2011

Im Jahr 2010 hat sich die Familie an den Europäischen Bürgerbeauftragten in Straßburg, Herr Prof. Dr. P. Nikiforos Diamandouros gewandt.

Wir haben eine Beschwerde eingereicht, wegen verschiedener Menschenrechtsverletzungen im Fall einer deutschen Staatsangehörigen, die in Griechenland zu Tode kam und beerdigt wurde, ohne dass die Eltern wussten, dass sie tot ist.

Uns fehlte jegliches Vertrauen aus den Bearbeitungen und Ablehnungen der Jahre zuvor. Aus dem Grund haben wir die Beschwerde als „vertraulich“ eingereicht.

Und, seine Antwort, auszugsweise:

„… dass der Europäische Bürgerbeauftragte keine Befugnis hat, die Tätigkeit deutscher und griechischer Behörden zu überprüfen. Zudem darf der Bürgerbeauftragte nicht in schwebende Gerichtsverfahren eingreifen oder die Rechtmäßigkeit gerichtlichen Entscheidungen in Frage stellen… Ich kann Ihnen zu meinem Bedauern daher nur nochmals mitteilen, dass ich nicht befugt bin, mich mit Ihrer Beschwerde zu befassen, und Ihnen keinen weiteren Rat geben kann…“

18. 08. 2011 erfolgt eine ausführliche Antwort des Europäischen Bürgerbeauftragten:

Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 1
Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 1
Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 2
Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 2
Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 3
Antwortschreiben Europäischer Bürgerbeauftragter, S. 3
  • Beschwerde-Nr.: 2597/2010/NF – S2011 – 131 128 Confidential

Da in dem Fall auf verschiedenen Ebenen Behörden-Fehler erfolgten, war es nötig, sich an verschiedene Stellen zu wenden.

Uns als Familie wurde die europäische Einrichtung SOLVIT empfohlen. SOLVIT wird aktiv, wenn man Probleme mit Rechten als Unionsbürger hat. SOLVIT verweist auf Aufgaben und Ziele hin:

Am 12. 02. 2011 und 21. 04. 2011 habe ich mich schriftlich an SOLVIT gewandt, weil ich glaubte, dass die Aufgaben der Beratungsstelle genau in unseren Problemfall fielen. Der EU-Politiker, Joachim Zeller sah keine Hilfsmöglichkeiten im Fall Susan Waade und empfahl in einem gemeinsamen Gespräch diese Stelle ebenfalls.

SOLVIT teilt uns am 15. 02. 2011 mit, dass sie für den Fall nicht zuständig seien?! Wir sollten versuchen, uns an den griechischen Ombudsmann zu wenden.

„… Es ist richtig, dass wir Bürger bei Verstößen gegen europäisches Binnenrecht durch Behörden unterstützen. Das Strafrecht ist aber bislang kaum auf europäischer Ebene harmonisiert. Ich vermag daher schon keinen belastbaren Ansatzpunkt für einen Verstoß gegen Binnenmarktrecht zu finden … Hinzu tritt, dass wir als Teil der Exekutive nicht auf die Justizbehörden einwirken können. Dies betrifft Gerichts- aber auch staatsanwaltliche Verfahren… Zu meinem Bedauern sehe ich daher nicht, wie wir Sie in Ihrem Fall erfolgversprechend unterstützen können…“

Man bot allerdings an, sich zu informieren, wer der richtige Ansprechpartner für unseren Fall wäre. Am 26. 04. 2011 erhielt ich von SOLVIT die Antwort, dass ich mich an das Auswärtige Amt wenden solle, eine andere Hilfsstelle konnte nicht ausfindig gemacht werden.

Naja, auch das versuchte ich, trotzdem das Vertrauen in griechische Behörden nicht mehr vorhanden war. Wie erwartet, der griechische Ombudsmann teilte recht schroff mit, dass er in dem Fall nicht helfen könne.

Also, wohin soll man sich wenden? Immerhin hat man nicht ständig mit einem Tötungsdelikt zu tun. Wer erteilt Information und Aufklärung? Fragen über Fragen, aber keinerlei Antworten.

Lange haben wir überlegt, wie weiter und haben entschieden, noch einmal die Politik mit unserem Fall zu befassen. Wir konnten uns nicht vorstellen, dass es keine Hilfen für Angehörige von Tötungsdelikten gibt.

Guido Westerwelle wurde durch uns kontaktiert. Von 2009 bis 2013 war er Bundesminister des Auswärtigen im Kabinett Merkel II und vom Amtsantritt bis zum Mai 2011 auch Vizekanzler. Wir glaubten, dass er genau der richtige Mann sei.

Herr Westerwelle wurde wohl aktiv, wir erhielten am 15. 02. 2011 vom Auswärtigen Amt, Referatsleiter 511 – Nothilfe für Deutsche im Ausland, Herrn Rei… ein Schreiben:

„… Die deutsche Botschaft in Athen hat die Angelegenheit erneut mit RA Gousanis aufgenommen. Dieser hat bestätigt, dass die Nachverfolgung von Anträgen auf Exhumierung, sie Sie im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich abgeschlossenen Strafverfahren gestellt haben, eine zeitnahe Überführung ausschließen würde und damit nicht zielführend wäre … Eine Exhumierung kann aber nach seiner Auskunft schnell und zügig im Rahmen eines Zivilverfahrens erreicht werden. Die Voraussetzungen seien einfach zu erfüllen. Erforderlich sei lediglich ein Formantrag an den Staatsanwalt für Zivilsachen…“

Ich erhielt zwei griechische Bestattungsinstitute und die Kostenrechnungen benannt.

  • GZ Auswärtiges Amt: 511-05-542 SO-Waade

Ich habe schriftlich am 18. 02. 2011 den Antrag auf Exhumierung, Obduktion, Überführung nach Deutschland unter amtlich angeordnetem Rahmen gestellt. Da der Leichnam meiner Tochter ohne meine Erlaubnis in Griechenland beerdigt wurde und innerhalb von drei Jahren nicht herausgegeben wurde, beantragte ich die Übernahme aller Kosten:

„… Erstattung bzw. Übernahme aller anfallenden Kosten durch Verantwortliche, die sich rechtswidrig verhalten haben, wie z.B. das Auswärtige Amt, die deutsche Botschaft in Griechenland oder griechische Behörden…“

Nach Beratung bei einem deutschen Anwalt:

Stellte ich beim Auswärtigen Amt den Antrag, dass bei einer Exhumierung des Leichnams nicht nur die Friedhofsarbeiter und mein Anwalt anwesend sind, sondern dass Vertreter der Deutschen Botschaft, sowie der BKA-Beauftragte anwesend sind.

Neuigkeiten, die der griechische Anwalt Gousanis am 04. 03. 2011 mitteilte:

„… letzten Monat wurde ich vom zuständigen Mitarbeiter der Botschaft in einem Gespräch betreffs Prozeduren einer Exhumierung usw. ausgiebig befragt. Ich habe der Botschaft die Unterlagen in Kopie gegeben, die ich Herrn Jorgo Chatzimarkakis zukommen ließ… Ich habe vorgeschlagen, dass die Susan in einem Flugzeug der Bundeswehr verladen werden könnte. Transportflugzeuge der Bundeswehr fliegen ja sowieso nach Afghanistan, im Rückweg könnte eine Zwischenlandung in Athen eingelegt werden damit die Überreste verladen und überführt werden. Solcherfalls könnte man die ganzen Kosten des Lufttransportes sparen. Die Botschaft versprach, dies weiterzuleiten… Der Bürgermeister hat nun schriftlich bis April verlängert, ich werde Ende März nochmal um Verlängerung beantragen müssen…“

  • Die Botschaft hat keine Reaktion auf den Vorschlag des Rechtsanwaltes gemacht, es erfolgte keine Reaktion diesbezüglich.

Lediglich ein Schreiben vom 07. 03. 2011, welches für mich keinerlei Lösungsansätze aufzeigte, weil keine konkreten Absprachen vorher und zu dem Zeitpunkt erfolgten:

„… Der Weg zu einer zeitnahen Exhumierung mit anschließender Überführung der sterblichen Überreste Ihrer Tochter Susan wurde Ihnen mehrfach aufgezeigt. Ich kann hierzu meine Empfehlung, mit Ihrem Anwalt die im Rahmen eines Zivilverfahrens nötigen Schritte einzuleiten, nur wiederholen… Sollten Sie den Wunsch nach Exhumierung weiterhin an eine strafrechtliche Verfolgung durch die griechische Justiz knüpfen, müssten Sie dazu den Rechtsweg weiterverfolgen…“

  • GZ Auswärtiges Amt: 511-05-542 SO-Waade

Über den ADAC hätte ich ggf. die Rückführung beauftragen können. Allerdings musste ich entsprechende Anträge stellen, das konnte ich nicht, weil keine konkreten Angaben und Hinweise aus Griechenland erfolgten. Es gab für uns nicht erkennbar gemeinsame Planungen/Organisationen. Ich konnte den Leichnam ja nicht selbständig „ausbuddeln“ – zumal angeordnet wurde, dass der Leichnam erneut ein Jahr länger im Grab, unter griechischer Erde verbleiben müsse.

Am 21. 03. 2011 empfahl uns der der RA, Chr. Albr., nach Sichtung aller Unterlagen, die Exhumierung von Susan über den griechischen Rechtsanwalt zu beantragen und Susan nach Berlin zu überführen. Das hatten wir bereits seit 2007 versucht zu erwirken - es wurden Anträge gestellt, in beiden Ländern -  die Schwierigkeiten wurden hier bereits benannt.

  • AZ RA Chr. Albr.: 2170/11 mo D1/444-11

Am 24. 03. 2011 fragte ich beim griechischen RA schriftlich nach, „… haben Sie in meinem Auftrag schon einen Antrag auf Exhumierung von Susans Leichnam gestellt? Muss ich jetzt noch etwas machen? … Informieren Sie mich bitte, wie es weiter geht. Leider erhielt ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Da – aus Sicht der Angehörigen - Menschenrechte verletzt wurden, schrieb ich am 25. 03. 2011 das Deutsche Institut für Menschenrechte an und erkundigte mit bei Frau Dagmar Roth…-Deg…, ob meine verstorbene Tochter Menschenrechte hat, die ich als noch lebende Angehörige umsetzen kann. „…Oder, gibt es für Tote – bei laufenden Ermittlungen – keine Menschenrechte mehr.

  • Es erfolgte keine Antwort auf meine Anfrage. Allerdings nahm ich kurz danach für die Opferhilfeeinrichtung ANUAS e.V. an einer fachlichen Weiterbildung im Institut für Menschenrechte teil. Dort stellte ich anonymisiert die gleiche Frage. Die Akademikerin bestätigte mir, dass meine Tochter noch Rechte hat.

Am 27. 03. 2011 und 30. 03. 2011 erkundigten sich Dr. Chatzimarkakis und ich uns beim griechischen RA, wie der Stand der Exhumierung ist. Am 19. 04. 2011 fragt das Auswärtige Amt nach.

Zwischenstand-Info vom griechischen RA, V.G. an die Deutsche Botschaft Athen, Herrn M. Wät…19. 04. 2011:

„… Fall Waade … Wie gesagt, alles ist fertig trotzdem ich am Friedhof tagelang anrief und niemand abhob. Hab die Totengräber heute um 7 Uhr angerufen. Sie meinten, ja kreuzen Sie einfach eines Morgens so gegen 7 Uhr auf (!!!) um eine Losnummer zu ergattern und wir graben sie aus weil wir haben nur begrenzte Zeit f. die Exhumierungen… Termine Falschanzeige, gibt’s net. Einfach aufkreuzen und ausgraben lassen…“

Mein Schreiben an das Bundeskriminalamt, vom 20. 04. 2011:

Verbrechensfall Susan Waade 25./26. 06. 2007 in Griechenland /Athen

„… nachdem o.g. Verbrechensfall im Frühjahr 2010 in Griechenland niedergelegt wurde – Begründung: Formfehler, möchte ich Sie bitten, mich zu informieren, was von deutscher Seite weiter unternommen wird.

Ich habe 2010 einen Antrag auf Rechtshilfeersuchen bei der Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg gestellt und bis heute keine Antwort auf diesen Antrag erhalten. Des Weiteren ist der Leichnam meiner Tochter noch immer nicht überführt, obwohl mehrere Anträge in Deutschland und Griechenland seit 2007 durch mich gestellt wurden… Meine Strafanzeige „VD des Raubes“ ist gar nicht in Griechenland bearbeitet worden…“

  • Auf dieses Schreiben habe ich keine Antwort erhalten.
  • Eine Antwort erfolgte am 02. 05. 2011 an die Polizei und Staatsanwaltschaft Freiburg, mit dem Hinweis, dass die Mutter anfragt und das BKA ihr nicht geantwortet hat.

Am 27. 04. 2011 stellte ich einen Antrag beim Auswärtigen Amt, dass ein Kriminalbeamter bei der angedachten Exhumierung des Leichnams unserer Tochter anwesend ist. Die Empfehlung erhielten wir vom griechischen RA und dem deutschen RA. Es sollte darum gehen, dass Zeugen vorhanden sind, falls bei der Exhumierung durch die Friedhofsarbeiter durch unsachgemäße Arbeiten Schäden am Leichnam erfolgen. Wenn später bei einer möglichen Obduktion Schäden auftreten, könnten diese nicht auf die Exhumierung zurück geführt werden.

Am 03. 05. 2011 schrieb der Rechtsanwalt Gousanis an den Parlamentarischen Referenten André Glas…, von Dr. Jorgo Chatzimarkakis:

„… ich stellte mich heute Morgen um 7 Uhr an der Schlange an, um eine der heutigen Nummern zum Exhumieren zu bekommen, was mir auch gelang. Zu mir gesellten sich nur kurze Zeit später der Botschaftssekretär, eine Rechtsreferendantin und der BKA-Beamte. Durch geschickte Verwendung der Diplomatenausweise meiner Gesellschaft konnte ohne mäßiges Warten die Exhumierung begonnen werden gegen 10.00 Uhr, durch 2 Friedhofsbedienstete.

Man ist dann insoweit gekommen, den (verfallenen) Sargdeckel abzunehmen. Die Susan war in zwei ineinander gelegte Plastikfolien gewickelt worden und eine Verwesung fand nur beschränkt statt. Der Geruch war auch übermäßig stark ausgetreten. Die Exhumierung konnte in diesem Zustand nicht mehr fortschreiten und man hat die Susan wieder im Grab gebettet und die Friedhofsleitung hat eine Ruhe von 12 Monaten beordert.

Ich durfte danach die Exhumierungskosten i.H. v. 206 EUR begleichen und gegen 11.30 Uhr ging man vom Friedhof weg und auseinander…“

Ich war absolut fassungslos, dass meine Tochter zum 2. Mal unter griechischer Erde beigesetzt wird, ohne meine Erlaubnis.
Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass der Leichnam, wenn er exhumiert ist, nach Deutschland überführt wird. Dafür hätte ich mir eine entsprechende Beratung von den Behörden gewünscht. Äußerungen von deutschen Rechtsanwälten und Freunden "... flieg rüber, buddel sie aus und bringe sie selber nach Deutschland ..." habe ich als nicht guten Ratschlag empfunden. Spätestens auf dem Flughafen hätte ich Probleme bekommen.

Die deutschen Anwälte ermahnten mich, dass ich dem Auswärtigen Amt / Botschaft noch einmal ein Schreiben schicken sollte, wie unzufrieden ich über die Verfahrensweise der erneuten Beisetzung bin. Mein Schreiben sollte ggf. an griechische Behörden und unseren griechischen RA weitergeleitet werden. Das tat ich dann auch.

Also teilte ich meinen Unmut und mein Unverständnis wieder dem Auswärtigen Amt mit. Ich hatte das Gefühl, dass mein "Kessel" im Magen kurz vor dem Explodieren steht. Das alles war ein absoluter Albtraum!

