2018

Ich war nach wie vor daran interessiert, auf Ungerechtigkeiten, fehlerhaften Umgang mit Betroffenen = Mit-Opfern sowie Gesetzeslücken hinzuweisen. Für betroffene Angehörige sind diese Fragen sehr wichtig. Nach einer gewaltsamen Tötung geht es oft nicht alleine nur um die sogenannte "Trauerbewältigung", die ja keine Krankheit sei. Wer mit einer Trauer nicht klar kommt und diese nicht bewältigen kann, der müsse in eine Verhaltenstherapie. ---- So ein Quatsch!
Betroffene Angehörige haben oft so viele Erfahrungen machen müssen mit fehlender Fairness, Diskriminierungen, Stigmatisierungen, Ungerechtigkeiten und Ignoranzen. Die Mit-Opfer haben die Erwartungshaltung, dass sie Hilfen erhalten von den Menschen * Behörden * Einrichtungen, die eigentlich helfen könnten. Angehörige gehen davon aus, dass diese Anlaufstellen Ahnung * Kenntnisse * Fachwissen haben um optimale Hilfen anbieten zu können. Betroffene machen irgendwann Abstriche und gestatten Fachleuten, dass sie sich ja nicht vorstellen könnten, was gebraucht wird, welche Hilfen nötig sind, weil die Nichtbetroffenen solch einen Schicksalsschlag nicht erlebt haben.

Es ist erstaunlich, mit welcher Arroganz viele Fachleute den Betroffenen entgegentreten, - Betroffene, welche einen massiven Leidensdruck nach einer gewaltsamen Tötungserfahrung gemacht haben.
ANUAS setzt sich seit Jahren dafür ein, die "Fachkompetenz" und die "Betroffenenkompetenz" zusammen zu bringen. Es ist wichtig, dass Betroffene von der Fachkompetenz lernen ... aber, es ist genauso wichtig, dass Fachkompetenz von der Betroffenenkompetenz lernt. Natürlich darf auch nicht vergessen werden, dass auch unter der Betroffenenkompetenz Menschen existieren, die hochstudierte Fachleute sind. Jeden Menschen kann ein Schicksalsschlag treffen, dass ein Angehöriger gewaltsam zu Tode kommt.

Das kriminalpräventive Projekt mit dem Profiler St. H. wurde im Leitfaden für Gewaltopfer und Angehörige mit aufgenommen.

Eine ANUAS-Arbeitsgruppe „Opferrechte“ gab es bereits seit 2017 und sollte durch Fachkompetenzen erweitert werden.

Profiler Stephan Harbort zum kriminalpräventiven ANUAS-Projekt, am Beispielfall Susan Waade – Auswertung der Recherchen

Der Profiler St. H. hat mir mitgeteilt, dass er am 30. oder 31. 01. 2018 einen Auswertungstermin zu seiner Recherchearbeit aus dem Jahr 2017 durchführen möchte. Wir haben uns für den 31. 01. 2018 entschieden. Ich wollte mit den ANUAS-Mitgliedern des ersten Treffens 03-2017 diesen Termin besprechen, damit möglichst alle anwesend sind. St. H. hat geblockt und geäußert, dass das Treffen nicht in der ANUAS-Geschäftsstelle, sondern im ABACUS-Tierpark-Hotel stattfinden sollte und ohne die ANUAS-Mitglieder. Ich war sehr irritiert und habe das nicht verstanden. Mein Einwand, dass es sich doch um ein ANUAS-Projekt handeln würde, wurde überwiegend ignoriert, mit der Bemerkung "... das ist doch sehr privat ...". Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass das Gespräch öffentlich gedreht wird. Ich ging davon aus, dass wir vorerst ein privates Auswertungsgespräch haben werden.

Im Hotel werde ich mit dem bekannten Drehteam konfrontiert. Ich sollte Wechsel-Oberbekleidung mitbringen, damit ich in den Ausstrahlungen später verschiedene Oberteile trage. Das war mir zum damaligen Zeitpunkt alles unklar und unverständlich. Später habe ich diese Vorgehensweise subjektiv als Betrug gesehen --- es sollten "mehrere Drehtermine" aufgezeigt werden.

Der Profiler St. H. war an dem Tag völlig anders. Ich hatte den Eindruck, eine völlig andere Person vor mir zu haben. Er konnte mich überhaupt nicht ansehen, hielt meinem Blick nicht stand und sein vermutlich "schlechtes Gewissen" hat ihm wohl selber nicht gefallen. Sämtliche Alarmglocken in mir schrillten ... hier war etwas nicht in Ordnung ... VORSICHT!

