten tragen. Als ich mich weigerte, wurde mein RA V.G. in den Raum geholt. Dieser sprach auf Deutsch, damit ich es auch verstehen kann -- der deutsche Polizist übersetzte ins Griechische. Im Endeffekt durften wir nach Deutschland zurückfliegen, aber es passierte danach in Griechenland auch fast nichts mehr.
Einige Wochen nach dem Termin im griechischen Kommissariat wurden die Kisten unserer Tochter, welche bei Akis waren, von der Polizei durchsucht. Es wurden drei Briefe gefunden, auf Griechisch geschrieben, die der Kriminalkommissar beschlagnahmte. Unser griechischer Anwalt und wir haben keine Information zum Inhalt erhalten. Die Briefe waren später nicht mehr vorhanden. Auch nachdem der Fall in Griechenland bereits niedergelegt war, erhielten wir auf Antrag diese Briefe nicht ausgehändigt.
Alle Sachen, außer die Briefe wurden unserem Anwalt übergeben, der diese in seiner Garage lagerte, bis wir wieder nach Athen kamen, um die Sachen zu sichten. Es fehlte sehr viel, so z.B. ein guter Computer. Es wurde ein alter defekter Computer an die Polizei übergeben, der geprüft wurde und es konnte festgestellt werden, dass der nicht zum Eigentum von Susan gehörte. Susan's Tagebücher und Handy's fehlten ... Es war einiges an Modeschmuck vorhanden, den Goldschmuck, den sie aus Deutschland mitgenommen hatte, dieses alles fehlte.
Immerhin hat das griechische Bestattungsinstitut mitgeteilt, wenn der oberste griechische Staatsanwalt überhaupt die Erlaubnis der Exhumierung erteilt, die Kosten für Exhumierung und Überführung bei ca. 25 Tausend EUR liegen würden. Das ist für normal Sterbliche, wie wir es waren nicht machbar.
Zurück in Deutschland beantragten wir als Familie Kostenerstattung für unsere Reise nach Griechenland zur Vernehmung durch die griechische Polizei und reichten dafür unsere Aufstellung, die finanziellen Nachweise unserer Tätigkeiten sowie eine Bestätigung durch den griechischen Anwalt ein.
Die Staatsanwaltschaft lehnte ab und verwies auf die Generalstaatsanwaltschaft. Wir haben uns nach der schriftlichen Ablehnung an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft gewandt und dort die Mitteilung erhalten, dass "... die Steuergelder in Baden-Württemberg nicht verschwendet werden, um der Familie Waade eine Urlaubsreise nach Griechenland zu finanzieren ...". Nachdem ich erklärte, dass Familie Waade sicherlich kein Interesse hätte in Griechenland Urlaub zu machen und schriftlich durch RA Gousanis bestätigt vorgelegt wurde, was wir in den 3 Tagen unternommen und erreicht haben, kam die Antwort, dass man anzweifeln würde, dass wir in Griechenland überhaupt in der Lage gewesen wären, Auskünfte zu erhalten, geschweige denn eine Einladung der griechischen Kripo gehabt hätten…“ Trotzdem Belege und Nachweise der deutschen Staatsanwaltschaft vorlagen, wurde keine weitere Notiz von alledem genommen.
Diese Aussage habe ich dann in späteren Dienstaufsichtsbeschwerden als inkompetent und frech angesprochen. Die Reaktion der Behörden war gleich NULL.
Freunde und Bekannte, sowie ich haben Spendenaufrufe und Hilfsanfragen in Stadtbezirken gestartet. Man hatte uns geraten, kirchliche Einrichtungen zu kontaktieren, die würden ja immer gerne helfen:
- orthodoxe Kirche Berlin -- Ablehnung
- ökonomische Stiftung für Schöpfungsbewachung und Nachhaltigkeit --- Ablehnung
- Mauritius Kirche Berlin-Lichtenberg --- Ablehnung
- griechisch orthodoxe Kirche in Steglitz, Pfarrer Emanuel -- Ablehnung
- Vater Manuel (griechischer Pfarrer in Berlin) -- wollte in den nächsten Tagen sowieso nach Griechenland fliegen und würde sich anschließend bei uns melden und weitere Möglichkeiten mit uns besprechen --- es erfolgte keine Reaktion
Ich dem Zeitraum nach dem Tod unserer Tochter habe ich Stellen kennen gelernt, von denen ich vorher nicht einmal wusste, dass es diese überhaupt gibt.
Wohin habe ich mich in dem Jahr zusätzlich gewandt:
- Bezirksbürgermeister sowie politische Vertreter verschiedener Fraktionen und den Europabeauftragten aus dem Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg
- Senatsverwaltung Berlin
- Vertreter des BMJ - Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz Bonn, Dr. Rie…
- Deutscher Bundestag
- Opferhilfe Berlin, Frau Gut…, welche die Opferhilfe in Berlin gegründet hat. Ich habe lediglich telefonisch einen Termin vereinbaren wollen. Man könne mir nicht helfen. Ich hatte keine Möglichkeit, mein Anliegen vorzutragen.