Ich erteilte schriftlich in Deutschland und Griechenland ein Verbot der Entsorgung des Leichnams in einer Mörtelgrube.

Aus unserer Sicht und nach unserem realen Kenntnisstand hat sich die griechische Staatsanwältin strafbar gemacht und der Susan und ihrer Familie große Nachteile und Verluste verschafft. Aus dem Grund zeigen wir an!!!

Am 03. 05. 2011 erhielten der griechische RA und wir als Familie ein Schreiben des Parlamentarischen Referenten von Dr. J. Chatzimarkakis. Er bat um einen Gesprächstermin mit dem Staatssekretär Dr. Wolf-Rut… Bo… über den Fall der in Griechenland verstorbenen deutschen Staatsbürgerin Frau Waade. „… Es fanden bereits in der Vergangenheit zu dem Thema mehrere Gespräche statt…“

Der Staatssekretär Dr. Born hat mit dem Auswärtigen Amt über den langjährigen Fall Susan Waade gesprochen.
Da der griechische Rechtsanwalt V.G. telefonisch mitteilte, dass Familie Waade bisher keine Exhumierung beauftragt hat, sollte ich noch einmal deutlich machen, dass ich den griechischen Anwalt mandatiert habe, und sollte deutlich formulieren, worum es mir geht. Das tat ich zum wiederholten Male.

Natürlich haben die deutschen Behörden und Politiker unsere jährlichen Anträge, Bekundungen u.ä. zu unseren Wünschen geprüft. Diese sind mehrfach in unseren Unterlagen nachvollziehbar. Ich bin gefragt worden, warum unser griechischer Rechtsanwalt für uns diese, unsere Forderungen nicht nach griechischem Recht formuliert und beantragt. Ich konnte darauf keine Antwort geben. Wir konnten nur weiter vertrauen - was sollten wir sonst tun!? Alle deutschen Stellen waren über unsere Vorhaben informiert, später habe ich sogar griechische Behördenstellen involviert. Trotzdem ohne Erfolg. Es ist natürlich sehr leicht, der betroffenen Familie die Schuld für alles zu geben. Das ist sehr schlimm und für Menschen, die ein Gerechtigkeitsempfinden haben, nicht akzeptierbar!

Die Botschaft sprach mich vorsichtig noch einmal an, dass ich unseren griechischen RA V.G. anfragen sollte, ob er zwischenzeitlich den Antrag auf Exhumierung und Überführung entsprechend dem griechischen Recht gestellt hat. Auch das Büro Chatzimarkakis fragte nach --- ich wusste überhaupt nicht, was ich antworten sollte. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass ich die Handlungen blockiere, was ja nicht der Fall war.

Der griechische Rechtsanwalt unterbreitet einen Vorschlag, darauf wurde nicht reagiert, weder von deutscher noch von griechischer Seite. Als Familie konnten wir uns auch nicht vorstellen, dass das klappen könnte: der Leichnam sollte in einer Metallkiste mit einem Armeeflugzeug nach Deutschland überführt werden.

Am 24. 05. 2011 nahm ich erneut telefonisch mit dem BMAS – Ref. Vb2, Frau Wüch…-Tiet… auf. Ich schilderte ihr den bisherigen Stand und die damit zusammenhängenden Probleme, mit denen wir konfrontiert wurden. Sie teilt mit, dass das Justizministerium in Griechenland den Fall Susan Waade abgelehnt hat!!!.

Schriftlich Ihre Antwort: „… dieser ganze Ablauf ist einfach unglaublich menschenverachtend und macht mich sehr betroffen; ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll…“

„… Die Kollegin im griechischen Justizministerium hat mir mitgeteilt, dass ein Entschädigungsantrag u.a. erst dann bearbeitet werden kann, wenn das Strafverfahren gegen den Täter rechtskräftig und mit Schuldspruch abgeschlossen ist – oder das Verfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Danach müssen die Opfer noch auf zivilrechtlichem Wege versuchen, vom Täter eine Entschädigung zu erhalten. Erst wenn auch dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, kommt eine staatliche Entschädigung in Betracht.