Nach einem kurzen Einführungsgespräch ... ich fragte den Profiler mehrmals, ob er fehlerhafte Aktivitäten in den Ermittlungen in Deutschland und Griechenland feststellen konnte ... wich St. H. mir aus "... warte mal, man kann nicht genau sagen, ob es Mord oder Suizid war, es steht 50 - 50 ... komm mal mit zum Drehort, dort werde ich alles aufklären ...". Ich hatte gar nicht die Frage ob Mord oder Suizid gestellt. Ich bezog mich eigentlich auf die Absprache von 03-2017, dass fehlerhafte, fehlende, schlechte Ermittlungen in Deutschland und Griechenland aufgezeigt / nachgewiesen werden sollte.
In dem Moment war ich mir 100% sicher, dass hier etwas nicht stimmt --- ich sollte hintergangen werden. Es bestand ausschließlich kommerzielles Interesse!

Dieses sollte sich bestätigen: der Profiler St. H. hat bei einem Live-Dreh von seinen Ergebnissen berichtet. Er sprach von völlig anderen Unternehmungen, es ging in eine völlig andere Richtung, als besprochen war. Als ich zwischenzeitlich Fragen stellte, weil einige Erklärungen völlig falsch waren - nach vorliegenden amtlichen Dokumenten (diese blieben völlig unberücksichtigt). unterbrach St. H. den Dreh -- ein Kameramann teilte mit, dass der Akku leer sei und er diesen auswechseln müsse. Das war unmöglich. Wir hatten gerade angefangen ... und ein Akku wurde in der Zwischenzeit nicht ausgewechselt, das habe ich beobachtet.
Der Profiler St. H. rügte mich mit einem sehr scharfen Ton, dass ich gefälligst nicht dazwischen reden solle, wenn er seine Auswertung vornimmt. Ich könne im Anschluss, nach dem Dreh meine Fragen stellen, die er versuchen würde, zu beantworten.

Ich war schockiert. Ich habe das "wahre Gesicht" des Profiler kennen gelernt - meine subjektive Feststellung: arrogant, frech, vorlaut, ungerecht, unqualifiziert und sehr sehr mies und unfair!

Sicherlich sind meine Feststellungen sehr emotional, das mag sein. Doch, wenn man ungerecht behandelt und belogen wird, dann nehmen die Emotionen Überhand. Das finde ich aber auch in Ordnung, denn auch ich bin kein Roboter.

Wirklich schwer geschockt hörte ich mir den "Spaß" ziemlich teilnahmslos bis zum Ende an. Ein Gespräch im Anschluss war nicht mehr möglich, der Profiler war weg -- das Kamerateam schaute mich mitleidsvoll an. Ich wollte nur noch raus. Ich hatte so etwas .. so eine Art und Weise noch nie erlebt.

Es fanden noch etliche Kommunikationen (Telefonate * E-Mail-Nachrichten * private Nachrichten über soziale Netzwerke) statt. Es war nicht möglich, mit dem Profiler vernünftig zu dem Thema zu sprechen. Er vermittelte in allen Gesprächen, dass er eine große Fachkraft sei und nur er recht hätte und eigentlich nichts anderes hören wolle. Abschließend wurden Sprachnachrichten geführt, in denen St.H. der Familie, speziell mir persönlich unterstellte, dass "... wir andere Hilfen benötigen würden, die Hilfen, die wir benötigen, könne er nicht leisten, er sei Kriminalist ..." Diese abwertende Art und Weise habe ich als sehr schlimm und diskriminierend empfunden. Ich habe daraufhin keine Versuche mehr unternommen, mit Herrn St. H. zu kommunizieren.

Zu den späteren Gerichtsverhandlungen ist keine der Gegenparteien jemals erschienen. Ein persönliches Erscheinen ist von den Richtern zu keiner Gerichtsverhandlung angeordnet worden.

Produktionsgesellschaft Casei Media und Fernsehsender SWR

Mir wurde mitgeteilt, dass der Film ausgestrahlt werden würde - wahrscheinlich zum Ende des Jahres. Der Film müsste noch bearbeitet werden. Mir war ja vorher zugesichert worden, dass alles mit mir besprochen werden würde und ich natürlich auch den Film vorher sehen dürfte.
Das war auf meine Anfrage alles nicht mehr möglich. Die Filmgesellschaft Casei Media kannte ich bis zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht. Ich wusste auch nicht, dass hier noch eine spezielle Filmgesellschaft mit drin hängt. Also habe ich recherchiert:

Ex-Spiegel-TV-Chef gründet eigene Produktionsfirma
Ein Jahr nach seinem Ausstieg aus der Geschäftsführung von Spiegel TV meldet sich Cassian von Salomon zurück: Er hat die TV-Produktionsfirma Casei Media GmbH gegründet. Gleichzeitig startete von Salomon die Beratungs- und Produktionsfirma Cas-film.