- Weisser Ring - Landesbüro Brandenburg
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Diese Stelle hat sich bemüht gut zu beraten und zu unterstützen. Der Mitarbeiter, ebenfalls ein Polizist, Herr Al. … Höm … hat sich bemüht, die Flugkosten zu erwirken, damit wir in Griechenland mit den Behörden, dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen können und ggf. mehr in Erfahrung bringen --- der WR hat abgelehnt!
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Über den Weissen Ring haben wir den ersten RA Roland Weber vermittelt bekommen.
11. 12. 2007
Stellungsnahme und Vorschlag der Aussenstelle Barnim
Ausgangsituation
Frau Waade wandte sich mit folgender Problematik an den Weissen Ring.
Am 03.07.2007 gegen 18:30 Uhr wurde die Familie Waade durch Kriminalbeamte der Polizeiwache Bernau aufgesucht.
Diese teilten der Familie Waade mit, dass per Fax des BKA (Bundeskriminalamt Wiesbaden) die Nachricht vom Tot der Tochter Susan (geb. 03.07.1980 in Berlin-Lichtenberg) eingegangen ist.
Laut Fax, soll der Tot der Susan bereits am 30.06.2007 eingetreten sein. An diesem Tag wurde sie in der Wohnung des Lebensgefährten aufgefunden. Wie und unter welchen Umstände die Susan Waade aufgefunden wurden, steht nicht im Fax.
Nach dem Gespräch hat Frau Waade Kontakt zum Rechtsanwalt Herrn Roland Weber in Berlin aufgenommen.
Folgendes hat sich bis zu diesem Zeitpunkt getan.
- Durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden wurde ein Verfahren wegen
Mord i.v.m. Raub gem. §§ 211 i.v.m. 249 StGB am 15.08.2007 eingeleitet
- Az. zum Verfahren 41806/129111/07/01
Beschuldigt: E. O.
Wohnhaft: Kypsel - Athen
Sachbearbeitenden Dienststelle Kripo Freiburg
Herr Tho
Oberstaatsanwalt Herr Villw
bei der Generalstaatsanwaltschaft Baden Württemberg
- Frau Waade hat ein Schreiben der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen erhalten. Aus diesem geht hervor, dass die Ermittlungen der griechischen Behörden noch nicht abgeschlossen sind.
- In den gesamten Unterlagen die Frau Waade besitzt (nicht vollständig) tauchen Fragen zur Auffindsituation der Tochter auf. In einem ersten Schreiben hieß es, die Tochter wurde durch eine vorbeifahrende ZIVIL Streife der Polizei hängend aufgefunden.
- Bei einem zweiten Schreiben, hieß es nun, dass die Polizei durch Hausbewohner alarmiert wurden. Nach einer Öffnung der Wohnung habe man dann die Tochter stranguliert aufgefunden.
- Laut ersten Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin Athen, ist der genaue Todeszeitpunkt auf Grund des starken Verwesungszustandes nicht eindeutig bestimm bar.
- Laut erstem Schreiben wurde die Susan Waade am 30.06.2007 tot aufgefunden. Am 21.06.2007 war der letzte Kontakt zu einem Freund in Deutschland. Auch hier ergeben sich einige Fragen. Laut des Freundes aus Deutschland, war die Susan W. sehr lebensfroh und hatte sich viele Ziele gesetzt, welches nicht auf einen Suizid hinweisen.
- Die Susan W. hatte sich bereits eine eigene Wohnung zum 01.07.2007 besorgt und suchte noch nach einer Mitbewohnerin, Zeitungsannoncen waren geschaltet.
- Weiterhin hatte die Susan W. vor ihre Kariere als Musikerin weiter auszubauen. Sie hat Musikunterricht genommen, sie hat mehrere CDs aufgenommen.
- Sie hat als Deutschlehrerin privat in Athen bei einer Kirchengemeinde gearbeitet. Vor dort kamen nur durchweg positive Resonanz zurück.
- Der Kontakt zur Familie und Freunden nach Deutschland war rege und immer offen.
- Es ist bekannt, dass die Geschädigte Susan W. mehrmals durch den Lebensgefährten durch Misshandlungen an der Gesundheit geschädigt wurde. Ob Anzeigen vorliegen ist nicht bekannt.
- Aus der gemeinsamen Wohnung Waade/ Oikonomou fehlt eine Geldkassette mit einem größeren Geldbetrag, welches sich die Susan W. für ein neuen Lebensabschnitt zusammengespart hat. Diese Kassette befindet sich auch nicht beim Nachlass der Tochter.
