Hinweis zur Darstellung ab dem Jahr 2022

Diese Webseite war von Beginn an keine reine Erinnerungsseite, sondern auch eine Dokumentationsseite. Seit dem Jahr 2007 wurden hier die aus Sicht der Familie wesentlichen Vorgänge, Kontakte zu Behörden, Schriftwechsel, Aktenzeichen, offene Fragen und Widersprüche im Zusammenhang mit dem Tod von Susan Waade festgehalten.

Ab dem Jahr 2022 verändert sich daher nicht der Zweck der Seite, sondern die Form der Darstellung. Die bisherigen persönlichen Schilderungen werden nun stärker fachlich geordnet, zusammengefasst und mit Akten- und Verfahrenszeichen versehen. Dadurch sollen die einzelnen Vorgänge besser nachvollziehbar, überprüfbar und für fachliche Stellen einordenbar werden.

Hintergrund ist, dass sich der Fall Susan Waade über viele Jahre zu einem grenzübergreifenden Verfahrenskomplex entwickelt hat. Es geht nicht mehr nur um einzelne persönliche Erfahrungen der Familie, sondern auch um Fragen staatlicher Verantwortung, effektiver Ermittlungen, internationaler Zuständigkeiten, konsularischer Unterstützung, Opferrechte, Mit-Opfer-Rechte und institutioneller sekundärer Viktimisierung.

Die folgenden Abschnitte sollen deshalb die bereits bestehende Dokumentation fortführen, jedoch in einer stärker strukturierten Form. Die Darstellung richtet sich auch an Fachleute, Behörden, Politik, Justiz und Opferhilfe. Die eingefügten Akten- und Verfahrenszeichen dienen der Nachprüfbarkeit und sollen ermöglichen, die jeweiligen Vorgänge bei den zuständigen Stellen fachlich zuzuordnen.

2022

In diesem Jahrgang wird anhand belegbarer Vorgänge auf strukturelle Fehler, Zuständigkeitsprobleme und nicht aufgeklärte Verfahrensfragen hinweisen. Zum Schutz personenbezogener Daten werden Namen lebender Einzelpersonen abgekürzt. Der Name Susan Waade bleibt ausgeschrieben, der Dokumentation ihres Falles dient. Behörden, Gerichte und Institutionen werden ausgeschrieben, soweit sie als öffentliche Stellen auftreten. Akten- und Verfahrenszeichen werden aufgenommen, soweit sie aus den Unterlagen ersichtlich sind und der fachlichen Nachprüfbarkeit dienen.

Akten- und Verfahrenszeichen im Überblick

Die folgende Übersicht nennt zentrale Akten- und Verfahrenszeichen, die für Fachstellen, Behörden, Politik und juristische Prüfung als Orientierung dienen können. Sie ersetzt keine vollständige Akteneinsicht und gibt nur die in den ausgewerteten Unterlagen dokumentierten Bezüge wieder.

Vorgang

Akten-/Verfahrenszeichen / Bezug

Deutsche Zuständigkeitsentscheidung

Bundesgerichtshof: 2 AR 268/07

Deutsches Ermittlungsverfahren / Staatsanwaltschaft Freiburg

StA Freiburg: 200 Js 27483/07

Griechischer Grundvorgang / Bescheinigung 14.03.2019

StA Athen / Landgericht Athen: Buchnummer IB08-998; Nr./Jahr 3651709/2008; Antragsbuchnummer 244/2019

Griechische Einstellungs-/Rechtsmittelbezüge

Anordnung/Entscheidung IB 39/2009; Berufung/Beschwerde Nr. 671/2009

Rechtsbeugungs-/Beschwerdestrang 2021/2022

StA Freiburg: 800 Js 23201/21; Ministerium Baden-Württemberg: JUMRIII-E-1402-33/1210/12

EGMR-Beschwerdevorbereitung 2022

EGMR-Beschwerdeformular GER-2022/2; anwaltliches Az. C-06/22. Eine EGMR-Beschwerdenummer war im Jahr 2022 noch nicht dokumentiert.

SWR-/Casei-/St.H.-Medienrechtsstrang 2022

Landgericht Berlin: 27 O 50/22 (in diesem Webseitentext nur als Hintergrund des Jahres 2022 zu verstehen).

Früherer Petitions-/Bundestagsstrang

Pet 3-16-05-003-046696 (Rückbezug aus der Gesamtchronologie).

2022 - Neue fachliche Unterlagen, Menschenrechtsbeschwerde und erneute Nichtreaktionen

Das Jahr 2022 war für die Familie ein entscheidendes Frist- und Verdichtungsjahr. Nach vielen Jahren ohne wirksame Aufklärung lagen nun zentrale fachliche Unterlagen in mehreren Sprachen vor. Das rechtsmedizinische Gutachten von Prof. Dr. B. und der kriminalistische Recherchebericht von A. P. wurden deutsch, griechisch und englisch aufbereitet. Damit konnten die Unterlagen sowohl deutschen als auch griechischen Stellen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugänglich gemacht werden.

Akten-/Verfahrensbezug: Zentraler deutscher Vorgang: StA Freiburg 200 Js 27483/07; griechische Verfahrensbezüge: IB08-998, IB 39/2009, Nr. 671/2009 sowie Antragsbuchnummer 244/2019 / Nr.-Jahr 3651709/2008.

Fachliche Gegenbelege zur Suizidthese

Die neuen Unterlagen stellten die frühe Annahme eines Suizids erneut grundlegend in Frage. Prof. Dr. B. wertete die vorhandenen Fotos und Unterlagen rechtsmedizinisch aus und sah erhebliche Hinweise auf einen kombinierten Angriff auf den Hals sowie auf eine blutende Verletzung. A. P. wertete Tatortfotos, Akteninhalte und spätere Gespräche mit Beteiligten und Zeuginnen aus. Aus seiner Sicht ergaben sich erhebliche Zweifel an der bisherigen Suizidannahme und an der Qualität der damaligen Ermittlungen.

Akten-/Verfahrensbezug: Gutachten/Recherchebericht wurden im Rahmen des deutschen Vorgangs StA Freiburg 200 Js 27483/07 erneut eingebracht und für den griechischen Vorgang IB08-998 / 244/2019 aufbereitet.

Für die Familie war besonders belastend, dass viele mögliche Spuren nach dem Tod von Susan Waade offenbar nicht oder nicht ausreichend gesichert wurden. Dazu gehörten unter anderem mögliche Blutspuren, die Schals, Kleidung, das Messer in der Küche, mögliche DNA-Spuren sowie weitere persönliche Gegenstände. Eine spätere Klärung wurde dadurch erheblich erschwert oder unmöglich gemacht.

Erneute Einreichungen in Deutschland und Griechenland

Im Frühjahr 2022 wurden die fachlichen Unterlagen erneut bei deutschen und griechischen Stellen eingebracht. Am 12. Mai 2022 stellte M. W. selbst nochmals einen Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Athen. Hintergrund war auch, dass die anwaltliche Kommunikation mit RA V. G. unsicher geworden war und keine belastbare Eingangsbestätigung aus Athen vorlag.

Akten-/Verfahrensbezug: StA Athen: Buchnummer IB08-998; Antragsbuchnummer 244/2019; Nr./Jahr 3651709/2008; frühere griechische Entscheidung IB 39/2009 / Rechtsmittel Nr. 671/2009. StA Freiburg: 200 Js 27483/07.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg wurde über diesen Schritt informiert. Später wurde dort erneut anwaltlich nachgefragt, welche Schritte im Todesfall Susan Waade geplant seien und ob Kontakt zu den griechischen Strafverfolgungsbehörden aufgenommen wurde. Im August 2022 teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg mit, ein weiteres Rechtshilfeersuchen an Griechenland gefertigt zu haben. Eine belastbare Reaktion der griechischen Strafverfolgungsbehörden ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.

Akten-/Verfahrensbezug: StA Freiburg: 200 Js 27483/07. Weiteres Rechtshilfeersuchen nach Mitteilung der StA Freiburg vom 16.08.2022; griechischer Bezug: IB08-998 / 244/2019.

Der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nachdem über Jahre hinweg weder in Deutschland noch in Griechenland eine für die Familie nachvollziehbare und wirksame Aufklärung erreicht wurde, bereitete M. W. eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Dabei ging es nicht um eine emotionale Darstellung des Falles, sondern um konkrete Menschenrechtsfragen: das Recht auf Leben, die Pflicht zu einer effektiven Untersuchung, das Recht auf Achtung des Familienlebens, fehlende wirksame Beschwerdemöglichkeiten und die Behandlung der Familie als Mit-Opfer.

Akten-/Verfahrensbezug: EGMR-Beschwerde gegen Deutschland und Griechenland; im Jahr 2022 noch ohne dokumentierte EGMR-Beschwerdenummer. Vorbereitungsbezug: EGMR-Formular GER-2022/2; anwaltliches Az. RA C. Z.: C-06/22.

Die Beschwerde richtete sich gegen Deutschland und Griechenland. Sie bezog sich insbesondere auf Art. 2, Art. 8 und Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch Fragen eines fairen Verfahrens und der Opferrechte wurden angesprochen. Die Familie wollte deutlich machen, dass es bei einem ungeklärten Todesfall einer deutschen Staatsangehörigen im EU-Ausland nicht ausreichen kann, Zuständigkeiten hin und her zu schieben oder über Jahre hinweg auf fehlende Antworten anderer Stellen zu verweisen.

Akten-/Verfahrensbezug: EMRK-Beschwerde, Art. 2, Art. 8 und Art. 13 EMRK; Formular GER-2022/2; vorherige nationale/griechische Bezüge u. a. BGH 2 AR 268/07, StA Freiburg 200 Js 27483/07, StA Athen IB08-998 / IB 39/2009 / Nr. 671/2009.

Menschenrechtsverletzungen im Fall Susan Waade
Übersicht Präzedenzfälle, unter Einbezug Susan Waade

Schwierigkeiten mit der anwaltlichen Vorbereitung

Die Vorbereitung der Beschwerde war erneut von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. RA C. Z. war für den deutschen Teil der Vertretung vorgesehen. RA V. G. sollte die griechische Seite begleiten. Die Abstimmung blieb jedoch bis kurz vor Fristende schwierig. M. W. hatte mehrfach nachgefragt, wer welchen Teil vorbereitet, wie die Beschwerde in das offizielle Formular des Gerichtshofs eingearbeitet werden soll und welche Anlagen erforderlich sind.

Akten-/Verfahrensbezug: Anwaltliches Az. RA C. Z.: C-06/22; deutscher Verfahrensbezug StA Freiburg 200 Js 27483/07; griechische anwaltliche Schnittstelle zum Vorgang IB08-998 / 244/2019.

Am 20. Dezember 2022 lag zunächst nur ein freier Entwurf vor. M. W. fragte daraufhin, wie dieser Text in das strenge Formular des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte übertragen werden solle. Kurz darauf wurde das offizielle Beschwerdeformular fertiggestellt und unterschrieben. RA C. Z. war darin als Bevollmächtigter eingetragen. Zusätzlich wurde eine gesonderte Vollmacht wegen Verletzung von Menschenrechten nach der EMRK unterzeichnet.

Akten-/Verfahrensbezug: EGMR-Beschwerdeformular GER-2022/2; Vollmacht/Vertretung im Formular; anwaltliches Az. C-06/22.

Versand nach Straßburg

Die Beschwerdeunterlagen wurden Ende Dezember 2022 versandfertig gemacht. Am 24. Dezember 2022 wurde ein Versandauftrag nach Straßburg gebucht. Als Sendungsinhalt wurden Unterlagen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angegeben. Die Abholung war für den 27. Dezember 2022 vorgesehen. Wegen Feiertags- und Schließzeiten verzögerte sich die Zustellung; die Sendung kam erst im Januar 2023 beim Gerichtshof an.

Akten-/Verfahrensbezug: Versand an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg; EGMR-Formular GER-2022/2; im Jahr 2022 noch keine EGMR-Eingangs-/Beschwerdenummer dokumentiert.

Warum das Jahr 2022 wichtig ist

2022 zeigt besonders deutlich, wie schwer es für Familien sein kann, nach einem ungeklärten Todesfall im Ausland überhaupt Gehör zu finden. Die Familie hatte über Jahre hinweg Strafanzeigen gestellt, Akten beschafft, Übersetzungen bezahlt, Anträge auf Exhumierung, Obduktion und Überführung gestellt, Petitionen eingereicht, Rechtsanwälte beauftragt und fachliche Gutachten veranlasst. Trotzdem blieb eine wirksame Aufklärung aus Sicht der Familie aus.

Akten-/Verfahrensbezug: Rückbezüge: BGH 2 AR 268/07; StA Freiburg 200 Js 27483/07; StA Athen IB08-998, IB 39/2009, Nr. 671/2009, Antragsbuchnummer 244/2019 / Nr.-Jahr 3651709/2008; Petitionsbezug Pet 3-16-05-003-046696.

Für die Familie ging es am Ende nicht mehr nur um die Frage, ob ein Strafverfahren noch einmal aufgenommen wird. Es ging um die grundsätzliche Frage, welche Rechte Angehörige und Mit-Opfer haben, wenn Behörden in zwei Staaten nicht wirksam zusammenarbeiten, wenn Unterlagen nicht übersetzt oder nicht beantwortet werden, wenn ein Leichnam ohne Zustimmung der Familie beigesetzt und später nicht nach Deutschland überführt wird und wenn die Familie über Jahre hinweg selbst die Arbeit leisten muss, die eigentlich von zuständigen Stellen erwartet wird.

Datenschutzsensibler Schlusssatz

Die Dokumentation des Jahres 2022 erfolgt deshalb nicht, um einzelne Personen öffentlich anzugreifen. Sie soll zeigen, welche strukturellen Probleme für Familien und Mit-Opfer entstehen können, wenn ein ungeklärter Todesfall im Ausland vorschnell abgeschlossen wird und spätere Hinweise nicht zu einer erkennbar wirksamen Untersuchung führen.

Akten-/Verfahrensbezug: Die genannten Aktenzeichen dienen der fachlichen Nachprüfbarkeit durch berechtigte Stellen und der Einordnung der dokumentierten Fehler-/Schnittstellenproblematik.

Kurzfassung

2022 wurden die zentralen fachlichen Unterlagen zum ungeklärten Todesfall Susan Waade in deutscher, griechischer und englischer Sprache aufbereitet und erneut an deutsche und griechische Stellen übermittelt. Zentrale Verfahrensbezüge sind u. a. StA Freiburg 200 Js 27483/07, BGH 2 AR 268/07 sowie StA Athen IB08-998 / IB 39/2009 / Nr. 671/2009 / Antragsbuchnummer 244/2019. Trotz neuer rechtsmedizinischer und kriminalistischer Hinweise blieb eine wirksame Aufklärung aus Sicht der Familie aus. Ende Dezember 2022 wurde deshalb eine Menschenrechtsbeschwerde gegen Deutschland und Griechenland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet und nach Straßburg versandt; im Jahr 2022 war hierfür noch keine EGMR-Beschwerdenummer dokumentiert.