Ich nahm Kontakt mit dieser Filmgesellschaft auf. Der Herr von Salomon wirkte auf mich recht belustigt und teilte mir mit, dass sie damit nichts zu tun hätten, der SWR sei der Auftraggeber und sie (Casei Media) seinen nur der ausführende Part. Ich habe nichts mehr verstanden. Herr von Salomon bot mir an, dass ich einen Antrag auf vorherige Sichtung des Filmes stellen könne, er wolle diesen dann an den SWR weiter leiten. Er könne sich zwar nicht vorstellen, dass ich den Film vorher sehen könnte, aber er würde alles tun, damit es klappt. Warum sich mir der Magen bei dem Gespräch umgedreht hat, kann ich heute gut verstehen.
Also, genau das tat ich dann auch: ich stellte einen höflichen Antrag an den SWR auf vorherige Sichtung des Filmes. Ich bezog mich darauf, was vorher mit den Redakteuren, dem Profiler abgesprochen war ... Wie erwartet erhielt ich eine Ablehnung. Die Filmgesellschaft Casei Media zog sich ab dem Zeitpunkt komplett raus, es kamen - wenn überhaupt - nur kurze Antworten.

Zwei Redakteurinnen für die Produktionsgesellschaft Casei Media

Ich wendete mich vertrauensvoll an eine Redakteurin, S.W. Wir trafen uns noch einmal im ABACUS-Tierpark-Hotel und sprachen über die Situation. An dem Tag ging es aber noch um den beabsichtigten Film --- ANUAS hatte mich beauftragt, mit ihr auch ein gesundheits- und kriminalpräventives Projekt zu besprechen, welche wir über eine Stiftung beantragen wollten. Unser Sohn Mirco, der älteste Bruder von Susan war bei dem Gespräch noch kurz dabei und berichtete zum Film, von seinen Eindrücken zum Leben seiner Schwester ... Dann verabschiedete sich unser Sohn. Am Restabend wurde dann nur noch über das geplante ANUAS-Projekt gesprochen.

Im Mai 2018 trafen sich die zwei Redakteure und ich uns in einem netten kleinen Restaurant in Berlin-Friedrichshain. Es ging um das ANUAS-Projekt, die Vorschläge der Redakteure wurden besprochen, waren nicht so, wie ANUAS sich das vorgestellt hat und wir haben das Projekt gecancelt. Später erzählten die Redakteure, dass uns die Kosten zu hoch waren. Das entsprach nicht den Tatsachen, denn das Projekt musste erst eingereicht werden. Ein Jahr später hat eine andere Filmgesellschaft das Projekt umgesetzt und die Kosten, die doppelt so hoch waren, wie von den Redakteurinnen von Casei Media vorgeschlagen, wurden bewilligt.

Ein weiteres, viel wichtigeres Gespräch an diesem Tag in dem Restaurant: Thema Susan und der Film von Casei Media und SWR. Die eine Redakteurin, S.W. -- der ich eigentlich bis dahin sehr vertraut habe -- war sehr liebsäuselnd und meinte, dass der Film so gut sei, dass jeder Zuschauer sich gut ein Bild machen könne, dass nicht korrekt ermittelt wurde und dass es immer noch die Meinung halb - halb stehen würde (Mord-Suizid). Die andere Redakteurin, A.Pf. -- die bisher eigentlich sehr ruhig und zurückhaltend wirkte --- reagiert sofort, sehr nüchtern und sagte "... naja, ich denke schon, es kommt sehr deutlich rüber, dass hier ein Suizid vorliegt ...". Auf meine Frage, ob das deutlich bewiesen sei, Ermittlungsfehler aufgezeigt  und im Film ausgestrahlt wird, blickte sie peinlich berührt runter.

Für mich stand fest, ich musste unbedingt den Film vorher sehen.
Alle Versuche, den Film im Vorfeld zu sehen, Kenntnis davon zu bekommen, verliefen ins Leere. Auf allen Kanälen in Deutschland und Griechenland wurde der Film "Spurenleser - Tod in Athen" angekündigt und beworben. Wie kann das möglich sein, dass ein öffentlich rechtlicher Fernsehsender so etwas erlaubt und eine betroffene Angehörige so hintergeht?