- Durch eine Freundin der Susan W. wurde bestätigt, dass diese Kassette existierte und nun verschwunden ist.
- Frau Waade hat bei der SPADA Bank Berlin nachgefragt, da die Tochter dort ein Konto hat. Nach Aussagen sind nach dem Tod der Susan W. Kontobewegungen zu verzeichnen. Wer, wann und wie viel abgehoben hat, wurde der Frau Waade nicht mitgeteilt, da noch kein Erbschein vorliegt.
- Laut Botschaft wurde die Beisetzung der Tochter, still und heimlich durch den Beschuldigten organisiert, ohne dass die Fam. Waade in Deutschland in Kenntnis gesetzt wurde.
- Eine Überführung nach Deutschland, mit Verbindung der Exhumierung kann nur erfolgen, wenn ein in Griechenland zugelassener Rechtsanwalt einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt hat.
Laut Schreiben der Botschaft sind die Hürden für eine solche staatsanwaltlichen Genehmigungen sehr hoch.
Vorschlag zur Opferhilfe
Durch den Unterzeichner wird nun Kontakt zu einem Rechtsanwalt in Griechenland
Herrn Spyros Mastrogiannis
Akadimias 61 in GR – 10679 Athen
Tel. 0030 - 210 3604968
Fax. 0330 – 210 271013
aufgenommen.
Dieser möchte bitte mit der Bundesgeschäftsstelle des Weissen Rings Mainz Kontakt aufnehmen und beim Weissen Ring nachfragen ob dieser eine ersten Kostenübernahme zu einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Griechenland in Athen übernimmt.
Begründung
Nach Durchsicht der Unterlagen und den Gesprächen mit der Fam. Waade ist ein Tötungsdelikt zum Nachteil der Susan Waade nicht ausgeschlossen.
Die Ermittlungen der Behörden in Athen ziehen sich weiter hin. Die Fam. Waade ist finanziell nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Gleichzeitig möchte die Fam. Waade, dass die sterblichen Überreste der Tochter nach Deutschland überführt werden und hier beigesetzt werden.
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14. 03. 2008
Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle des Weissen Ringes an unseren Betreuer und sein Schreiben an mich:
„… dass die Bundesgeschäftsstelle des Weissen Rings jegliche Kostenübernahme abgelehnt hat. Ursächlich dafür sind wohl die Aussagen des Rechtsanwaltes Herr W., welcher auch von einer „Selbsttötung“ ausgehe… Herr M. (Außenstellenleiter) hat mehrmals mit dem Vorstand der Bundesgeschäftsstelle verhandelt und unser Veto zu dieser Entscheidung eingelegt. Nach Aussage der Bundesgeschäftsstelle würden sie sofort die Kosten übernehmen, wenn ein Straftatverdacht bestehe … Ich werde auf alle Fälle nochmals Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle aufnehmen…“
29. 03. 2008
Ich habe Kontakt mit dem Weissen Ring aufgenommen und gebeten, meine Kenntnisse und Informationen sich anzuhören.
Ich habe auf meine Schreiben keine Antwort erhalten.
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Meine aktuelle Bemerkung:
2022
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Zwischenzeitlich liegt der Arbeitsbericht vom Kriminalbeamten (a.D.), Axel Petermann vor sowie das rechtsmedizinische Gutachten von Prof. Dr. Brinkmann.
Arbeitsbericht Axel Petermann
Rechtsmedizinisches Gutachten von Prof. Dr. Brinkmann -
Mein Antrag auf Kostenübernahme der Übersetzungen und Beglaubigungen beider Dokumente in die griechische Sprache an den Weissen Ring, wurde bewilligt. unseren herzlichen Dank dafür!
-
Mein Anträge auf Kostenunterstützung für einen Anwalt und seine Tätigkeiten zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof blieben unbeantwortet.
- alle Wohlfahrtsorganisationen
- Stiftungen, Sparkasse ...
Stiftungen --- alle haben sich nicht verantwortlich gefühlt und könnten nicht helfen:
-
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
-
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
-
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
-
Friedrich-Naumann-Stiftung e.V.
-
betterplace.org - keine Möglichkeit, zu helfen
Unvorstellbar, was ich in den Monaten erlebt habe, wie Menschen mit Menschen umgehen, die eigentlich helfen könnten und sollten. Ich könnte noch mehr kleinere Anlaufstellen hier aufführen, die alle ins Leere führten, keine Hilfen anbieten konnten und überwiegend durch uns als ablehnend empfunden wurden.