  • Dr. Chatzimarkakis wurde darüber ebenfalls informiert.

Am 17. 06. 2011 stellte ich privat einen schriftlichen Antrag auf Rechtshilfe an den Fachbereich Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die Antwort kam ziemlich schnell, am 20. 06. 2011, vom Rechtsanwalt Marc Hä… - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD – Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe – Fachbereich Rechtshilfe, Bern:

Es wird der Eingang meines Schreibens bestätigt.

„… Aus Ihrem Schreiben gehen Ihre Bemühungen betreffend Exhumierung, Obduktion und Überführung Ihrer in Griechenland im Jahr 2007 getöteten und dort bestatteten Tochter hervor. Ebenfalls ist der Korrespondenz zu entnehmen, dass Sie hiermit „… von deutscher Seite einen Antrag um Rechtshilfe…“ beim Schweizerischen Bundesamt für Justiz – Fachbereich Internationale Rechtshilfe in Strafsachen stellen…“

„… Als Antwort auf Ihr Schreiben können wir Ihnen mitteilen, dass das Schweizerische Bundesamt für Justiz für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zuständig ist. Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betrifft die zwischenstaatlichen Beziehungen. Basierend auf einem Ersuchen der ausländischen Strafverfolgungsbehörden (nicht hingegen wie im vorliegenden Fall, ausgehend von Privatpersonen) an die schweizerischen Behörden, oder umgekehrt, können Beweismittel für den ersuchenden Staat erhoben werden. Für Ihr Anliegen sind wir deshalb nicht zuständig…“

Auch das LKA in Berlin wurde in den Fall involviert. Das Auswärtige Amt beauftragte mich, mich an das LKA zu wenden. Am 23. 06. 2011 schrieb ich an das LKA – Präventionsstelle und teilte die Aktivitäten mit und leitete Anhänge meiner Anträge weiter, auf Exhumierung * Obduktion und Überführung. Auch hier bat ich um Hilfe und Unterstützung. – keine Reaktion!

Also wendete ich mich erneut an das griechische Justizministerium mit Bitte um Unterstützung.

Ein sehr überraschendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Freiburg erreichte mich am 28. 06. 2011. Der Staatsanwalt, Herr Vill… teilt mit, dass er keinerlei Antwort auf seine Anfrage in Griechenland erhalten hat. Ich hatte ihm mitgeteilt, dass ich Unterlagen aus Griechenland habe, die ich ihm in Kopie zur Verfügung stellen würde. Auch die Fotos vom Auffinden des Leichnams waren ihm nicht bekannt.

Jetzt wurde wirklich durch die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Antrag auf Rechtshilfeersuchen nach Griechenland gestellt.

So hätte ich mir die Kommunikation von Anfang an vorgestellt.

Am 21. 10. 2011 bot ich dem Staatsanwalt an, ihm alle Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellten. Er nahm das Angebot am 26. 10. 2011 an, mit Nennung des Kostenerstattungsanspruchs.

In der Opferhilfeorganisation ANUAS haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet und gemeinsam intensiv kopiert, alles was nicht in der Akte der Staatsanwaltschaft war, was wir aber aus Griechenland geschickt bekommen haben. Es wurde eine Nachtarbeit. Die Kopier-Kosten wurden, wie angeboten an den ANUAS überwiesen, die Portokosten wurden abgelehnt, diese wurden dann nach Vorstandsbeschluss von Spendengeldern bezahlt.

Natürlich haben wir gehofft, dass danach etwas von Seiten der Staatsanwaltschaft unternommen wird. Außer einer erneuten Niederlegung und wieder viele Streitschreiben hin und her --- in welchen mir vermittelt wurde, dass der längere Arm bei der Staatsanwaltschaft liegt -- passierte nicht mehr. Irgendwann habe ich von dem Oberstaatsanwalt nichts mehr gehört.