Ein Anwalt für Medienrecht

Ich habe mir einen Rechtsanwalt für Medienrecht, Chr. Z. genommen und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, dass der Film vorerst nicht ausgestrahlt wird und ich diesen erst zu sehen bekomme.
Leider habe ich wohl einen Anwalt erwischt, der noch nicht viel Erfahrung mit seinem Beruf hatte. Er war völlig entsetzt, als er die Unterlagen zum Fall sah ... allerdings war er emotional so nah an dem Fall, dass er das gesamte spätere Vorgehen auf eine sehr "sensible, emotionale Schiene" schob. Es wurde weniger berücksichtigt, dass es sich um ein kriminalpräventives Projekt der Opferhilfeeinrichtung ANUAS e.V. handelt, wofür ich den Fall meiner Tochter zur Verfügung gestellt habe --- es wurde vom Anwalt eher darauf konzentriert, dass ich so furchtbar leiden würde, weil ich mit dem Tod meiner Tochter nicht klar komme. Ich bin niemals so bei ihm aufgetreten, der Anwalt äußerte aber: "... ich kann mir gut vorstellen, wie Sie sich fühlen. Wenn ich daran denke, dass mir sowas passiert, ich würde damit überhaupt nicht klar kommen ...".
Ja, so ist das mit den subjektiven Meinungen und Interpretationen --- Geschehen / Abläufe werden in eine völlig andere Richtung geschoben.
In den Jahren 2019 - 2021 fanden etliche Gerichtsverhandlungen mit der rechtlichen Unterstützung dieses Anwaltes  statt. Die Kosten wurden von der RSV des ANUAS und meiner privaten RSV übernommen. Alle Gerichtsverhandlungen haben wir verloren. Dazu berichte ich in den einzelnen Jahrgängen extra und ziemlich ausführlich --- soweit die DSGVO dieses zulässt.
Der Anwalt für Medienrecht wollte weiter gegen den SWR, die Redakteure S.W. und A.Pfl., Casei Media und den Profiler St. H. klagen, ... bis zum obersten Gerichtshof.
ANUAS und ich privat haben dieses Ansinnen 2022 gestoppt und auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen verzichtet, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Rechtsanwälte des SWR sind so aktiv gegen Opfer vorgegangen -- dieses habe ich subjektiv als Mit-Opfer-Angehörige -- empfunden, dass es zum Schluß nicht mehr um eine Klärung der Fakten und Gerechtigkeit ging. Das Hauptziel der Gegenanwälte war es nur noch dem SWR Recht zu vermitteln und mögliche Schadensersatzansprüche zu verhindern. Es war mir persönlich nicht mehr wichtig diesen Streit mit dem SWR auszukämpfen. Für mich war es viel wichtiger, zu erkennen, wie korrupt und Opfer verletzend mit Menschen umgegangen wird, wie wenig Rücksicht auf Opfer genommen wird. Somit stellte ich den Antrag bei der Opferhilfeorganisation ANUAS e.V., den Rechtsstreit zu beenden und eher in der ANUAS-Arbeitsgruppe "Opferrechte" die Problemfelder der betroffenen Angehörigen aller Mordfälle und der Umgang von öffentlich rechtlichen Stellen und Einrichtungen zu beleuchten und Fehler aufzuzeigen.

Zwischenzeitlich lagen neue Beweise gegen die Aussagen des Profilers St. H. vor, so dass es nicht nötig war, weitere Kosten und weiteren Stress hinzunehmen.

Der Dokumentationsfilm „Spurenleser – Tod in Athen“ – falsche Aussagen

Der Film "Spurenleser - Tod in Athen" wurde am 05. 12. 2018 ausgestrahlt. Ich habe diesen vorher schon über die Mediathek abrufen können. Ich hätte niemals geglaubt, (meine subjektive Meinung) dass ein Profiler so inkompetent * unqualifiziert * manipulativ sein kann.
Ich hatte die Möglichkeit mit einigen Interviewpartnern zu sprechen, bzw. Informationen zu erhalten, die mich teilweise geschockt und teilweise gefreut haben:

  • die Psychologin, die im Film zu Worte kam teilte mit, dass sie sich ausgenutzt fühlt. Ihr wurde deutlich - als sie angefragt wurde - mitgeteilt, dass sie sich zu Suiziden bei jungen Frauen äußern solle. Im Fall des Filmes handelt es sich eindeutig um einen Suizid. (Diese Meinung wurde schon vor den Ermittlungen vom Profiler geäußert, bevor überhaupt Beweise vorlagen!)
    Wenn sie gewusst hätte, dass der Fall noch zweifelhaft ist, wäre ihre Antwort anders ausgefallen.
    Ich habe später in sozialen Netzwerken mit den Adminen der psychologischen Einrichtung  gesprochen. Diese wussten bereits Bescheid, haben sich bei mir entschuldigt, ihr Entsetzen über diese Vorgehensweise des Profilers ausgedrückt und haben umgehend die Werbebeiträge gelöscht. In der Uni, an der die Psychologin unterrichtete, wurden - lt. Aussage - umgehend alle Beiträge zu dem Fall entfernt.
  • Eine bekannte Fernseh-Kriminal-Psychologie, Ly. Be. äußerte: "... Frau Waade nimmt nur Kontakt mit Menschen auf, die sie in die Presse oder den Film bringen...". Ich kenne diese Frau durch soziale Netzwerke und durch zwei Telefonate. Ich habe mit ihrem ehemaligen Mann im Fall Susan Waade (ich habe in den Jahrgängen berichtet) mehrmals zu tun gehabt. Ich bin eine Berufskollegin .... wie kann so etwas möglich sein, dass solch Äußerung durch so eine Fachkraft fällt?!
  • Der Profiler St. H.: Diese Person hat sich jahrelang als Fachkraft in sozialen Netzwerken, auf seiner Webseite und in persönlichen Gesprächen dargestellt. Jeder gutgläubige Mensch hätte keinerlei Zweifel an der Fachkompetenz gehabt. Sicherlich, wer mit ihm persönlich zu tun hat (meine persönliche / subjektive Meinung) merkt schnell, dass man es mit einem cholerischen und unsicheren Menschen zu tun hat, der vielleicht auch seine persönlichen/privaten Problemchen hat (wie jeder Mensch). Festgestellt habe ich nicht nur Unsicherheiten, sondern auch eigene Befangenheit.
  • Der Rechtsmediziner, der im Film benannt wird. Ich kenne den Rechtsmediziner sehr gut, habe viele seiner Arbeiten gelesen und habe auch an Weiterbildungen teilgenommen. Der Profiler St. H. hat - erkennbar im Film -- den Rechtsmediziner mit irgendwelchen Fotos / Unterlagen konfrontiert und in einem gemütlichen Plausch hat er dem Rechtsmediziner suggeriert, dass das wohl ganz deutlich ein Suizid sei. Der Rechtsmediziner nickt bestätigend. Ich hätte mir ein rechtsmedizinisches fachliches Gutachten als Nachweis gewünscht. Worauf bezieht sich der Rechtsmediziner mit seiner vorgefertigten Meinung? Eigentlich weiß der Rechtsmediziner doch recht viel von dem Thema und ich schätze seine Fach-Kompetenzen sehr!
  • Der Co-Film-Kollege "Dr. Watson", St. G.: Mir wurde später durch den Profiler St. H. anklagend versucht deutlich zu machen "... der Mann ist mehrfacher Doktor, der hat Ahnung ..." Na und?! Was hat das damit zu tun? Wovon hat er Ahnung? Auch hier habe ich recherchiert. Der Fachmann hat teilweise auf völlig anderen Gebieten promoviert, hat von Kriminalistik bzw. Arbeit mit Mit-Opfern (subjektiv) Null-Ahnung - allerdings ist er in einer Hafteinrichtung tätig und beschäftigt sich mit Straftätern. Von Mit-Opfer, Angehörigen von Tötungsdelikten hat er wenig bis keine fachlichen Kompetenzen.

Der Film ist so schlecht in Deutschland und Griechenland aufgenommen worden, dass es viele Kritiken gab. Etliche Menschen haben sich schockiert an mich gewandt und gefragt, warum ich mir so einen Film bieten lassen würde.
Etliche Leser auf sozialen Netzwerken, speziell Facebook haben den Profiler St. H. konkret angesprochen und kritisiert. Alle Nachrichten / Chats, die sich sachlich aber negativ äußerten, wurden von St. H. sofort gelöscht. Viele Kontakte auf dem Facebook-Account des Profilers wurden gelöscht, weil sie Zweifel oder Fragen zum Film eingebracht haben bzw. weil Fakten angesprochen wurden, die von Freunden und Bekannten der Susan angesprochen wurden, welche der Profiler bewusst negierte.

Reaktionen zur Ausstrahlung des Dokumentarfilms beim SWR, am 05. 12. 2018

Äußerungen eines freiberuflichen Journalisten:

  • Menschen vorführen, ist nicht erlaubt
  • Unterschrieben, dass als Protagonist am Film mitgewirkt wird, nicht, wofür genau
  • Einverständnis gegeben für Gegenstand der Ermittlung, dass mit der Kamera begleitet wird, nicht mit der Konfrontation vor der Kamera
  • Lifesituation – hat mich im Mark erschüttert
  • Ergebnisoffenes Ende muss sein
  • Immer davon ausgegangen
  • Urteil vor laufender Kamera – Zumutung – direkte Konfrontation
  • Vertrauen erschlichen – Vertrauensbasis verletzt
  • Mutter eines Opfers
  • Beschwerde an Intendanten + Programmdirektoren des SWR wg. verletztes Vertrauen und Ermittlungspannen, eingeschlichen, überredet
  • Wie kann der SWR Menschen beauftragen, dass Menschen so arbeiten
  • Frage: Was passiert jetzt eigentlich

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Fernsehkritik von Birgit Kölgen – Kulturjournalistin „Die Spur ist kalt“

(Hinweis: Nach Rücksprache und mit Erlaubnis der Journalistin darf der Beitrag und Hinweis zum Beitrag auf der Susan-Webseite eingestellt werden!)

In allen Zeitungen in Baden-Württemberg kam der gleiche Artikel zum Film

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Eine Freundin aus Griechenland schrieb stellvertretend für die Freunde der Susan:

„Liebe Frau Waade, wir, Susans Freunde und Bekannte aus Athen, waren empört über den gestrigen Film! Ich wünsche Ihnen viel Kraft.“

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Rückmeldungen von betroffenen Angehörigen, die sich an den Profiler St. H. gewandt haben:

Die tätigen Rechtsanwälte des SWR , St.H. und Co haben, auf die Frage von mir, warum der Profiler sich spontan für den Fall Susan entschieden hat, geantwortet:
"... Die anderen Betroffenen konnte er nicht nehmen, weil diese Hirngespinste, überdrehte Vorstellungen oder Verfolgungswahn hatten..." --- unfassbar.
Alle Betroffenen -- hier nur eine kleine Auswahl -- kenne ich persönlich und diese Menschen sind völlig normal und lieb.

18. 06. 2018

Bereits die Monate vorher, ab Februar 2018 habe ich versucht, mit dem Profiler St. H. ein vernünftiges Gespräch und eine Möglichkeit der gemeinsamen Sichtung des Filmes "Spurenleser - Tod in Athen" zu erwirken. Die Absagen kamen immer bissiger, befremdlicher bis gar nicht mehr.
Für den 18. 06. 2018, ab 19.00 Uhr hatten wir das präventive ANUAS-Projekt, die Lesung mit St. H. angedacht. Ich konnte per Mail vereinbaren, dass der Profiler schon um 14.00 Uhr an diesem Tag (sein eigener Vorschlag) im Hotel sein wird. Da sich die Geschäftsräume des ANUAS unmittelbar neben dem Hotel befinden, war es für mich kein Problem. Um 14.00 Uhr war kein St.H. da -- ich blieb ca. 15 Minuten, rief an und Herr St. H. teilte mit, dass er es nicht geschafft hätte, er würde gegen 17.00 Uhr da sein. Zu dieser Zeit war ich dann wieder im Hotel - kein St. H. da. Ich bat die Mitarbeiterin an der Rezeption, mich anzurufen, wenn der Herr eintreffen sollte. Es kam kein Anruf vom Hotel. Gegen 18.00 Uhr habe ich mich dann ich die Hotel-Lobby gesetzt. Herr St. H. kam, kurz danach - zu meiner großen Freude - unser griechischer Anwalt V.G begrüßte mich ebenfalls.

Ich hatte die Möglichkeit, kurz vor der Lesung kurz mit St. H. zu sprechen. Der wirkte recht gelangweilt und zynisch "... du bist mit meinem Ergebnis nicht einverstanden, wie mir mitgeteilt wurde ...". Ich habe kurz und knapp erklärt, worum es ging: ... Wir ein Sachbuch vereinbart hatten, welches beim ANUAS in kriminalpräventive Projekte einfließen soll. Mit dem Film "Spurenleser - ..." bin ich viel später konfrontiert worden über folgende E-Mail des Profilers:

Ein Auszug einer E-Mail an ein ANUAS-Mitglied - nicht an mich - aus 06-2017

"... ich habe die Unterlagen bereits durchgesehen, kopiert und an meinen Partner Dr. G.  weitergereicht. Wir werden uns um den Fall sehr wahrscheinlich ab September kümmern können. Bez. TV gibt es gute Nachrichten. ARD/SWR haben uns beauftragt, einen 45-minütigen Piloten zu drehen. Ausgesucht wurde aber nicht unser Fall, sondern ein anderer aus meinem Projekt. Falls der Pilot gefallen sollte, werden alle Fälle verfilmt, also auch der Tod von Susan.

... Und dann wurde es ein Pilotfilm, ohne Absprache und Wissen der Mutter! mit "Dr. Watson" als "Fachkraft" auf dem Gebiet

https://justizvollzug.thueringen.de/justizvollzugseinrichtungen/kriminologischer-dienst/das-team.

Weiter zum Gespräch im Hotel: Ich erlaubte, dass im Buch der Fall benannt wird, aber mit veränderten Namen. Der Profiler regte sich furchtbar auf und lehnte ab. Er würde sein Buch veröffentlichen, mit Klarnamen ... und wenn mir das nicht passen würde, würde er sofort wieder abreisen. Als ich darauf hinwies, dass etliche Interessenten aus der Bundesrepublik zu seiner Lesung gekommen sind, war ihm das ziemlich egal.
Um jetzt nicht noch die Lesung zu gefährden, bin ich aufgestanden und in den vorbereiteten Raum gegangen. Die Lesung ist soweit gut abgelaufen.

Am nächsten Tag wollte ich die Möglichkeit nutzen, den Profiler noch einmal zu sprechen. Das war unmöglich. Er führte über Stunden ein Gespräch mit einer anderen Betroffenen, ebenfalls ein ColdCase, die zur Lesung anwesend war.
Was ich aber viel schlimmer fand: Der griechische Rechtsanwalt V.G. ist aus Griechenland angereist, um St. H. zu sehen und zu sprechen und seine Meinung zu den Fehlern im Film mitzuteilen. Der Profiler hat keinerlei Notiz von dem Anwalt genommen. Dieser stand wie "bestellt und nicht abgeholt". Immerhin hat er den Profiler ja etliche Tage in Griechenland begleitet, übersetzt und Hinweise gegeben. Wie ich später vom Anwalt erfahren habe, hat er dem Profiler etliche Unterlagen gezeigt und übersetzt, was alles nicht korrekt in Griechenland ermittelt und gelaufen ist. Der Profiler St. H. hat nichts davon für seinen Film genutzt. Das ist schon sehr befremdlich und für mich ein Zeichen, dass hier ein Betrug vorliegt und ich - als Mit-Opfer -  mit dem Fall meiner Tochter ausgenutzt wurde!