Die Presse, Fernsehen, Rundfunk wurde aufmerksam und meldete sich Schlag auf Schlag:
- Berliner Morgenpost
- Die Welt
- Sendung "Unter uns"
- RTL
- griechische Fernsehsender: "Fos du tunnel", Angeliki Nikolouli ... zougla online, Maikis Triantafullopoulos
- Super Illu, Herr Abro… --- dieser reiste sogar nach Griechenland und informierte sich vor Ort. Als er die Thematik ansprach, dass es sich um eine deutsche Staatsangehörige handeln würde, wurde er für einige Stunden verhaftet.
- Neon: Michalis Pantelouris
- Pro Sieben
- Antenne Brandenburg
- MDR, Herr Gillm…
Jetzt wollte die deutsche Botschaft in Athen einen Erbschein von mir haben, sonst könnte ich keine Auskünfte mehr erhalten und die Mitarbeiter müssten jegliche Kommunikation mit mir abbrechen. Und, ich solle beachten, dass alle Erbberechtigten dann zukünftig nach Griechenland müssten, ich könne dann nicht mehr alleine agieren. Über eine Rechtsberatung hat man den Hinweis erteilt, dass doch ggf. ein internationaler Erbschein möglich wäre. Dieses sollte geprüft werden, dann wäre ein notarieller Erbschein nicht nötig. Die Behörden in Griechenland haben dieses abgelehnt! Warum leicht, wenn es auch schwer geht.
- Geschäftszeichen: RK 513 ST/Waade – später: GZ: 511-542 SO WAADE
--- Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen -
Ich bin dann zum Notar und habe einen Erbschein beantragt. Alle Familienmitglieder haben das Erbe ausgeschlagen, damit ich weiter die Möglichkeit habe, Kosten einzusparen und allein zu agieren. Das war gar nicht so einfach, zumal Geschwister von Susan eigene Kinder hatten. Also schalteten sich auch noch die entsprechenden Jugendämter ein. Ich sollte nachweisen, wie hoch das finanzielle Erbe ist, weil das dann den Kindern der Geschwister der Susan zustehen würde. Erst auf meinen Vorschlag, sich an allen Kosten im Rahmen der Ermittlungen, Überführungen weitere Kosten zu beteiligen, zogen sich die Jugendämter schnell zurück. Ich erhielt dann nach Monaten den alleinigen Erbschein.
Ich musste die Rentenangelegenheiten von Susan regeln und erhielt einen Beratungstermin in der Rentenversicherung Bund. Die Bearbeiterin war sehr nett, zuvorkommend und hat sich viel Zeit genommen, damit ich alles ohne Stress klären und regeln kann.
Weitere Verbindlichkeiten wurden nötig: Finanzamt und Versicherungsstellen.
Mitte des Jahres 2008 erhielten wir nach etlichen Anfragen in Griechenland von der deutschen Botschaft in Athen den Obduktionsbefund, mit dem Titel „Inhaltsangabe“.
Auf meine Anfrage, wieso ich eine Inhaltsangabe erhalte und keinen kompletten Obduktionsbericht, teilte mir die Vertreterin der Deutschen Botschaft in Athen mit, man wolle mir den Obduktionsbefund nicht zumuten, man wolle mich schonen?!
Ich habe auf einige Unstimmigkeiten im Obduktions-Inhaltsverzeichnis-Bericht hingewiesen, dass das Herzgewicht nicht stimmen kann: ein menschliches Erwachsenenherz wiegt in der Regel 235 gr ... 100 gr., wie es im Obduktionsbericht hier angegeben war, wäre ein Kinderherz. Meine Frage, ob hier eine Verwechslung vorliegen würde wurde verneint. Dieser Gewichtsverlust würde mit der Verwesung zusammenhängen. Das konnte ich nicht glauben und habe in Deutschland verschiedene Internisten und Pathologen dazu befragt. Alle haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass das nicht möglich ist. Das Herz ist ein Muskel und nach 5 Tagen, nach so kurzer Zeit ist dieses Gewicht nicht möglich. Darüber habe ich in Griechenland informiert und man teilte mir mit: "Naja, dann würde wohl ein Schreibfehler vorliegen" ---
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Schauen wir uns jetzt mal den Obduktionsbericht des bekannten deutschen Rechtsmediziners, Prof. Dr. Brinkmann an:
Hier ergeben sich viele Fragen!
Ein Kriminalist mit Abschluss und Promotion an der Humboldt-Universität äußert:
"Der Knoten ist zwar relativ einfach, gibt aber einen bestimmten Hinweis, diesem sollte gefolgt werden. Der Verlauf der Strangmarke ist fast durchweg horizontal, was eher auf eine Erdrosselung hindeutet. Suizid durch Erdrosseln ist zwar möglich, aber nicht mit diesem Drosselwerkzeug.
Warum wurde bei der Autopsie nicht Augenmerk auf die Simonschen Zeichen gelegt? Fehlen diese, ist Tod durch fremde Hand nahezu sicher. Gerade bei einer Strangulation (zumal einer zweifelhaften) ist dies eigentlich Standard."