Es war wirklich fast nichts in der Akte der Staatsanwaltschaft enthalten. Irgendwie tat mir der Staatsanwalt leid. Zwischenzeitlich konnte ich erkennen, dass er sich bemüht hat, Unterlagen aus Griechenland zu erhalten. Ich konnte es nicht glauben, dass das nicht geklappt haben sollte und habe oft unterstellt, dass die Bemühungen nicht ausreichend vorhanden waren. Allerdings muss ich auch wieder rügen: der Staatsanwalt hätte den Kontakt zu meinem Anwalt halten können, denn die Unterlagen habe ich auch alle von der Stelle erhalten.

Nachdem ich mich ja schon einige Male (2008 und 2010) an Dr. Mark Benecke gewandt habe, schrieb ich ihn am 28. 07. 2011 erneut an und teilte mit, was jetzt passiert ist. Er bzw. seine Mitarbeiterin antwortete:

Das hörte sich alles gut an und voller Elan machte ich mich auf den Weg, die Hinweise von Herrn Dr. Benecke zu befolgen.

Den Weißen Ring habe ich erneut kontaktiert und das Schreiben von Dr. Benecke geschickt. Da Dr. Benecke Mitglied in der Opferhilfeeinrichtung Weißer Ring ist, hätte ich mir wirklich Hilfen erhofft. Wie vorher auch, hat der Weiße Ring nicht einmal geantwortet.

Auch ein Versuch telefonisch nachzufragen, bleib erfolglos: "... der verantwortliche Vertreter würde sich melden ...". Also habe ich mich an die Bundesgeschäftsstelle des Weißen Ringes gewandt -- immerhin war es ja wichtig, was uns betraf. Dort erhielt ich die Antwort: "... Wenden Sie sich an den Vertreter Ihres Wohnbezirkes, die Angaben finden Sie im Internet. Die Bundesgeschäftsstelle des Weißen Ringes ist dafür nicht zuständig..." Ich war erneut fassungslos. Wenn ich das Jemanden erzähle, glaubt mir das keiner.
Ich habe dann Dr. Benecke die Antwort des Weißen Ringes, seiner Organisation, mitgeteilt.

Dann habe ich das Auswärtige Amt, die Deutsche Botschaft, das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (auf deutscher Seite) ... und den griechischen Rechtsanwalt, das griechische Justizministerium (auf griechischer Seite) informiert und das Schreiben von Dr. Mark Benecke zugesandt. Die griechischen Behörden haben mir mitgeteilt, dass diese Form der Untersuchung des Leichnams nicht erlaubt wird, weil die Gefahr für die Bevölkerung zu hoch sei, es sei in Griechenland ja sehr heiß.

Die deutschen Behörden teilten mit, dass unser griechischer Anwalt V.G. dafür zuständig sei, dieses zu beantragen, nach griechischem Recht.
Ich habe dann in Deutschland versucht einen guten Rechtsanwalt zu finden ... sorry, während ich das schreibe, muss ich schmunzeln: Wer oder was ist ein guter Rechtsanwalt??? Innerhalb der letzten Jahre könnte ich mich nicht erinnern, wer auf diese Formulierung passen würde und wen ich empfehlen würde.
Trotzdem habe  ich etliche persönliche und telefonische Versuche unternommen, einen Anwalt zu finden, der sich um unsere Belange und Wünsche kümmert. Fast alle haben mitgeteilt, dass der Fall sehr kompliziert sei, sie sich in die Jahrgänge vorher einlesen müssten und natürlich als deutsche Anwälte - mit deutschem Recht - nicht in Griechenland agieren könnten.

Naja, diese Auskunft war mir ja bekannt: Das erste, was mir die Deutsche Botschaft in Athen mitgeteilt hat war, dass ich einen deutschen und einen griechischen Anwalt benötigen würde, so das die jeweils nationalen Rechte angewandt werden könnten.

Also teilte ich meine neuen Kenntnisse gesammelt in einer Mail an Dr. Benecke, bzw. Dr. Reibe mit:

Auch das BMAS informierte ich über den aktuellen Stand.

Am 09. 08. 2011 teilt mit das BMAS – Referat Vb2 – Grundsatzfragen und Leistungsrecht der Sozialen Entschädigung, Internationale Fragen, Frau Wüch…-Tiet… mit:

„… Die EU-Kommission plant eine Revision der EU-RL 2004/80/EG möglicherweise noch in diesem Jahr. Um dieses Vorhaben voranzutreiben, habe ich vor 6 Wochen in Brüssel an einer Sitzung teilgenommen. Insgesamt halte ich die nationalen Entschädigungssysteme der EU-Mitgliedsstaaten und die gedanklichen Ansätze dahinter für so unterschiedlich, dass es schwierig sein wird, einen sinnvollen Konsens herbeizuführen…“

„… Griechenland hat übrigens aus Haushaltsgründen keinen Vertreter nach Brüssel entsandt. Ich habe u.a. vorgetragen, dass Antragsteller bei den griechischen Finanzbehörden zuerst 100 EUR in bar (!!!) einzahlen müssen, bevor ihre Opferentschädigungsangelegenheit bearbeitet wird. Dies hat mir die neue Kollegin im griechischen Justizministerium vor kurzem mitgeteilt. Auch kann dort über eine staatliche Entschädigung erst dann entschieden werden, wenn der Täter sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilprozess rechtskräftig verurteilt worden ist. Ich gehe davon aus, dass das lange dauern kann…“

„… Meine Ausführungen über die Missstände und Defizite haben die anwesenden Beamten der EU-Kommission mitunter doch etwas fassungslos gemacht. Deshalb empfehle ich deutschen Opfern auch immer, ihre konkreten Erfahrungen mit Entschädigungsregelungen anderer Mitgliedstaaten direkt der EU-Kommission zuzuleiten und um Stellungnahme zu bitten. Nur durch ständige Unterrichtung der zuständigen Behörden können wir erreichen, dass sich etwas bewegt…“

  • Ich muss gestehen, dass ich alle Vorgänge an die EU weitergeleitet habe und nicht wirklich eine Stellungnahme erhalten habe, die Änderungen anstreben. Dabei geht es nicht nur um Einzelfälle, sondern auch Erfahrungen der Opferhilfeeinrichtung ANUAS e.V.

Ich kontaktierte am 10. 09. 2011 erneut den Bundesminister für Justiz, Wolfgang Schäuble und bat um Unterstützung in Form von Information und Aufklärung. Leider erhielt ich wieder keine Antwort.

Am 12. 09. 2011 habe ich mich, wie das BMAS vorgeschlagen hatte, an Just-Criminal-Justice, Herrn Oliv… Te… und schilderte die langjährigen Problemfälle auf verschiedenen Ebenen.

Am 22. 12 2011 kam dann die Antwort:

„… Nach sorgfältiger Analyse Ihres Schreibens muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Europäische Kommission nicht berechtigt ist, konkret in Ihrem Fall einzugreifen. Allein die Mitgliedstaaten sind für die tägliche Verwaltung der Justiz zuständig…“

„… Ich hoffe jedoch, dass sich zumindest für die Zukunft die Lage von Kriminalitätsopfern in Europa verbessern wird. Der Einsatz für die Rechte der Opfer ist eine unserer wichtigsten Prioritäten. Am 18. Mai 2011 hat die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der in allen EU-Ländern Mindeststandards in Bezug auf Rechte und den Schutz der Opfer von Verbrechen und für die Opferhilfe gelten, insbesondere auch bei im EU-Ausland begangenen Verbrechen. Der Vorschlag wird gerade zwischen dem Ministerrat und den Europäischen Parlament verhandelt und wir gehen davon aus, dass die neuen Mindeststandards ab ungefähr 2015 in ganz Europa gelten müssen.

Am 16. 11. 2011 habe ich mich an einen Rechtsanwalt für Europarecht gewandt, mit der Bitte, mich im Fall vor dem EUGH zu vertreten. RA D. Hagm… teilte mit, dass im Fall noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Nach einem kurzen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Freiburg lehnte er das Mandat ab, ohne weitere Erklärung.