Es war für uns schon sehr komisch, dass der Profiler 2017 mitteilte, dass er den Fall der Susan übernehmen will, obwohl er vorher keinerlei Ambitionen dafür gezeigt hat ... dann nutzt er nicht die Fakten und Indizien, die ihm der griechische Anwalt präsentiert ... Was sollte das alles?

An dem Tag, zur Lesung vom Profiler, Stephan Harbort war der Detektiv Stefan Bosselmann (rechts im Bild) anwesend. Er hat intensive Gespräche mit unserem griechischen Rechtsanwalt, V.G. (links im Bild) geführt. Der Detektiv hat sich sehr intensiv für den Fall der Susan interessiert und nach Absprache mit uns die Unterlagen und Beweismaterialien gesichtet. Sein gefertigter Bericht bietet dem Leser und uns natürlich viele Punkte zum Nachdenken. Der Detektiv hat später auch etliche Zweifel an den Ergebnissen im Film des SWR in privaten Gesprächen  mit der Familie dargestellt. Schriftlich hat er seine Erkenntnisse in einem eigenständigen Gutachten aufgezeigt. Diese Stellungnahme haben wir an die verantwortlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland und Griechenland, sowie über unseren Rechtsanwalt für Medienrecht an die Gegenanwälte und somit den SWR, den Profiler und Co weiter leiten lassen.

griechischer Rechtsanwalt Vassilis Gousanis und Detektiv Stephan Bosselmann

Dieses Dokument (PDF-Datei) stammt von dem Urheber und wurde nach dessen Erlaubnis voll übernommen.

Der griechische Rechtsanwalt für Strafrecht, Vassilis Gousanis in Berlin

Uns tat der griechische Anwalt leid, dass er von dem Profiler so ignoriert wurde - andererseits allerdings freuten wir uns, den Anwalt in Berlin zu haben. Wir haben dann zwei Tage miteinander verbracht und gemeinsam entschieden, dass wir beide unabhängig voneinander Herr V.G. bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften in Griechenland und wir in Deutschland einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen.
Dazu benötigten wir die Übersetzungen wichtiger Unterlagen. Einen Tag haben wir in den Geschäftsräumen des ANUAS verbracht und haben dort die Anträge auf Wiederaufnahme vorbereitet. Alles wurde mit Einverständnis aller Beteiligten auf Band aufgenommen.
Laut Aussage hat der griechische Anwalt V.G. den Antrag in Griechenland 08-2018 gestellt und wir in Deutschland 10-2018.

Die restliche Zeit des Aufenthaltes des griechischen Anwaltes in Berlin haben wir im Berliner Tierpark verbracht. Da wir mit den Kindern während ihrer Kindheit viel im Tierpark waren und schöne Erlebnisse hatten, dachten wir, dass das für den Anwalt interessant war. Wir hatten den Eindruck, dass das auch so war.
Wir sprachen u.a. auch über die Aussage der griechischen Staatsanwältin, welche dazu führte, dass die Staatsanwältin alle Ermittlungen eingestellt hat und sich sogar strafbar gemacht hat, indem sie Aussagen der sehr wenigen Zeugen in Griechenland verdrehte und falsch schriftlich wiedergab.
Die Staatsanwältin war der Meinung, dass Susan mit 16 Jahren im Schwarzwald ihre Ausbildung gemacht hat und von da an keinen Kontakt mehr zur Familie hatte. Das entspricht nicht den Tatsachen. Wir sprachen mit dem Anwalt über unsere Werte und Normen im Sozialismus. Dort war es völlig normal, dass Kinder nach der Schule aus dem Elternhaus auszogen und weiter weg eine Ausbildung machten, das betraf sogar ein Studium.
Wir sprachen davon, dass der Anwalt die Kultur der Deutschen kennen würde, weil er selber familiär Deutschlandbezug hat. Allerdings ist hier einzuschränken, dass DDR und BRD doch unterschiedlich von den Kulturen her war und ist. Und doch ist uns bekannt, dass es in Baden-Württemberg z.B. ein Internat gibt "Birklehof", dort werden Kinder ab der 5. Klasse übernommen. Die Kinder sind viele Jahre weit von der Familie entfernt. Wir hätten uns für keines unserer Kinder das Elite-Internat leisten können. Wir erzählten dem Anwalt von der Möglichkeit, dass Susan in Heidelberg das Studium zur Fremdsprachenkorrespondentin hätte machen können, welches wir finanziert hätten. Sie hat anders entschieden.

https://susanwaade.de/ausbildung.html

Es war eine schöne Zeit mit Vassilis Gousanis und wir sind ihm doch sehr dankbar für seine Hilfen, auch wenn wir oft eine noch höhere Erwartungshaltung hatten. Aber, man muß auch akzeptieren, "... er stößt an seine Grenzen ..."

Wir unterhielten uns, während wir weiter durch den Tierpark marschierten, über Opferrechte und Opferhilfen in Griechenland und Deutschland. Ich berichtete davon, dass 2011 Frank Henkel (CDU) auf seiner Wahltour - später Innensenator des Landes Berlin den Bundesverband ANUAS e.V. aufsuchte. Wir stellten dem CDU-Politiker damals ein Projekt vor. Wir haben vorgeschlagen, um alle Opferhilfeeinrichtungen endlich mal an einen Tisch zu bekommen, einen Opferbeauftragten zu ernennen. Unsere Idee war es, dass alle zwei Jahre aus jeweils einer anderen Opfereinrichtung ein Vertreter ernannt wird. Ergebnis: alle Einrichtungen arbeiten zusammen --- bisher ist es überwiegend ein Konkurrenzkampf, der auf den Schultern der Betroffenen abgeladen werden. Wir reichten ein Kurzkonzept mit ein und haben gehofft!
2012 erhielt ich eine Einladung in den Senat, man suche einen geeigneten Opferbeauftragten. Ich schilderte, worum es geht, welche bisherigen Nachteile und möglichen Vorteile es geben könnte. Ich bin gefragt worden, ob ich Anwalt sei ... ich habe gesagt, dass ich denke, dass das nicht nötig sei. Außerdem könnte man vermuten, dass es Interessenkonflikte geben könnte, wenn ein Anwalt in eigener Kanzlei Opferanwalt für das Land Berlin werden würde.

Kurz danach wurde in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt Roland Weber Opferanwalt des Landes Berlin wurde. Es war schon sehr aufwühlend, zumal wir ja wußten, wie der Anwalt R.W. in der Vergangenheit mit Opfern umging.

Unser griechischer Anwalt V.G. kannte die Vorgeschichte und berichtete uns, dass es in Griechenland ähnlich aussieht. Er hat ja 2015 einen eigenständigen Verein "ANUAS-Hellas" gegründet und bemüht sich intensiv um Opferrechte in der Politik und Gesellschaft. Nachdem die EU-Richtlinie für den Mindeststandard für Gewaltopfer herauskam, passierte in Griechenland nicht viel. Er bemüht sich intensiv, wird aber regelmäßig abgeblockt. Er hat den Eindruck, dass zu dem Zeitpunkt die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. --- Also, wie in Deutschland auch!

Ein kurzes Feedback von Vassili Gousanis als Rechtsanwalt der Familie Waade:

06 - 2018

Drei Tage hat der griechische Anwalt mit uns als Familie (06-2018) über den Fall und die vielen Fehler in der Ermittlungsarbeit gesprochen. Es wurden griechische Dokumente herausgesucht und besprochen – alles wurde vorbereitet für den Anträge auf Wiederaufnahme in Deutschland und Griechenland.

V.G. hat die Übersetzungen der relevanten Unterlagen vorgenommen und entsprechend der nationalen Rechte in Griechenland auf Fehlverhalten der Behörden hingewiesen.

Antrag auf Wiederaufnahme durch mich 10-2018, in Deutschland, entsprechend den gemeinsamen Ausarbeitungen mit dem griechischen Anwalt V.G.

  • Bis Ende des Jahres erfolgte keine Antwort.
  • AZ: 200 Js 27483/07 + … 26124/10 + … 12178/11 – Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg, Freiburg

Vassilis Gousanis, der griechische Anwalt hat den Antrag auf Wiederaufnahme des Falles - lt. eigener Aussage - 08-2018 bei der griechischen Staatsanwaltschaft gestellt.

Am 16. 07. 2018 informierte ich das Palais de la Cour de Justice in Luxembourg und erstattete eine Anzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, wegen Untätigkeit in einem Tötungsfall an meiner Tochter, zu Lasten und zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger, sowie Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten (nach Art. 2, 13 und 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

Der Gerichtshof der Europäischen Union, der Kanzler antwortete am 07. 08. 2018 – (ohne Aktenzeichen):

„… Der Gerichtshof ist keine höhere Instanz gegenüber den nationalen Gerichten und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern.

Privatpersonen können ein Organ der Europäischen Union nur vor dem Gericht der Europäischen, nicht vor dem Gerichtshof verklagen. Dabei ist die Vertretung durch einen in einem Mitgliedstaat zugelassenen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.

Für Streitigkeiten mit Mitgliedstaaten oder deren Behörden oder zwischen Privatpersonen sind ausschließlich die nationalen Gerichte zuständig. Dies gilt auch dann, wenn es um Fragen des Rechts der Europäischen Union geht. Ein Gericht eines Mitgliedstaats kann jedoch den Gerichtshof um Vorabentscheidung über Fragen des Rechts der Europäischen Union ersuchen. Die Parteien selbst können dem Gerichtshof derartige Fragen nicht vorlegen…“