2016

Ich hatte in den Jahren ab 2007 persönlich mehrfach das Gefühl, dass im Tötungsfall an meiner Tochter etliche Menschenrechte verletzt wurden.

Als betroffene Mutter, aber auch als Vorsitzende der Opferhilfeorganisation, des Bundesverbandes ANUAS e.V. nahm ich an einem Schulungs- und Beratungsangebot für Verbände durch das Deutsche Institut für Menschenrechte teil – „Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können“.

Die Referentin, Frau Dr. Nina Althoff erklärte deutlich, welche Rechte Vereine haben, wenn Menschenrechte verletzt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Sitz in Berlin schützt und fördert die Menschenrechte in Deutschland. Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, angewandte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.

Seit 2009 ist die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

Ich habe mich mehrfach an das Institut für Menschenrechte gewandt und den Fall der Susan Waade geschildert. Ich habe keinerlei Gehör und Hilfen erhalten. Während der Weiterbildung hörte sich alles sehr einfach und logisch an, in der Realität sah es anders aus.

Ein befreundeter Journalist informierte mich über einen Sachverhalt in Baden-Württemberg. Da dieser Journalist unseren Fall von Anfang an kennt, fragte er mich, ob dass ggf. ein Staatsanwalt sei, den ich kennen würde.
Ich wußte es nicht. Allerdings habe ich sehr lange keine Antworten mehr von meinen bisherigen Ansprechpartnern erhalten, so dass ich sofort die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe schriftlich kontaktierte und nachfragte, ob es sich bei der Staatsanwaltschaft in dem Beitrag um den Staatsanwalt handeln würde, der meinen Fall seit Jahren "bearbeitet".

Ich dachte, ich würde eine Verleumdungsklage erhalten oder gar keine Antwort .... nein, man teilte mir mit, dass ich mich mit meiner Anfrage an die Staatsanwaltschaft in Freiburg wenden solle. Das tat ich, habe leider keine Antwort erhalten.

Fazit: Je mehr Weiterbildungen und Informationen ich erhalten habe, umso mehr war mir klar, dass es kaum Hilfen für Mit-Opfer gibt.

Unser deutscher Rechtsanwalt V.L. war auch in diesem Jahr mit dem Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt.
Es gingen wieder Schriftsätze hin und her. Der Deutsche Bundestag beschuldigt mich --- eigentlich werde ich ja von meinem Anwalt vertreten, der die rechtliche Kompetenz besitzt --- dass ich von falschen Voraussetzungen ausgehen würde. Schriftsätze aus den Vorjahren sind rechtsverbindlich, der Deutsche Bundestag sagt "nein".
Jetzt also wieder Gericht

Jetzt kam eine Anfrage von einem Journalisten zum Informationsfreiheitsgesetz (IfG), dafür wurden Mandanten und Kanzleien gesucht, die Erfahrungen damit gemacht haben. Der Fall der Susan Waade und dem Petitionsverfahren im Bundestag wurde mit aufgenommen. Eine Information zum Ausgang der Recherchen habe ich nicht erhalten.

Im letzten Quartal 2016 erhielt ich über das soziale Netzwerk "Facebook" eine Anfrage als Vorsitzende der Opferhilfeorganisation ANUAS von dem Profiler St.H. Natürlich war mir der Profiler bekannt, der mich einige Monate vorher auch in seiner Kontaktliste mit aufgenommen hat. Er teilte mir mit, dass er beabsichtigt, ein neues Buch zu schreiben. Bisher habe er sich immer nur um die Täter gekümmert, jetzt möchte er sich mehr den Opfern widmen. Ich war natürlich sofort interessiert. Er sprach mich an, ob ich ihm Betroffenenangehörige vermitteln könnte. Zuerst glaubte ich, dass er mich privat anschreiben wollte, weil der Fall meiner Tochter ja bekannt war und ist. Doch als er mich ansprach, dass ich ihm die Betroffenenkontakte vermitteln solle, war ich mir klar darüber, dass er sich an mich als Vorsitzende des ANUAS gewandt hat. Ansonsten hätte er ja sicherlich viele Kontakte im Internet finden können, die betroffen sind.

Ich erklärte dem Profiler, dass ich generell keine Vermittlungen von Betroffenen vornehmen werde, er könne aber gerne ein Kurzkonzept über sein Anliegen, einschließlich seiner Kontaktdaten an mich schicken, ich würde diese dann an ca. 150 Betroffene im versteckten E-Mail-Verteiler weiter leiten. Den Betroffenen steht dann frei, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Er erstellte ein gutes Konzept. Bevor ich dieses an die Betroffenen geschickt habe, wurde der übliche Werdegang eingehalten: Die Anfrage wurde im Vorstand besprochen und auf der nächsten Vorstandssitzung beschlossen.

Wir waren beim ANUAS sehr an einem kriminalpräventiven Projekt im Interesse der Betroffenen interessiert. Das Vertrauen war auch vorhanden, weil ja doch einige Arbeiten vom Profiler zumindest namentlich bekannt waren. Außerdem war in der Projektskizze die Telefon-Nr. der Arbeitsstelle/Polizeidienststelle zur Kontaktaufnahme angegeben. Wer sollte jetzt noch zweifeln? Wir werden sehen, wie es weiter geht.

Projektskizze (105,3 KiB)

Das Thema „Profiler“ sollte mich noch einige Jahre begleiten. Der Begriff „Profiler“ ist kein geschützter Begriff. Jeder darf sich „Profiler“ nennen. Das war mir vorher nicht so bewusst.