2021
In diesem Jahr setzt der SWR seine Kompetenzen weiter um, um zwingend den Film des Profilers "Spurenleser" weltweit auszustrahlen.
Trotzdem die neuen Fakten, die bekannt wurden an den SWR und die Anwälte weiter geleitet wurden, hatte ich den Eindruck, dass diese ignoriert wurden.
Alles Neue und Wichtige dieses Jahres -- nachfolgend:
Auf Grund einer Weiterbildung, auf der ich privat mit einem Strafrechtler über die Aktionen in unserem Fall sprach, empfahl er mir eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Staatsanwalt einzureichen. Auch das habe ich dann probiert.
Am 08. 04. 2021 schickte ich eine Anzeige an den leitenden Oberstaatsanwalt, Herrn D… Inh…, gegen den Oberstaatsanwalt, Herrn R…, wegen Rechtsbeugung – dauerhaften Nichtbearbeiten einer Sache (Untätigkeit als Staatsanwalt) – bezogen auf den mutmaßlichen Mord an meiner Tochter, Susan Waade.
Am 17. 05. 2021 erfolgte eine Antwort:
„… Der Strafanzeige vom 08. 04. 2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben …“
Dem habe ich am 27. 05. 2021 widersprochen
- AZ: 300 Js 11753/21 – Staatsanwaltschaft Freiburg
Am 15. 06. 2021 erhielt ich eine Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – Generalstaatsanwalt:
„… Nach Ergebnis meiner Überprüfung gebe ich ihr keine Folge…
Die Beschwerde ist als Sachbeschwerde gemäß § 172 Abs 2, S. 3 StPO unzulässig. Denn Sie sind nicht „Verletzter“ im Sinne dieser Vorschriften. „Verletzter“ ist, wer durch die behauptete Tat – ihre tatsächliche Begehung unterstellt – unmittelbar in einem eigenen Rechtsgut beeinträchtigt ist. Der Tatbestand der Rechtsbeugung schützt zwar neben der innerstaatlichen Rechtspflege auch die Verfahrensbeteiligten, etwa eine Prozesspartei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. 05. 1998, 2 WS 51/98). Die Erstattung einer Strafanzeige begründet keine solche Verfahrensbeteiligung…“
- AZ: 35 Zs 1124/21 – Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – Der Generalstaatsanwalt
Am 27. 05. 2021 habe ich mich an das Justizministerium für Europa Baden-Württemberg gewandt „Anzeige wegen Rechtsbeugung / Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg, Freiburg“
Eine Antwort folgte am 18. 06. 2021: Da die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe mit dem Fall zur Zeit befasst ist, sieht das Ministerium der Justiz und für Migration keinen Anlass, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
- AZ: JUMRIII-E-1402-33/1210 – Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- AZ: JUMRIII-E-1402-33/1210/6
- AZ: JUMRIII-E-1402-33/1210/8
- AZ: JUMRIII-E-1402-33/1210/10
Am 21. 07. 2021 erhielt ich eine Mitteilung zu einem Ermittlungsverfahren gegen drei Staatsanwälte in Freiburg, welche ich vorher wg. Rechtsbeugung angezeigt habe.
Bereits am 26. 07. 2021 kam dann die Mitteilung:
„ … Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen…“
- AZ: 800 Js 23201/21 – Staatsanwaltschaft Freiburg
Am 23. 09. 2021 habe ich eine Anzeige zum griechischen Premierminister, wegen Verletzung von EU-Recht (Menschenrecht, Opferrecht … u.a.) in Griechenland „Anzeige wegen Rechtsbeugung“ verschickt.
Darauf erfolgte keine Antwort!
Unser griechischer Rechtsanwalt V.G. unterrichtete uns über Parallelfälle zu unserem Fall. Er sah es als notwendig an, dass wir mit dem Fall Susan an den EUGH gehen.
Das Buch von Axel Petermann "Im Auftrag der Toten" ist erschienen --- In dem Buch berichtet er u.a. über den Fall unserer Tochter, unter anonymen Namen -- was ich völlig in Ordnung finde und was von uns gewünscht war.
Impressionen aus Griechenland, fotografiert von Axel Petermann: